Finanzausschuss beschließt KMU-Förderungsgesetz 2006  

erstellt am
11. 05. 06

Deregulierungsgesetz soll im Verfassungsausschuss behandelt werden
Wien (pk) - In der Sitzung des Finanzausschusses am 10. 05. befassten sich die Abgeordneten mit einem KMU-Förderungsgesetz, das Investitionsbegünstigungen für die so genannten Einnahmen-/Ausgabenrechner vorsieht.

Während V-Abgeordneter Günter Stummvoll im Zusammenhang mit dem KMU-Förderungsgesetz von einer konsequenten Fortsetzung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung sprach, bezeichnete Christoph Matznetter (S) die vorgeschlagene Regelung als "Mini-Mini-Paket" und als Zwitterlösung. Er frage sich, warum nicht stattdessen der bewährte Investitionsfreibetrag wieder eingeführt wird. Heftige Diskussionen gab es beim Deregulierungsgesetz, das neben Änderungen von Verfassungsbestimmung auch zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen und Verordnungen betrifft. Nach Auffassung von S-Mandatar Matznetter sollte diese Materie im Verfassungsausschuss behandelt werden. Außerdem sei es nicht richtig, dass damit nur obsolete Bestimmungen aufgehoben werden; dies versuchte er anhand von zahlreichen Beispielen zu belegen. Schließlich wurde ein Vierparteien-Antrag einstimmig angenommen, in dem der Nationalratspräsident aufgefordert wird, die Vorlage dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.

KMU-Förderungsgesetz für die 300.000 Einnahmen- und Ausgabenrechner
Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Josef Bucher (F) beantragten ein KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006) mit Investitionsbegünstigungen für die 300.000 Einnahmen-/Ausgabenrechner in Österreich, großteils KMU ohne bestimmbares Eigenkapital. Sie sollen bei Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen eine Steuerbefreiung von zehn Prozent des Gewinns erhalten, lautete die mit V-F-S-Mehrheit in der Fassung eines Abänderungsantrages der Regierungsparteien ausgesprochene Empfehlung des Ausschusses an das Plenum. Begünstigt wird dabei die Anschaffung von körperlichem Anlagevermögen im EU/EWR-Raum sowie von Wertpapieren. Die Förderobergrenze beträgt 100.000 €. Der Freibetrag kann erstmals bei der Veranlagung des Kalenderjahres 2007 geltend gemacht werden. Außerdem wird die Kleinunternehmergrenze bei der Befreiung von der Umsatzsteuer auf 30.000 € angehoben.

Dieser Antrag sei ein Beweis dafür, dass die Steuerreform 2004/5 nicht optimal war und daher "nachgearbeitet" werden müsse, urteilte Abgeordneter Christoph Matznetter (S). Seiner Meinung nach handle es sich dabei jedoch um eine Zwitterlösung zwischen einem Investitionsfreibetrag und einer Regelung für nicht entnommene Gewinne. Viel gescheiter wäre es gewesen, gleich eine ordentliche Investitionsbegünstigung einzuführen, meinte er. Auch bei den Verlustvorträgen sei man nach der "Salamitaktik" vorgegangen, bemängelte er. Außerdem werde die Mehrheit des Mittelstandes, nämlich die unselbstständigen Beschäftigen, wieder einmal nicht entlastet. Für die Gegenfinanzierung würde es genug Möglichkeiten geben, etwa eine effektive Einhebung der Körperschaftssteuer bei den Konzernen. Matznetter räumte allerdings ein, dass es sich beim zur Diskussion stehenden Vorschlag um einen "kleinen Versuch" handle, der in die richtige Richtung geht; deshalb werde er auch zustimmen.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) widersprach seinem Vorredner und unterstrich, dass es sich bei dem Antrag um eine konsequente Fortsetzung der Förderpolitik für die KMU handle, die schon mit dem Konjunkturpaket I begonnen hat. Sein Fraktionskollege Reinhold Mitterlehner meinte, dass er sich natürlich noch mehr Maßnahmen für die KMU wünsche, man müsse sich aber immer fragen, wie dies zu finanzieren ist. Die vorgeschlagene Lösung sei seiner Meinung nach ein gangbarer Mittelweg, da man vermeiden wollte, dass den Einnahmen- und Ausgabenrechnern mehr Bürokratie aufgebürdet wird. Dieser Ansicht schloss sich auch die V-Mandatarin Gabriele Tamandl an. Gerade bei Finanz- und Steuergesetzen sei eine laufende Optimierung notwendig, um die Maßnahmen dem jeweiligen Konjunkturverlauf anzupassen, argumentierte Abgeordneter Josef Bucher (F).

