Ministerrat beschließt Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006   

erstellt am
07. 04. 06

Bartenstein: Energie-Versorgunsgssicherheitsgesetz sichert moderne Energiepolitik für Österreich
Wien (bmwa) - "Ökologische Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sind die Eckpunkte der europäischen Energiepolitik. In diesen Bereichen müssen verstärkt Maßnahmen getroffen werden", betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein am 06. 04. anlässlich des Beschlusses des Energie-Versorgungssicherheitsgesetzes 2006 im Ministerrat. "Dieses Gesetz entspricht der modernen europäischen Energiepolitik in Österreich.", so der Minister.

Österreich sei im Bereich Energieversorgung hervorragend aufgestellt, so Bartenstein. Das habe sich bei der Freigabe von Ölvorräten zur Preisstabilisierung nach dem Hurrikan Katrina, aber auch im Zusammenhang mit Gaspreisstreit Anfang Jänner dieses Jahres gezeigt. So verfüge Österreich etwa über die größten Ergasspeichervorräte in Europa und sei bei der Verfügbarkeit des Stromnetzes im europäischen Spitzenfeld. Angesichts der internationalen Entwicklungen sei es aber im Sinne einer modernen europäischen Energiepolitik notwendig, in Österreich einige Maßnahmen zur weiteren Absicherung der Energieversorgung zu setzen. Das Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006 umfasse daher gesetzliche Maßnahmen in den Bereichen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Umweltverträglichkeit. Schwerpunkte im Bereich Versorgungssicherheit sind der Ausbau der Gas- und Stromleitungen, etwa durch das Pipelineprojekt "Nabucco", die Verhinderung von „Black-Outs" im Strombereich und Anordnung von Krisenmaßnahmen.

Die Verbesserungen im Bereich Versorgungssicherheit im Detail:

  • Anreize für Investitionen in Gasleitungen durch das Gaswirtschaftsgesetz: Investoren können in Zukunft nach Antrag an den Regulator einen Teil einer Pipeline exklusiv nutzen und sich langfristig sichere Tarifeinnahmen sichern. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bau der "Nabucco"-Gaspipeline.
  • Nicht genutzte Erdgasleitungskapazitäten müssen Dritten zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Auslastung der Erdgas-Pipelines erhöht werden.
  • Im Elektrizitäts- und Gasrecht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer Langfristplanung des Netzausbaus mit einem „Masterplan" durch den Regelzonenführer verankert. Der Plan enthält die folgenden Elemente: Analyse des Status Quo, Analyse des Strom- und Gasbedarfes und Entwicklung eines koordinierten Netzausbaukonzeptes in Österreich. Dieser Plan wird von der Energie Control-Kommission genehmigt und in den Tarifen anerkannt. Damit entsteht ein Anreiz für mehr (koordinierte) Investitionen in Netze.
  • Eine Regelung im neuen Elektrizitätsrecht sieht im Ernstfall eine verpflichtende Kraftwerkssteuerung vor, um „Blackouts" in Stromnetzen zu verhindern. Das ist die gesetzliche Grundlage für die sog. Primärregelung im Elektrizitätsrecht, einer Solidarregelung innerhalb Europas. Zur Sicherstellung der Netzstabilität in Europa (Spannung, Frequenz) müssen 3.000 MW an Kraftwerksleistung als Reserve sekundengenau immer vorhanden sein. Für Österreich sind dies im Jahr 2006 71,2 MW. Dies konnte Österreich ohne Verpflichtende Kraftwerkssteuerung nicht garantieren. Nun wird das gesetzliche Durchgriffsrecht geschaffen, um diese Solidarbeitrag mit Hilfe einer elektronischen „Online" Kraftwerksregelung auch „garantiert" erbringen zu können.
  • Energielenkungsgesetz und das Erdölbevorratungs- und Meldegesetz, mit denen Maßnahmen im Krisenfall angeordnet werden können, werden ausgebaut. Der Ablauf wird neu geordnet: Das BMWA ordnet die Maßnahmen an (Zustimmung Hauptausschuss, Anhörung Energielenkungsbeirat) und die E-Control ist nun auch im Bereich Gas für Vorbereitung und Koordinierung zuständig. Der Regelzonenführer bekommt eine entscheidende Funktion zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit.
  • Als weiterer Schritt zur Versorgungssicherheit wird die Landesregierung als letzte Instanz bei Benennung eines Versorgers eingerichtet. Falls ein Stromkonsument keinen Strom-Lieferanten findet, dann wird ihm von der Landesregierung ein Versorger zugewiesen.


Zur Verbesserung des Wettbewerbs und Konsumentenschutzes werden die Ergebnisse der Prüfung der österreichischen Gas- und Strommärkte durch die Wettbewerbsbehörde und die E-Control im Elektrizitäts- und Gasrecht umgesetzt:

  • Beschleunigung des Wechsels zu einem neuen (billigeren) Strom- und Gasversorger durch strengere gesetzliche Vorschriften im Elektrizitäts- und Gasrecht.
  • Gesetzliche Vorschreibung der Ausweisung des reinen Energiepreises auf Rechnungen und Informationen wird mehr Transparenz für den Stromkonsumenten bieten und, wettbewerbshemmende All-Inklusiv-Verträge unterbinden.


Im Bereich der Verbesserung der Umweltverträglichkeit wird das so genannte "Labelling" im Elektrizitätsrecht erweitert:

  • Damit wird in Zukunft die Darstellung des Strommixes nach Anteilen der Energieträger, insbesondere der erneuerbaren Energien, auf für den Endverbraucher bestimmtem Werbematerial und Stromrechnungen verpflichtend eingeführt.
  • Ebenso müssen in Zukunft die Umweltauswirkungen zumindest durch CO2 -Emissionen und radioaktiven Abfall im Rahmen der Erzeugung der Elektrizität ebenfalls auf für den Endverbraucher bestimmtem Stromrechnungen und Werbematerialien ausgewiesen werden.
     
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