BAWAG-Sondersitzung des Nationalrates  

erstellt am
08. 05. 06

Bank wird saniert und verkauft, der ÖGB bleibt erhalten
Wien (pk) - In seiner Sondersitzung befasste sich der Nationalrat am 08. 05. mit der Sanierung der BAWAG P.S.K in Form einer 900-Mill. €-Bundeshaftung. Das dafür notwendige Bundesgesetz samt begleitenden Gesetzesänderungen lag dem Plenum in Form eines Antrags des Finanzausschusses vor. Mit in Verhandlung stand auch eine Änderung des EUROFIMA-Gesetzes als Voraussetzung für ÖBB-Investitionen in dringend benötigte zusätzliche Lokomotiven und Waggons. Die Debatte leitete Nationalratspräsident Dr. Khol.

In einer einleitenden Erklärung erinnerte Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL an das dramatische Wochenende rund um den 1. Mai, als Milliardenklagen gegen die BAWAG zur Sperre von US-Konten der Bank und zur Abhebung von Spareinlagen in der Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro führten. Nachdem klar geworden sei, dass ÖGB und BAWAG nicht in der Lage sind, die Sanierung der BAWAG zu finanzieren, war rasch, umsichtig und gemeinsam zu handeln. Ergebnis von Gesprächen mit den Vertretern der BAWAG, des ÖGB und Nationalbank-Gouverneur Liebscher - über die der Bundeskanzler im Detail berichtete - ist eine Bundeshaftung von bis zu 900 Mill. €, befristet bis 1. Juli 2007. Dazu komme Eigenkapitalersatz in der Höhe von 450 Mill. € von Banken und Versicherungen, ein beschleunigter Verkaufs der BAWAG und rückhaltlose Aufklärung. Kunden und Sparer der Bank werden abgesichert, der Verkauf professionell abgewickelt. Der gute Ruf des Finanzplatzes Österreich bleibe gewahrt, und der ÖGB werde in der Lage sein, seine Aufgabe als Eigentümervertreter wahrzunehmen. Es sei ihm auch sehr wichtig, betonte der Bundeskanzler, dass die Sozialpartnerschaft erhalten bleibt.

Das Geld der Steuerzahler werde nicht leichtfertig in die Hand genommen, daher sei sichergestellt, dass der ÖGB seine Verpflichtungen als Eigentümer erfüllen müsse und erst dann Steuergeld in Anspruch genommen werde. Dafür wiederum sei die Offenlegung der ÖGB-Finanzen die Voraussetzung, eine Aufgabe, die OeNB-Gouverneur Liebscher übernommen habe.

Ein Zusammenbruch der BAWAG habe verhindert werden müssen, andernfalls wäre der Ruf des Finanzplatzes Österreich, der sich in den letzten Jahren sensationell entwickelt habe, auf dem Spiel gestanden. Das Vertrauen der Sparer und Kunden sowie der internationalen Finanzmärkte wäre verloren gegangen und die Staatshaftung von 5,5 Mrd. € für die PSK ebenso schlagend geworden wie die Einlagensicherung. "All das hätte sehr viel Geld gekostet."

Abgeordneter Mag. MOLTERER (V) sprach von einer notwendigen Sondersitzung und bekannte sich zur Staatshaftung für die BAWAG. Man müsse aber auch die Ursachen der dramatischen Entwicklung beleuchten. Hochriskante BAWAG-Geschäfte in der Karibik reichen bis in die achtziger Jahre zurück. In den neunziger Jahren vorübergehend gestoppt, wurden diese Geschäfte mit Zustimmung des Aufsichtsrates wieder aufgenommen, wobei Molterer konstatierte, dass Verantwortungsträger "ihre Verantwortung nicht richtig wahrgenommen haben". Im Jahr 2000 wurden auch Stiftungen in Liechtenstein eingerichtet, von denen niemand etwas wusste: "Manager konnten in der BAWAG tun und lassen, was sie wollten", sagte der VP-Klubobmann. Daraus sei erheblicher Schaden für die BAWAG entstanden, zugleich auch wirtschaftlicher und politischer Schaden für den Eigentümer ÖGB und ein echtes Risiko für den Finanz- und Bankenplatz Österreich.