Abgeordneter Werner Kogler (G) zeigte sich skeptisch hinsichtlich der Lösung für die Einnahmen- und Ausgabenrechner. Auch er stufte die Maßnahme als "Mischkulanz" zwischen Gewinn- und Investitionsbegünstigung ein. Da die kleinen Unternehmer oft sehr schwankende Gewinne und Verluste aufweisen, wäre es einer Auffassung nach besser gewesen, eine Art Rücklagenbildung vorzusehen, die dann – nicht zwingend im gleichen Jahr - gegen Investitionen aufgelöst werden kann.

Staatssekretär Alfred Finz erinnerte daran, dass im Vorjahr die größte Steuerreform in der Geschichte Österreichs durchgeführt wurde, was auch international anerkannt wird. Es handelte sich dabei um ein Volumen von 3 Mrd. €, wobei allein die KMU mit 1,3 Mrd. € profitieren konnten. Nun werde dieser Weg fortgesetzt und eine Förderung für die 300.000 Einnahmen-/Ausgabenrechner, deren Eigenkapitalausstattung in Regel nicht feststellbar ist, beschlossen, was etwa 200 Mill. € koste. Dem Abgeordneten Kogler teilte Finz mit, dass noch keine Evaluierung der Steuerreform vorliege, man hoffe jedoch, dass Mitte des Jahres schon konkrete Daten bekannt sein werden.

Der Antrag wurde sodann in der Fassung eines Abänderungsantrages mit V-S-F-Mehrheit angenommen.

Aufgaben des Bundespensionsamts werden an die BVA übertragen
Eine Regierungsvorlage zur Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamts an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zielt unter anderem auf die Realisierung eines einheitlichen Pensionskontos für Bundesbeamte. Dadurch entstehe ein "One-Stop-Shop" für die Versicherten, die sich infolge Verfahrenskonzentration und Reduktion der Behördenwege auf eine rasche Erledigung und Abwicklung ihrer Anliegen freuen können. Synergien zwischen BPA und BVA werden genutzt und Doppelgleisigkeiten beseitigt. Die zu erwartenden Kosteneinsparungen werden für den Zeitraum bis 2011 in Summe mit 2,5 Mill. € beziffert.

Diese Übertragung sei sinnvoll und zweckmäßig, da es dringend notwendig war, dass sich die Bundesbeamten an eine zentrale Anlaufstelle wenden können, meinte Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S). Ebenso wie ihr Fraktionskollege Hannes Bauer erkundigte sie sich danach, warum den Bediensteten bei einem Umstieg auf das andere Besoldungssystem nur fünf Jahre ihrer bisher geleisteten Dienstzeiten angerechnet werden.

Bei der Aufgabenübertragung an die BVA handle es sich nicht um eine Ausgliederung im klassischen Sinne, sondern um ein "Andocken", erklärte Abgeordneter Fritz Neugebauer (V). Für die Bediensteten gebe es keine Verschlechterungen, da sie weiterhin Beamte bzw. Vertragsbedienstete bleiben können. Staatssekretär Alfred Finz bestätigte die Aussagen von Neugebauer. Nur für jene Bediensteten, die in das neue System optieren, gelten die Regelungen des dortigen Kollektivvertrags, erläuterte er. Zudem teilte Finz mit, dass das einheitliche Pensionskonto im Laufe des Jahres 2007 eingerichtet sein soll.

