Neue rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Herkunftsangaben auf landwirtschaftliche Qualitätserzeugnissen und Lebensmitteln  

erstellt am
22. 03. 06

Wichtiger Verhandlungserfolg für österreichischen Ratsvorsitz
Brüssel (bmaa) - Beim gestrigen Treffen der europäischen AgarministerInnen konnte unter österreichischer Verhandlungsführung ein weiteres wichtiges Ergebnis erzielt werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz agrarischer Erzeugnisse und Lebensmittel mit Herkunftsangaben wurden überarbeitet und neu gestaltet. Dies war notwendig geworden, da das bisherige System nicht WTO-konform war. Künftig können auch Nicht-EU-Länder bei der EU-Kommission schutzwürdige Produkte anmelden. Dies teilt das Lebensministerium mit.

Mit der neuen Verordnung werden außerdem die Aufgaben der Mitgliedstaaten klargestellt, die Verfahrensabläufe vereinfacht und die Kontrollen der Einhaltung der Bestimmungen klar bestimmt. Geschützte Produkte werden in Zukunft für den Konsumenten stets zu erkennen sein, da deren Auszeichnung mit dem bestehenden EU-Logo oder durch die Angaben „geschützte geographische Angaben“ und „geschützte Ursprungsbezeichnungen“ ab 1. Mai 2009 verpflichtend sein wird. Analog wurden auch die Bestimmungen der neuen Verordnung betreffend „garantiert traditionelle Spezialitäten“ festgelegt. Mit beiden Verordnungsvorschlägen wird eine solide Grundlage für die künftige Entwicklung der EU-Qualitätspolitik geschaffen, die die Weiterentwicklung und Förderung der Qualitätspolitik nachhaltig positiv beeinflussen wird.

Seit 1992 können bestimmte Qualitätserzeugnisse aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion aufgrund einer EU-Verordnung nach einem vorgegebenen strengen Prüfverfahren mit dem Terminus „geschützte geographische Angaben (g.g.A.)“ wie etwa Steirisches Kürbiskernöl oder Marchfelder Spargel und „geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.)“ wie etwa Wachauer Marille oder Vorarlberger Bergkäse gekennzeichnet und geschützt werden. Diese sind nun auch international anerkannt. Bisher wurden über 700 Bezeichnungen von regionalen Erzeugnissen und von Spezialitäten im Rahmen von EU-Qualitätsregelungen eingetragen, davon 12 aus Österreich. Die Vorschriften zur Erlangung eines derartigen Schutzes für Produkte aus Ländern außerhalb der EU standen aber nicht völlig im Einklang mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) und mussten daher aufgrund des Ergebnisses eines WTO-Streitbeilegungsverfahren bis 4. April 2006 WTO-konform formuliert werden.
     
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