Anti-Doping-Gesetz  

erstellt am
19. 04. 06

Haubner: Fairness und Rechtssicherheit für den österreichischen Sport
ÖVP-Sportsprecher erfreut über Vier-Parteien-Einigung
Wien (övp-pk) - ÖVP-Sportsprecher Abg. Peter Haubner freut sich, dass durch die Vier-Parteien-Einigung auf ein neues Anti-Doping-Gesetz in Österreich mehr Fairness und Rechtssicherheit für den österreichischen Sport gegeben ist. Das Gesetz, das am 18. 04. im Sportausschuss des Nationalrats mit den Stimmen aller vier Parlamentsparteien beschlossen wurde, zielt nicht, wie in anderen Ländern, primär auf Strafe, sondern vielmehr auf Information und Prävention, so Haubner, unter dessen Federführung das Gesetz zustande gekommen ist.

"Durch die konstruktiven Gespräche zwischen den Fraktionen, aber auch durch die Einbindung aller wesentlichen Sportverbände war es uns möglich, ein Gesetz mit dem Sport und für den Sport zu finden", sagte der ÖVP-Sportsprecher. Prävention und Information als Aufgabe im Gesetz zu verankern sei ein wichtiger Schritt und eine österreichische Lösung, "die international zum Vorbild werden kann", ist Haubner überzeugt. Wichtig sei die Beschlussfassung auch im Hinblick auf mögliche Sportgroßereignisse in Österreich wie die Olympiade in Salzburg 2014 und die Ski-WM in Schladming.

Die österreichische Sportpolitik steht für eine konsequente Anti-Doping-Position, die über den Spitzen- und Leistungssport hinausgeht, betonte Haubner weiter. Mit diesem neuen, modernen "Anti-Doping-Gesetz" wird die Fairness im Sport gefördert und den Sportlerinnen und Sportlern die Rechtssicherheit gegeben, die sie für eine effektive und professionelle Ausübung ihrer Sportart und zur Vorbereitung auf Wettkämpfe brauchen. Diese Anti-Doping-Bestimmungen werden im Bundes-Sportförderungsgesetz eingefügt. Folgende Eckpunkte wird das Gesetz beinhalten:

  • Möglichkeit der Förderung von Projekten im Bereich der Anti-Doping-Forschung
  • Verpflichtung der Sportorganisationen zur umfassenden Doping-Prävention durch Förderung der Ausbildung der Betreuungspersonen der Sportler sowie der Durchführung von Informations- und Aufklärungsprogrammen
  • Übernahme der international geltenden Regelungen im Bereich des Anti-Dopings als Bedingung zur Gewährung der Förderung aus Bundes-Sportfördermitteln
  • Einführung eines Anhörungsverfahrens zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sportler oder Mannschaften bei Verstoß gegen Anti-Doping Bestimmungen
  • Verankerung einer "Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung"
  • Einrichtung einer "Unabhängigen Schiedskommission" zur Überprüfung der verhängten Disziplinarmaßnahme auf Verlangen der betroffenen Sportler und Mannschaften
  • Transparente Meldepflichten gegenüber nationalen und internationalen Verbänden
  • Verbot der Anwendung von Dopingmethoden oder Gendoping durch die Betreuungsperson des Sportlers
  • Die bereits bestehenden Strafbestimmungen des Arzneimittelgesetzes und des Rezeptpflichtgesetzes betreffend das Verbot des Inverkehrbringens und der Verabreichung von Dopingmittel bleiben unberührt.


"Der österreichische Sport und seine erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler werden von diesem neuen Gesetz profitieren. Klare Regelungen und internationale Richtlinien schaffen die notwendige Klarheit. Für die Salzburger Olympiabewerbung kommt dieses Gesetz zum richtigen Zeitpunkt und zeigt klar, dass Österreich hinter der Bewerbung steht und alles für einen Erfolg beitragen will", betonte Peter Haubner. 