Matznetter fordert Zuweisung des Deregulierungsgesetzes in den Verfassungsausschuss
Mit einem von der Bundesregierung vorgelegten Deregulierungsgesetz 2006 sollen Rechtsbereinigungsbestrebungen fortgesetzt und nicht mehr erforderliche Normen, darunter auch einige verfassungsrechtliche Bestimmungen, aufgehoben werden. Dazu kommen textliche Vereinfachungen und inhaltliche Harmonisierungen im Rechtsbestand.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) brachte zunächst den Antrag ein, die Vorlage dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. Die umfassenden Änderungen betreffen völlig unterschiedliche Bereiche, die von der Spanischen Hofreitschule bis zur Schulorganisation reichen. Außerdem habe der Präsident des Verfassungsgerichtshofs den Auftrag bekommen, einen systematischen Vorschlag über die Rechtsbereinigung auszuarbeiten und dies dann dem Besonderen Ausschuss vorzulegen. Offensichtlich wolle man den Abgeordneten das, was sich angehäuft hat, "unterjubeln", mutmaßte er und nannte dies eine "herabwürdigende Behandlung des Gesetzgebers". Insgesamt seien neben einiger Verfassungsbestimmungen 56 einfachgesetzliche Regelungen sowie 140 Verordnungen betroffen. Was den konkreten Inhalt der Änderungen angeht, so handle es sich nach Auffassung von Matznetter nicht nur um die Aufhebung obsoleter Bestimmungen; dies belegte er anhand von zahlreichen Beispielen.

Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll (V) konterte, die Zuweisung an den Finanzausschuss sei durch den Präsidenten des Nationalrates erfolgt und in der Präsidiale selbst habe niemand Einwendungen gegen die Tagesordnung erhoben. Außerdem habe es sich in der letzten Zeit als außerordentlich schwierig erwiesen, Termine für den Verfassungsausschuss zu vereinbaren. Deshalb bestehe die Befürchtung, dass eine rechtzeitige Beschlussfassung des gegenständlichen Gesetzes durch den Verfassungsausschuss nicht möglich sei.

Die Abgeordneten Dietmar Hoscher, Marianne Hagenhofer, Heinz Gradwohl und Johann Maier (alle S) griffen einige Artikel des Deregulierungsgesetzes 2006 heraus, um dieses kritisch zu hinterfragen. So fragte beispielsweise Abgeordneter Hoscher, ob die Änderung des Richtwertgesetzes mit der Wohnrechtsnovelle, die derzeit im Justizausschuss liegt, überhaupt kompatibel ist. Auch die Begründung für die Aufhebung des Privat-Kraftwagenführergesetzes war für ihn nicht ausreichend, weil es hier um die Abschaffung wichtiger arbeitsrechtlicher Vorschriften geht. Abgeordneter Maier kündigte eine Sondersitzung des Datenschutzrates an, da dieser mit den zahlreichen Aufhebungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht befasst worden war.

Nach intensiven Diskussionen zwischen den Fraktionen wurde ein Vierparteien-Antrag ausgearbeitet, in dem der Nationalratspräsident aufgefordert wird, die Vorlage dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. Als konkreter Termin wurde der 7. Juni 2006, 16 Uhr, vorgeschlagen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
   

Erweiterung des Geschäftsfelds von Immobilienfonds
Mit der Änderung des mit V-F-Mehrheit verabschiedeten Immobilien-Investmentfondsgesetzes soll das Geschäftsfeld von Immobilienfonds erweitert werden, etwa um den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften sowie um weitere Auslands- und Liquiditätsanlage-Möglichkeiten ( 1436 d.B.).

Seitens der SPÖ (Abgeordneter Christoph Matznetter) wurde das Immobilien-Investmentfonds- gesetz zwar grundsätzlich begrüßt, er befürchtete jedoch in Bezug auf mündelsichere Anlagen lediglich eine "Pseudosicherheit". Aus diesem Grund kündigte er die Ablehnung der Vorlage an.

