AKNÖ-Baufibel: So bauen Sie richtig!  

erstellt am
15. 03. 06

St. Pölten (aknö) - Rechtzeitig zur Bausaison haben die AK-Konsumentenschutzexperten die wichtigsten "Tipps fürs Bauen" im Internet zusammengestellt. Schon im Vorfeld bieten die Tipps wertvolle Hilfe, halten sie doch alle wichtigen Informationen zu Finanzierung, Förderungen, Baumaterialien und rechtlichen Bestimmungen bereit. Musterbriefe zeigen, wie man richtig Liefertermine vereinbart, Reklamationen schreibt und etwaige Schadenersatzansprüche geltend macht.

"Verbringen Sie jede freie Minute auf der Baustelle und dokumentieren Sie den Baufortschritt möglichst lückenlos in einem Bautagebuch," rät AKNÖ-Bauexperte Ing. Helmut Schafrath. Der Bauberater weiß, wovon er spricht. Denn eine schriftliche Dokumentation ist für das Durchsetzen von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen äußerst hilfreich. Nur so ist genau nachvollziehbar, wann und unter welchen Bedingungen Arbeiten gemacht wurden. "Leider vertrauen zu viele Konsumenten auf mündliche Vereinbarungen. Kommt es dann zu Problemen, weil Leistungen nicht oder nur mangelhaft erbracht wurden, hat der Verbraucher kaum Chancen diese Vereinbarungen nachzuweisen", erzählt Schafrath aus der Praxis.

Baumängel nehmen zu
Eine Untersuchung der Niederösterreichischen Arbeiterkammer zeigt, dass Mängel bei bauli­chen Werkleistungen ständig zunehmen. Und nicht immer kann den Konsumenten zu ihrem Recht verholfen werden. Darum ist es enorm wichtig eine lückenlose Beweiskette zu haben. Dazu gehört auch, dass bauliche Mängel sofort bei Entdecken im Bautagebuch festgehalten und vom Unternehmer schriftlich bestätigt werden. Außerdem rät Schafrath zu einer Vereinbarung eines Haftungsrücklasses auf die Dauer der Gewährleistungsfrist, sollte der Unternehmer Mängel nach der Übergabe nicht mehr beheben wollen oder können. Denn mit der Vereinbarung eines Haftungsrücklasses kann eine Mängelbehebung durch ein anderes Unternehmen bezahlt werden.

Ein weiteres Problem mit dem Häuslbauer häufig konfrontiert werden, ist der Leistungsverzug und die verspätete Übergabe von Leistungen. Diese Leistungsstörungen sind sehr oft auch mit erhöhten Kosten verbunden. Daher rät Schafrath dazu, Baubeginn und Bauende so wie eine allfällige Pönale bei Leistungsverzug immer schriftlich zu vereinbaren: "Durch die Vereinbarung einer Pönale können allfällige Mehrkosten, bedingt durch einen eventuellen Leistungsverzug, nämlich minimiert werden!"

Gewährleistung ab Übergabe
Ein eigenes Kapitel ist den Themen Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz gewidmet. So erfährt man z.B., dass der Zeitpunkt der Übergabe einer Werkleistung rechtlich von extremer Bedeutung ist. Denn mit der Übergabe bzw. Übernahme ist zum einen der Gefahrenübergang verbunden, zum anderen beginnt die gesetzliche Gewährleistung zu laufen. Der AKNÖ-Experte rät daher, Übergabe bzw. Übernahme formell und schriftlich mittels eines Übergabe bzw. Übernahmeprotokolls festzuhalten. Werden zu diesem Zeitpunkt Mängel festgestellt, sollten diese wieder schriftlich dokumentiert und eine Frist für die Behebung vereinbart werden. Schafrath weist darauf hin, dass Teile des noch aushaftenden Werklohnes bis zur Mängelfreistellung rechtlich einbehalten werden können.
Zwtl. Baulexikon und umfassender Adress- und Serviceteil Für viele Konsumenten ist der private Hausbau Neuland, oft haben Verbraucher Probleme mit den Fachbegriffen aus der Bauwelt. Deshalb gibt es in den "Tipps fürs Bauen" auch ein umfangreiches Baulexikon. Ein Adressverzeichnis mit allen öffentlichen Stellen und Ansprechpartnern, die für einen Bauherren wichtig sind, rundet das vielfältige Informationsangebot ab.

Die "Tipps fürs Bauen" sind unter http://www.noe.arbeiterkammer.at abrufbar.
     
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