Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Annahme der Verfassungsbestimmungen in Bosnien und Herzegowina  

erstellt am
25. 04. 06

Wien (bmaa) - Angesichts der bevorstehenden Abstimmung des Parlaments von Bosnien und Herzegowina über die vom Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vorgeschlagenen und vom Präsidium von Bosnien und Herzegowina gebilligten Verfassungsänderungen begrüßt die Europäische Union die kürzlich erfolgte Verabschiedung dieses wichtigen Reformpakets durch den Verfassungs- und Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses von Bosnien und Herzegowina.

Die EU bekräftigt ihre Unterstützung für den Prozess der Verfassungsreform in Bosnien und Herzegowina, der ein Schlüsselelement auf dem Weg zur Errichtung eines modernen, funktionsfähigen, sich selbst tragenden, bürgernahen multiethnischen Staates in Europa bildet.

Die rasche und rechtzeitige Annahme dieses Reformpakets durch das bosnisch-herzegowinische Parlament zeigt einmal mehr, dass das Land bereit ist, lokale Eigenverantwortung zu übernehmen und die Reformen zu beschließen und umzusetzen, die den Bedürfnissen der Bürger in Bosnien und Herzegowina gerecht werden.

Der Beitrittsland Bulgarien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
     
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