Kampf dem Steuer- und Zollbetrug
Ein Betrugsbekämpfungsgesetz dient dem verstärkten Kampf gegen den Steuer- und Zollbetrug. Es sieht die Ansiedelung der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) organisatorisch bei den Finanzämtern vor. Die Zollämter werden in Zukunft in ihrem Wirkungsbereich auch als Finanzstrafbehörde fungieren können.

Daran knüpfte die Kritik von Abgeordnetem Christoph Matznetter (S) an, der die Aufteilung der KIAB-Beamten auf die Finanzämter für wenig sinnvoll hielt. Eine gemeinsame Aktion werde damit schwierig, sagte er, und dies sei nicht im Sinne des Erfinders. Seine Klubkollegen Johann Maier und Hannes Bauer thematisierten vor allem die hohen Rückstände der Firmen bei den Sozialversicherungen, die sie mit rund 925 Mill. bezifferten. Abgeordneter Maier sprach insbesondere die hohe Zahl an Gründung von Scheinfirmen an und fragte, warum man nicht konsequenter gegen Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Unternehmer vorgehe, die derartige Praktiken unterstützen. Er forderte in diesem Zusammenhang auch eine Verschärfung des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes.

Staatssekretär Alfred Finz hob zunächst die erfolgreiche Arbeit der rund 300 KIAB-Bediensteten hervor und begründete die Umorganisation mit dem Hinweis, dass die Mitarbeiter auch mit abgabenrechtlichen Delikten befasst wären und sich daher die Trennung zwischen Zoll und Finanz als problematisch erwiesen hätte. Nach geltender Gesetzlage habe man in solchen Fällen zwei Verfahren anstrengen müssen. Auf Grund einer Bemerkung des Abgeordneten Werner Kogler (G) erläuterte Finz, dass man derzeit an der Qualifizierung der jungen Mitarbeiter arbeite, dies aber Zeit erfordere. - Die Regierungsvorlage wurde in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit wechselnden Mehrheiten verabschiedet.

Bessere Chancen für KMU bei öffentlichen Ausschreibungen
Die Chancen von KMU bei öffentlichen Ausschreibungen soll eine teils einstimmig, teil mit V-V-Mehrheit verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft vergrößern ( 1418 d.B.). Die Bundesbeschaffungsgesellschaft soll nicht nur bei der Bestimmung der Güter und Dienstleistungen auf regionale Versorgungsstrukturen durch KMU, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Rücksicht nehmen, sondern auch bei der Bestimmung der Losgrößen in ihren Ausschreibungen.

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) plädierte für das Anliegen des in der Debatte vorgelegten und bei der Abstimmung berücksichtigten Vier-Parteien-Abänderungsantrages zur Wahrung der Chancen von Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten bei Ausschreibungen der Bundesbeschaffungsgesellschaft. Für das Plenum kündigte er einen Antrag an, in dem die SPÖ einen Bericht an das Parlament verlangen wird, damit die Abgeordneten prüfen können, ob Kleinunternehmen bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) begrüßte den Vierparteienantrag, zur Sicherstellung der Wettbewerbschancen von Kleinstbetrieben. Er hoffe auf Verbesserungen für Kleinbetriebe, die den Wettbewerb in Form von Ausschreibungen akzeptieren, und zeigte Verständnis für das Verlangen nach einer Evaluierung des Gesetzes.

Der Kritik der Abgeordneten Christoph Matznetter und Kurt Gassner (beide S) an der Erweiterung des Arbeitsfeldes der Bundesbeschaffungsgesellschaft auf Städte und Gemeinden hielt Finanzstaatssekretär Alfred Finz entgegen, dass dies den Wünschen des Städtebundes und des Gemeindebundes entspräche.

Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des Vier-Parteien-Abänderungsantrages weitgehend einstimmig angenommen. Der Bestimmung zur Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der BBG auf Städte und Gemeinden stimmten die Oppositionsparteien wie angekündigt nicht zu.

Daraufhin unterbrach Ausschussobmann Stummvoll die Sitzung. Sie wird am Dienstag, dem 16. Mai 2006, um 10.00 Uhr fortgesetzt werden.
     
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