Bundeskanzler Schüssel habe dem ÖGB und der BAWAG durch die Bundeshaftung richtigerweise eine Zukunftsperspektive geboten. Die Bank ist gesichert und könne bald verkauft werden. Umfragen zeigten, dass sich die Menschen zu dieser Entscheidung bekennen, sie verlangten aber, dass der ÖGB als Alleineigentümer der BAWAG seiner Verantwortung in vollem Umfang nachkomme. Außerdem sprach Molterer die Erwartung aus, dass der ÖGB seine Überparteilichkeit ebenso wieder finde wie interne Kontrollmechanismen, die demokratischen Standards entsprechen. Auch habe es nichts mit Parteitaktik zu tun, wenn man vom ÖGB verlange, die Aufklärung der Vorgänge zu unterstützen.

Molterer forderte auch strafrechtliche Konsequenzen von den Verantwortlichen und sprach sich dafür aus, nach der Aufklärung des Falles durch die Gerichte auch die notwendigen politischen Konsequenzen zu ziehen - "das sind wir den Steuerzahlern schuldig".

Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) bedauerte, dass eine Gruppe von Leuten über Jahre hinweg riskante, wenn nicht sogar verbotene, Spekulationsgeschäfte machen konnte, ohne dass das vielfach vorhandene Kontrollsystem gegriffen hätte. Gusenbauer wies auf die Kontrollaufgaben des Vorstands, des Aufsichtsrats, des Eigentümers und der Finanzmarktaufsicht hin und regte an, Überlegungen anzustellen, damit dieses System in Zukunft zu 100 % funktioniert.

Es gelte ohne Ansehen von Rang und Namen aufzuklären, seitens der Gerichte die notwendigen straf- und zivilrechtlichen Schritte zu setzen und die politische Verantwortung durch einen Untersuchungsausschuss zu klären. Der Eigentümer der Bank, der ÖGB, müsse die volle Verantwortung tragen, sagte Gusenbauer, wollte einen Konkurs des ÖGB aber ausschließen. Die Staatshaftung solle zu wirken beginnen, bevor der ÖGB in Konkurs gehe. Denn es sei notwendig, starke Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu erhalten. Dies deshalb, weil die Verteilungsverhältnisse den Arbeitnehmern nicht den Eindruck vermittelten, dass sie ihren gerechten Anteil am gemeinsam Erwirtschafteten bekommen. "Starke Gewerkschaften sind eine wichtige Voraussetzung für die soziale Balance der Gesellschaft". In diesem Zusammenhang appellierte der SPÖ-Vorsitzende an die Gewerkschaften, alle Arbeitnehmer zu vertreten, auch atypisch Beschäftigte und Scheinselbständige. Hier stehe der ÖGB vor neuen Herausforderungen.

Beim Verkauf von OeNB-Anteilen an die Republik warnte Gusenbauer davor, eine Seite der Sozialpartnerschaft, nämlich die Arbeitnehmervertreter, aus der Nationalbank auszuschließen. Denn das System sozialpartnerschaftlicher Miteigentümerschaft an der Nationalbank habe sich in der Vergangenheit bewährt.

F-Klubobmann SCHEIBNER unterstrich die Bedeutung der heutigen Entscheidung für eine Staatshaftung als wichtigen Schritt für den Bankenstandort Österreich, für die Anleger, die Sparer und auch für die Mitarbeiter der BAWAG. Die Rede Gusenbauers wies Scheibner als selbstgefällig zurück und erinnerte daran, dass die SPÖ seit den neunziger Jahren behaupte, Vorgänge im ÖGB gingen sie nichts an. Auch Scheibner bekannte sich zu starken Gewerkschaften und unterstützte auch deshalb die 900 Mill. € Staatshaftung für die BAWAG. Man müsse sich aber bewusst sein, dass es sich dabei um Steuergeld handle. Es gehe nicht an, dass der Steuerzahler für die Privilegien einiger Funktionäre aufzukommen habe.

