Elektronisches Firmenbuch bringt weitere Vorteile  

erstellt am
24. 04. 06

Publizitätsrichtlinie-Gesetz passiert den Ministerrat – Vereinfachungen auch bei der GmbH-Gründung
Wien (pwk) - Das vom Ministerrat beschlossene Publizitätsrichtlinie-Gesetz schafft die Voraussetzungen, künftig Firmenbucheingaben elektronisch durchzuführen. Auch die Urkundensammlung des Firmenbuchs soll zukünftig ausschließlich elektronisch geführt werden. „Künftig können daher Urkunden von Gesellschaften (z.B. Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse etc.) rasch und einfach auch via Internet abgerufen werden“, begrüßt Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich, die neuen Bestimmungen.

Mit diesem Schritt setzt das Justizministerium für das Firmenbuch voll auf die elektronische Übertragung und Speicherung. Ab 2008 müssen alle Gesellschaften ihren Jahresabschluss verpflichtend elektronisch zum Firmenbuch einreichen. „Damit aber kleineren Gesellschaften kein zusätzlicher Aufwand aufgebürdet wird, hat die WKÖ erreicht, dass Gesellschaften bis zu 70.000 Euro Jahresumsatz weiter in Papierform einreichen dürfen“, stellt Schön klar.

Das Gesetz bringt auch einige Vereinfachungen bei der GmbH-Gründung. Künftig sind diverse Extralisten – wie z.B. Gesellschafter- oder Geschäftsführerlisten etc. – nicht mehr erforderlich. Auch diese Änderungen werden von der WKÖ als erste Schritte in die richtige Richtung zur Deregulierung des GmbH-Gesetzes begrüßt. „Wenn man vollständig auf elektronische Medien setzt, ist zusätzlicher Papieraufwand nicht mehr zeitgemäß“, betont Rosemarie Schön abschließend.
     
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