 

Maier: Einigung ist großer Erfolg für den Sport
Wien (sk) - Als "großen Erfolg für den Sport" wertete SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier gegenüber dem SPÖ-Pressedienst den einstimmigen Beschluss im Sportausschuss des Nationalrats auf ein neues Anti-Doping-Bundesgesetz. "Erstmals wird es klare gesetzliche Regelungen zu Dopingprävention und -bekämpfung in Österreich geben. Es wird ein modernes Gesetz, mit dem die Fairness im Sport gefördert wird und den Aktiven die Rechtssicherheit bietet, die sie für eine professionelle Ausübung ihres Sports benötigen", so Maier. Hinkünftig werde u.a. verhindert, dass gesperrte Trainer oder Sportler von ihren Verbänden weiter beschäftigt werden (Fall Mayer). Das Gesetz dürfte aller Voraussicht nach Ende April mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen im Nationalrat beschlossen werden.

Die nunmehrige Einigung auf ein Gesetz basiert auf einem Entschließungsantrag, den Maier bereits im März 2003 eingebracht hatte. Drei Jahre und einige unrühmliche Zwischenfälle später haben die Regierungsparteien nun eingesehen, dass im Interesse aller Beteiligten klare Regelungen geschaffen werden müssen. "Sowohl die SportlerInnen wie auch die Verbände tragen eine hohe Verantwortung für das Ansehen des heimischen Spitzensports", so der SPÖ-Abgeordnete. Maßgebliche Grundlage für das Gesetz ist laut Maier der World-Anti-Doping-Code. Darüber hinaus seien die allgemeinen Zielsetzungen und Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit, zur Erziehung und Schulung sowie zur Forschung entsprechend dem "Internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport" (Global Convention) zu berücksichtigen.

Da die Sportfachverbände mit Inkrafttreten des Gesetzes ganz entscheidende Funktionen übernehmen, müssten deren Statuten abgeändert werden, führte der Abgeordnete aus. Dies betreffe insbesondere das Anhörungsverfahren, die möglichen Sanktionen, die Rechtsbehelfe sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Athleten. Für die nähere Zukunft gelte es den Ratifizierungsprozess des UNESCO-Übereinkommens zur Prävention und Bekämpfung von Doping im Sport so rasch als möglich einzuleiten, forderte Maier von Sportminister Schüssel. Nur so könne "ein Gesamtpaket gegen Doping im Sport geschnürt werden, dass seinen Namen auch verdient", erklärte der SPÖ-Abgeordnete abschließend.

 

STS Schweitzer zeigt sich zufrieden
"Im Vordergrund des Gesetzes steht die Unterstützung der Sportler und nicht die Kriminalisierung"
Wien (bzö) - Zufrieden zeigte sich Sportstaatssekretär Mag. Karl Schweitzer mit der Beschlussfassung zum Anti-Doping-Gesetz im heutigen Sportausschuss. "Basierend auf einem Ministerialentwurf wurde heute mittels eines Vier-Parteien-Antrages ein den internationalen Standards angepasstes Anti-Doping-Gesetz beschlossen", so der Sportstaatssekretär.

Im Vordergrund des Gesetzes stehe die Unterstützung der Sportler und nicht die Kriminalisierung wie zum Beispiel in Italien, wo Dopingvergehen strafrechtlich verfolgt würden. "Es besteht auch erstmals die Möglichkeit eines klar geregelten Schiedsgerichtsverfahrens, sollte sich ein österreichischer Sportler zu Unrecht eines Verdachts ausgesetzt sehen und gegen die Vorwürfe berufen wollen", so Schweitzer weiter.

Die Sportler werden zukünftig intensiver über die Gefahren des Doping aufgeklärt und die Sanktionen verschärft. "In extremen Fällen kann sogar die Rückzahlung der Fördergelder gefordert werden", sagte Schweitzer abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

     
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