Scheibner forderte die rückhaltlose Aufklärung der Vorgänge und sah im "Filz" zwischen SPÖ, BAWAG und einigen ÖGB-Funktionären die Ursache für die dramatische Entwicklung. Zur lückenlosen Aufklärung gehöre auch ein Untersuchungsausschuss, der die politischen Hintergründe ausleuchtet - aber erst nachdem die Gerichte ihre Untersuchungen abgeschlossen haben werden.

Im ÖGB verlangte Scheibner bessere Kontrollmechanismen und wollte die Verschränkung von Partei, Wirtschaftsunternehmen und Interessenvertretung beendet sehen. Mit der Gründung von Stiftungen habe sich der ÖGB der Kontrolle seiner Finanzen entzogen, kritisierte Scheibner und hielt es für problematisch, wenn eine Arbeitnehmervertretung Hotels, eine Schuhhandelskette, Casinos und ein Meinungsforschungsinstitut besitze. Als aufklärungsbedürftig bezeichnete Scheibner auch Geldströme zwischen ÖGB und SPÖ.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) wertete die Rettung der BAWAG als "bittere Notwendigkeit". Nicht alle Tage sei eine Bank zu retten, meinte er, insofern sei heute ein "historischer Tag".

Für Van der Bellen wurde die Rettungsaktion für die BAWAG durch die Skrupellosigkeit ehemaliger BAWAG-Manager, ahnungslose Gewerkschaftsfunktionäre und durch ein völliges Versagen aller Kontrollmechanismen, sowohl intern wie auch extern, notwendig. Ohne die Rettungsaktion hätte ein Run auf die Bank eingesetzt, die BAWAG hätte ihre Schalter schließen müssen und das ÖGB-Vermögen hätte nicht ausgereicht, um die Verbindlichkeiten abzudecken, skizzierte er. Die Folgen für den Bankenplatz Österreich wären, so Van der Bellen, unabsehbar gewesen. Daher liegt die Rettung der BAWAG seiner Meinung nach auch im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerzahler.

Eine professionelle Rettung hätte er sich aber anders vorgestellt, erklärte Van der Bellen in Richtung Regierung. Unter anderem warf er Bundeskanzler Schüssel vor, zweimal "Öl ins Feuer" gegossen zu haben. Zudem zeigte er kein Verständnis dafür, dass dem ursprünglichen Gesetzentwurf zufolge der ÖGB in den Konkurs hätte geschickt werden sollen, bevor die Haftung des Bundes greife.

Die geplante Offenlegung der Finanzen des ÖGB qualifizierte Van der Bellen als zwar schmerzhaft, aber richtig. Nicht zur Gänze einverstanden zeigte er sich hingegen mit dem vorgesehenen Verkauf der ÖGB- und BAWAG-Anteile an der Oesterreichischen Nationalbank. Zum einen nannte er die vorgesehene Preisobergrenze für die Anteile als "Demütigung des ÖGB", zum anderen drängte er auf eine Gleichbehandlung mit anderen Banken bzw. Interessenvertretern. Generell sprach sich Van der Bellen dagegen aus, dass Spitzenfunktionäre des ÖGB auch im Nationalrat sitzen, da dies seiner Ansicht nach unweigerlich zu Interessenskonflikten führt.
   

Finanzminister Mag. GRASSER beurteilte die BAWAG-Affäre als Finanzskandal und Kriminalfall. Faktum sei, dass es sich nicht um einen einmaligen Spekulationsfall handle, sondern dass über Jahre hinweg hoch riskante Spekulationen und Kreditvergaben stattgefunden hätten, bekräftigte er. Gleichzeitig habe es den systematischen Versuch gegeben, diese Spekulationen unter Verletzung von Meldepflichten zu verheimlichen. Deshalb sei die BAWAG, so Grasser, auch ein Fall für die Wirtschaftspolizei, die Staatsanwälte und die unabhängigen Gerichte.


