60 Jahre Internationaler Gerichtshof  

erstellt am
12. 04. 06

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union anlässlich des 60. Jahrestags des Bestehens des Internationalen Gerichtshofs
Wien (bmaa) - Die EU bekräftigt ihre nachdrückliche Unterstützung für den IGH als Hauptrechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen und würdigt dessen Beiträge zur friedlichen Beilegung zahlreicher Streitigkeiten zwischen Staaten. Der Gerichtshof hat sich als das Herzstück der gegenwärtigen internationalen Rechtsordnung erwiesen. Er hat eine Sammlung von Entscheidungen und Gutachten von höchster Qualität geschaffen, die zu einem unverzichtbaren und verlässlichen Instrument für die Bestimmung der Regeln des internationalen Rechts geworden ist.

Die EU stellt mit Befriedigung fest, dass der IGH in den letzten Jahrzehnten mit einer zunehmenden Zahl von Fällen und Rechtsfragen befasst worden ist. Dies ist ein klarer Beweis dafür, dass die internationale Gemeinschaft Vertrauen in die Arbeit des IGH hat, dass das internationale Recht verstärkt herangezogen wird und dass die friedliche Beilegung von Streitigkeiten auf dem Rechtsweg unterstützt wird.

Zwar wird mit der Errichtung von spezialisierten internationalen Gerichten, Tribunalen und anderen Streitbeilegungsorganen bestätigt, dass die Beilegung von Streitigkeiten auf dem Rechtsweg zunehmend akzeptiert wird, aber der IGH ist nach wie vor die wichtigste gerichtliche Institution und das zentrale Element einer auf Rechtsstaatlichkeit basierenden internationalen Rechtsordnung.

Die EU nutzt diese Gelegenheit, um alle Staaten aufzurufen, die Streitigkeiten, die nicht mit anderen friedlichen Mitteln beigelegt werden können, an den IGH zu verweisen, und appelliert eindringlich an alle Staaten, den Entscheidungen des IGH nachzukommen.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
     
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