Niederwieser: Klare Rechnung – gute Freunde  

erstellt am
18. 04. 06

Gagenstreit für Primarärzte
Wien (sk) - Er sei "erstaunt" - wie wenig fundiert die Diskussion um die Verteilung der Privathonorare bei Ärzten bislang geführt werde. Dabei sollte eine funktionierende Kostenstellenrechnung samt mehreren Berichten des Rechnungshofes des Bundes und des Landes eigentlich ausreichend Datenmaterial liefern, um den verursachten Personal- und Sachaufwand zu ersetzen, meint der Tiroler SPÖ-Abgeordnete Erwin Niederwieser gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Die Gagen der Primarärzte und Klinikvorstände seien seit Jahren ein heißes Thema und jede Neuregelung wird nach einigen Jahren wiederum in Frage gestellt. Sogar Landtagswahlkämpfe seien damit schon geführt worden - so wie jener des Jahres 1994, als der sozialdemokratische Gesundheitslandesrat Walter Hengl unter massiven Beschuss der Primarärzte geriet und diese in teuren Inseraten zur Wahl der ÖVP aufriefen. "12 Jahre später hat sich das Blatt gewendet und selbst die langjährige Schutzheilige Elisabeth (Zanon) tritt für mehr Gerechtigkeit in der Veteilung ein", so Niederwieser.

Für Niederwieser stellt sich die Situation durch die komplizierte Rechtslage zwischen Bund, Land und Gemeinden noch einmal sehr spezifisch dar: "Der Bund finanziert über das Universitätsbudget auch die Institute der Medizinischen Kliniken als Universitäten und zwar sowohl Personal- als auch Sachaufwand und Investitionen. Weitere Teile finanzieren Land und Gemeinden sowie die Sozialversicherung. Das Land ist befugt, durch Landesgesetz die Verteilung der Einnahmen aus den Privatpatienten vorzunehmen. Dabei müssen die Prozentsätze auch den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln!", so Niederwieser.

"Es ist ja nichts Neues, dass für das Personal Stundensätze in Rechnung gestellt werden und Materialkosten lassen sich ja ohnehin nachvollziehen. Bei einer funktionierenden Kostenrechnung sollte man eigentlich wissen, was eine Privat-Operation samt Nachsorgung ein Krankenhaus kostet, was das Krankenhaus direkt vom Privatpatient einnimmt und was daher als Aufwand mit dem Primararzt/der Primarärztin abzurechnen ist. Einnahmen für einen zusätzlichen Arbeitsaufwand sind an das Personal weiterzugeben. Dazu gibt es vertragliche Zusagen an die Primarärzte, die zu berücksichtigen sind, will man nicht eine Aufhebung der Bestimmungen beim Höchstgericht riskieren. Der Bund und vor allem das Bildungsministerium müssen als wesentliche Geldgeber in eine Neuregelung einbezogen werden, ganz nach dem Motto Klare Rechnung - gute Freunde", schloss Niederwieser.
     
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