Wer aus dem Kriminalfall einen "Aufsichtsfall" machen wolle, habe kein wirkliches Interesse an der Aufklärung des Falles, sagte Grasser. In diesem Sinn wertete er auch den Vorwurf von Abgeordnetem Van der Bellen als falsch, wonach die staatliche Kontrolle nicht funktioniert hätte.

Wie ernst die Situation ist, zeigt sich Grasser zufolge daran, dass der Bund nunmehr eine Haftung in der Höhe von 900 Mill. € für die BAWAG übernimmt. Die Entscheidung sei der Regierung nicht leicht gefallen, erklärte er, die Rettung der BAWAG liege aber im Interesse der Steuerzahler, der Sparer, der Mitarbeiter, der anderen Banken und des Finanzplatzes Österreich. Im Übrigen zeigte sich der Minister zuversichtlich, dass die Haftung des Bundes nicht in Anspruch genommen werden müsse und die Vorgangsweise auch von der EU akzeptiert werde. Allgemein unterstrich Grasser, die Regierung habe auch an einer starken Sozialpartnerschaft und einer starken Arbeitnehmervertretung Interesse.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) führte aus, das Rettungspaket für die BAWAG sei in dreifacher Hinsicht ein wichtiges Signal. Es sei ein Signal für die Stabilität des Finanzplatzes Österreich, ein Bekenntnis zur funktionierenden Sozialpartnerschaft und ein Signal der Verantwortung dem Steuerzahler gegenüber.

Der Opposition warf Stummvoll eine Verdrehung von Tatsachen vor. SPÖ und Grüne argumentierten nach dem Motto, Schuld sei nicht der Dieb, sondern der Polizist, der den Diebstahl verhindern hätte müssen, klagte er. In diesem Sinn wies Stummvoll Vorhaltungen zurück, wonach das Krisenmanagement versagt und die Regierung Öl ins Feuer gegossen hätte. Ebenso wenig stimmt es ihm zufolge, dass die Regierung den ÖGB demütigen wolle und versuche, ihn in die Insolvenz zu treiben.

Um, wie er sagte, der "Angstpropaganda" entgegen zu treten, brachte Stummvoll einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Gesetzentwurf ein, auch wenn dieser seiner Auffassung nach sachlich nicht notwendig wäre. Prinzipiell merkte er zur Eigentümerhaftung des ÖGB an, wenn die Gewerkschaft glaube, sie müsse "Unternehmer spielen", dann müsse sie auch das unternehmerische Risiko tragen.

Abgeordneter KATZIAN (S) betonte, sowohl im ÖGB als auch in der BAWAG seien bereits Konsequenzen gezogen worden. Seiner Ansicht nach dürfen die Verfehlungen des früheren BAWAG-Vorstandes und das Fehlverhalten einiger ÖGB-Funktionäre nicht zum Anlass genommen werden, die Gewerkschaft "krank zu reden". Die Idee, die hinter der Gewerkschaft stehe, könne, so Katzian, nicht zerschlagen werden. Die Gewerkschaftsarbeit funktioniere, unabhängig von der Höhe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Die Gewerkschaftsbewegung sei weiter in der Lage, ihre Arbeit zu leisten. Auch die Offenlegung des Streikfonds werde die Kampfstärke des ÖGB nicht schwächen, zeigte sich Katzian überzeugt.

Die BAWAG bezeichnete Katzian als erfolgreiche Bank für Sparerinnen und Sparer. Ihre Sicherung sei auch im Interesse des Finanzplatzes Österreich. Über die absehbare breite Mehrheit im Nationalrat für die Rettungsaktion erfreut zeigte sich Katzian, auch wenn er sich, wie er meinte, in mancher Hinsicht eine "diskretere" Unterstützung gewünscht hätte.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) hielt in Richtung seines Vorredners fest, es sei nicht die Bundesregierung, die die Gewerkschaftsidee kaputt gemacht habe, sondern die Gewerkschaft selbst. Gleichzeitig wertete er die "Abgehobenheit und Arroganz", mit denen die SPÖ auf die Affäre reagiere, als falschen Weg. Das Verhalten der SPÖ würde von "den Menschen draußen" nicht verstanden, sagte er, es sei durch nichts wieder gutzumachen.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf merkte Scheuch an, die Regierung bekenne sich zum Rettungspaket für die BAWAG, "aber wir bekennen uns nicht zur Rettung des Systems". Zur "roten Misswirtschaft" und zu den Verflechtungen zwischen ÖGB und SPÖ könne man nur "nein" sagen. Scheuch zufolge zieht sich das Vernichten von Arbeitsplätzen in SPÖ-nahen Unternehmen wie ein "roter Faden" über Jahre hindurch.

