Koalitionsparteien beantragen Änderung des Privatfernsehgesetzes  

6erstellt am
08. 03. 06

Wien (pk) - ÖVP und Freiheitliche haben einen gemeinsamen Antrag auf Änderung des Privatfernsehgesetzes eingebracht. Konkret soll jener Paragraph des Gesetzes geändert werden, der die Nutzung analoger Übertragungskapazitäten des ORF durch Privatsender regelt. Um etwaige Unklarheiten zu beseitigen, wird klar festgelegt, welche Kosten ein Privatsender dem ORF für die - temporäre - Frequenznutzung zu ersetzen hat. Die Gesetzesänderung soll, geht es nach dem VP-F-Antrag, rückwirkend mit 1. August 2001 in Kraft treten.

Anlass für die gesetzliche Klarstellung ist eine beim Verfassungsgerichtshof anhängige Beschwerde, die den VfGH veranlasst hat, ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten. Insbesondere sind von der betroffenen Gesetzespassage jene Frequenzen umfasst, die der ORF zur Ausstrahlung seiner Regionalprogramme ("Bundesland heute") benötigt, auf denen in einem Sendegebiet ansonsten aber überlappend ORF 2 zu sehen ist.
     
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