Salzburger Jugendgesetz neu  

erstellt am
25. 04. 06

Buchinger: Schärferer Schutz für die Jugend vorgesehen
Salzburg (lk) - Diskutiert wird zurzeit auf Expertenebene eine Änderung des Salzburger Jugendgesetzes, für das jetzt das Begutachtungsverfahren abgeschlossen worden ist. Einig sind sich alle Experten über die Notwendigkeit einer Verschärfung der Jugendschutzbestimmungen, vor allem was die Weitergabe von Alkohol betrifft. Explizit sollen im neuen Gesetz auch "gebrannte alkoholische Getränke", auch in der Form von Mischgetränken – sprich: Alkopops – für über 16-Jährige verboten werden. Hier existierte bislang noch eine Gesetzeslücke, die nun geschlossen wird. Geplant ist auch, eine Anregung der Kinder- und Jugendanwaltschaft aufzugreifen, und zwar neben dem Erwerb und dem Konsum auch den Besitz harter alkoholischer Getränke zu verbieten. "Damit würde man der Exekutive auch neue Möglichkeiten bieten, z.B. bei Minderjährigen, die mit einer Flasche Alkohol bereits vor der Disco "vorglühen", diese zu beschlagnahmen, was bisher nicht möglich war. Wir verschärfen nicht nur das Gesetz, wir sorgen auch dafür, dass die Behörden es wirklich anwenden können", erläutert Jugendschutzreferent Landesrat Dr. Erwin Buchinger den Hintergrund der neuen Bestimmung.

Verschärft soll der Jugendschutz auch in anderen Bereichen werden, etwa beim Erwerb, Besitz und Gebrauch pyrotechnischer Gegenstände der Klasse I für unter 12-Jährige. Ebenfalls erstmals explizit verboten wird die missbräuchliche Verwendung von Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, aber dennoch betäubende oder aufputschende Wirkung haben. Konkret geht es hier um das so genannte "Schnüffeln" von Klebstoffen und Lacken oder ähnliche Methoden.

Alkohol-Ausschank an Jugendliche kein Kavaliersdelikt
Ernst nehmen müsse man in diesem Zusammenhang auch die Ergebnisse des aktuellen "Jugendschutz-Checks" im Pinzgau. "Der Ausschank von Alkohol an Minderjährige ist auch jetzt schon verboten und kein Kavaliersdelikt", stellt Buchinger fest. Die Bestrafung sei aber Angelegenheit der Bezirksverwaltungsbehörden nach der Gewerbeordnung. Generell müsse man darauf achten, nicht nur wohlmeinende Gesetze zu beschließen, sondern auch deren Vollziehung zu ermöglichen. "Eine personelle Ausdünnung der Exekutive, wie sie in den letzten Jahren vorgenommen und auch zu Recht oft genug kritisiert wurde, ist auch beim Jugendschutz wenig hilfreich. Wir haben uns bemüht, der Exekutive nicht nur neue Aufgaben aufzubürden, sondern ihr auch rechtliche Mittel zur Durchsetzung zu verschaffen." Generell brauche es beim Thema "Alkohol" aber eine Bewusstseinsänderung – nicht nur bei den Wirten, sondern auch in der Gesellschaft allgemein, betont der Landesrat in Hinblick auf die kommende "Zeltfestsaison".

Keine Änderung bei Ausgehzeiten
Bei den Ausgehzeiten ist derzeit in Salzburg keine Änderung vorgesehen – "ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass der Bund wie angekündigt einen Vorschlag zur Harmonisierung der einzelnen Bundesländerbestimmungen vorlegt und die Diskussion nicht nur im Wahlkampf geführt wird." Deshalb werde man in Salzburg abwarten, ob es bundesweit Bewegung gibt und dann entsprechend reagieren, kündigt der Landesrat an.
     
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