Für den Ausdruck "Arroganz" erhielt Scheuch von Nationalratspräsident Dr. KHOL einen Ordnungsruf.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) bekannte sich zur Rettung der BAWAG, zur Rettung des Finanzplatzes Österreich und zur rückhaltlosen Aufklärung der ganzen Angelegenheit, sprach sich aber gegen eine Demontage des ÖGB aus. Es wäre nicht lauter, die Notlage der Gewerkschaften auszunutzen, auch stelle sich die Frage, ob es wirklich notwendig gewesen sei, mit allfälligen Reaktionen seitens der Bundesregierung wirklich so lange zuzuwarten. Die Inszenierung, in der sich die Regierung präsentiert habe – Stichwort Sparbucheröffnung -, erweckte den Eindruck eines "Einmarsches" in die BAWAG.
   

Es sei hinterfragenswert, ob in der Notenbank noch Banken sitzen müssten – in diesem Sinne brachte der Redner einen Entschließungsantrag ein, der Bund möge alle Anteile an der Notenbank unter entsprechender Vorgangsweise erwerben. Kritik übte Kogler auch an Aussagen des Finanzministers, um sich sodann mit Aspekten der Verantwortung an der Angelegenheit zuzuwenden. In diesem Sinne brachte Kogler einen weiteren Entschließungsantrag ein, der unter anderem die Bestellung von Aufsichtsräten und die Rolle von Staatskommissären behandelt. Die Vorgehensweise des Bundeskanzlers unterzog Kogler nochmals einer Kritik und warnte davor, die "Dritte Republik", wie sie seinerzeit vom Kärntner Landeshauptmann konzipiert wurde, zu verwirklichen.

Bundesministerin HAUBNER meinte, Österreich sei durch diese Bundesregierung in Sachen soziale Sicherheit und Familienpolitik eine Erfolgsgeschichte, und damit dies auch in wirtschaftlicher Hinsicht so bleibe, reagiere die Bundesregierung durch rasches und effizientes Handeln auf die Lage der BAWAG. Damit werde ein international bedeutsames Signal der Stabilität und Rechtssicherheit sowie gegen die Verunsicherung der Sparer gesetzt. Die Situation habe ein solches Reagieren erfordert, die Regierung habe die nötigen richtigen Schritte gesetzt.

Die Regierung übernehme die Verantwortung für diese bedeutende Bank, die Verantwortlichen an deren Misere müssten jedoch entsprechend in die Ziehung genommen werden. Der ÖGB sei nun gefordert und müsse entsprechende Reformen vollziehen. Es dürfe keine Sonderrechte mehr geben, der ÖGB müsse daher die bei ihm geltenden Sonderregelungen für Funktionäre umgehend abbauen. Die Hausaufgaben als glaubwürdige Interessenvertretung seien zu machen, auf Privilegien sei zu verzichten.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung und warnte davor, Opfer und Täter dieser Malversationen zu verwechseln. Opfer seien die Sparer, die Mitarbeiter der Bank und des ÖGB, die Mitglieder des ÖGB, die Sozialpartnerschaft und der Bankplatz Österreich, mithin also das Ansehen Österreichs. Die Regierung habe völlig richtig, auch hinsichtlich des Zeitfaktors, reagiert, wofür ihr gedankt werden müsse.

