Anerkennung für Reform und Modernisierungsschritte  

erstellt am
14. 03. 06

Rechnungshofbericht über Gemeindeabteilung des Landes Oberösterreich – LR Ackerl und LR Stockinger: Ressortführung mit Fingerspitzengefühl und Gesamtsicht
Linz (lk) - In einer ersten Stellungnahme bezeichnen die für das Gemeinderessort des Landes OÖ zuständigen Regierungsmitglieder Landesrat Josef Ackerl und Landesrat Dr. Josef Stockinger den am Freitag (10. 03.) vom Landesrechnungshof vorgelegten Prüfbericht über die Initiativprüfung der Gemeindeabteilung als "brauchbare Basis für die Weiterentwicklung des Gemeinderessorts". Der Rechnungshofbericht zeigt aber gleichzeitig das Spannungsfeld zwischen politischer, wirtschaftlicher Eigenständigkeit einer Gemeinde und der Notwendigkeit klarer Vorgaben und Rahmenbedingungen durch die Gemeindeaufsicht.

Mehrfach ist die Abwicklung geförderter Großprojekte in den Gemeinden im Rechnungshofbericht angesprochen. Die Gemeinde-Landesräte Ackerl und Stockinger betonen dazu, dass es bei Bauprojekten eine frühere Einschaltung der Förderabteilung geben soll und dass die Vorgaben im Bereich der Raumprogramme sowie Einschränkungen bei Kostendämpfung den Gemeinden vor allem eine Hilfestellung in Richtung Kostenbewusstsein sind und nicht eine Bevormundung.

LR Ackerl und LR Stockinger bedanken sich beim Landesrechnungshof für die Anerkennung der umfangreichen Reform und Modernisierungsschritte, die in der Gemeindeabteilung in den vergangenen Jahren umgesetzt wurde. Eine Reihe von Anliegen aus dem Prüfbericht kann bereits in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Etwa kürzere Wege bei der Flüssigmachung von BZ-Mitteln, die Intensivierung der Kostendämpfung bei Bauvorhaben oder zusätzliche Anreize für gemeindeübergreifende Projekte.

Vom Landesrechnungshof angesprochene Grundsatzfragen brauchen allerdings eine intensive Diskussionsphase. Vor allem bestehen LR Ackerl und LR Stockinger darauf, dass eine mehrjährige Planung und eine gewisse Flexibilität in der Projektumsetzung für das Gemeinderessort weiterhin möglich bleibt, weil die Gemeinden selbst, aber auch die begleitende Landesförderung sich auf veränderte Rahmenbedingungen jederzeit einstellen können muss. "Gerade die Bedarfszuweisungsmittel deuten ja schon mit ihrem Namen darauf hin, dass die Prüfung des individuellen Bedarfs einer Gemeinde ein wiederkehrender Auftrag ist, der viel Fingerspitzengefühl und eine Gesamtsicht der Dinge braucht und daher nicht in eine Rahmenkonzept gepresst werden kann", betonen LR Ackerl und LR Stockinger übereinstimmend.
     
zurück