Die BAWAG könne nun neu durchstarten, die Kritik der Grünen sei daher nicht nachvollziehbar. Die Täter hingegen wohnten Tür an Tür, den Wolken näher als den Bedürfnissen der Menschen. Hier werde noch einiges aufzuarbeiten sein, meinte der Redner. Die Bedeutung der Gewerkschaftsbewegung stellte der Redner heraus, der Gewerkschaftsbund müsse neu gestaltet und entsprechend reformiert werden, um ihn auf eine breite politische Basis zu stellen, die von den Mitgliedern entsprechende Akzeptanz finden könne.

Abgeordneter Dr. CAP (S) bedauerte, dass diese Bank zu einem Spielball der Innenpolitik wurde. Die Regierung verkünde zwar das Bedürfnis nach einem überparteilichen ÖGB, in Wirklichkeit gehe es ihr um eine Neubalancierung der Machtverhältnisse innerhalb der Sozialpartnerschaft, weshalb seine Partei einen Abänderungsantrag einbringe, wonach BAWAG und ÖGB nicht aus der Nationalbank herausgedrängt werden sollen. Dieser Passus habe nichts mit der Rettung der Bank zu tun, hier gehe es nur um eine Neuverteilung des Machtgefüges. Der Bundeskanzler habe die Bank zuvor durch Aussagen erst recht ins Gerede gebracht, was die Mitarbeiter der Bank ausbaden mussten. Erst nach tagelanger Eskalation sei die Regierung bereit gewesen, über eine Haftung zu reden. Dieses Vorgehen sei unseriös gewesen.

Und auch jetzt rede die Regierung so, als würde diese Haftung schon schlagend. Das habe mit der Rettung der Bank nichts zu tun, das sei bereits Wahlkampf, beklagte der Redner. Zudem stelle sich die Frage, weshalb der Erstentwurf dieser Vorlage den Eindruck vermittelt habe, der ÖGB müsse erst in Konkurs gehen, ehe diese Haftung schlagend würde. Das zeige, dass die Regierung entgegen ihren Aussagen nicht an einem starken ÖGB interessiert sei. Die Regierung habe die BAWAG einfach zum Spielball ihres Wahlkampfes gemacht, und das sei unverantwortlich.

Abgeordneter WALCH (F) zeichnete ein ernüchterndes Bild der Wirtschaftskompetenz der Sozialdemokraten und meinte, Opfer der ganzen Angelegenheit seien die Mitglieder des ÖGB und vor allem die Mitarbeiter der BAWAG, bei denen sich übrigens niemand seitens der ÖGB-Spitze entschuldigt habe. An die Adresse der führenden ÖGB-Funktionäre in den Reihen des SPÖ-Klubs richtete der Redner die Frage, weshalb sie nicht gegen diese Privilegien und diese Fehlentwicklungen aufgetreten seien. Die Regierung sei nun der Notarzt für diese Bank, sie schütze die Bank, agiere zugunsten der ÖGB-Mitglieder, der BAWAG-Mitarbeiter und des Finanzplatzes Österreich, das sei der richtige Weg. Die Sozialdemokraten seien hingegen verantwortlich dafür, dass die Interessenvertretung der Arbeitnehmer vor der Pleite stehe. Hier seien Aufklärung und entsprechende Konsequenzen erforderlich. Der ÖGB müsse neu und überparteilich aufgestellt werden, forderte der Redner.

Abgeordnete SBURNY (G) kritisierte einerseits die Verantwortlichen im ÖGB, deren Verhalten in der Causa unverantwortlich gewesen sei, anderseits aber auch die Regierung, der es offenbar darum zu tun sei, die Arbeitnehmervertretung zu schwächen. Es sei unlauter, nur die SPÖ für die Malaise der BAWAG verantwortlich zu machen. Es seien die Strukturen im ÖGB, die dafür verantwortlich seien, und hier stehe auch die FCG genauso in der Ziehung, sagte die Rednerin an die Adresse des ehemaligen ÖGB-Vizepräsidenten Neugebauer. Bezüglich der Vorgangsweise der Regierung in den letzten Tagen wiederholte die Rednerin die Kritik ihrer Fraktion.

Die Vorlagen wurden in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages einstimmig angenommen; der Abänderungsantrag und die Entschließungsanträge der Opposition verfielen hingegen der Ablehnung.
     
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