Eurofighter  

erstellt am
17. 05. 06

 Cap fordert sofortigen Ausstieg und Untersuchungsausschuss
Wien (sk) - Zwei Anträge wird die SPÖ in der Sondersitzung kommenden Donnerstag zum Thema Eurofighter einbringen: Einen auf sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag und einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, informierte der gf. SPÖ-Klubobmann Josef Cap in einer Pressekonferenz am 16. 05. Im Zuge der "hochnotpeinlichen dringlichen Anfrage" an Verteidigungsminister Platter werde man außerdem eine Offenlegung der Vertragsinhalte einfordern. Zu klären sei "die Motivation, warum die Regierung einen solchen Knebelungsvertrag überhaupt unterschrieben hat".

Aufgrund der Veröffentlichungen des Vertrags in den Medien ortet Cap "Gefahr im Verzug"; es sei notwendig, so rasch wie möglich auszusteigen, da sonst die Ausstiegskosten exorbitant hoch würden. Auf Nachfrage, ob die SPÖ auf jeden Fall aus dem Kauf aussteigen werde, sagte Cap, dass ein Ausstieg grundsätzlich billiger käme. Um dies präziser zu beantworten, müsse man aber den Vertrag kennen; dies zu klären, sei Sinn der Sondersitzung, so Cap.

Den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses begründete Cap in der gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Finanzsprecher Christoph Matznetter damit, "dass auch das Umfeld und die Motivation zu klären sind, die zu diesem Knebelungsvertrag geführt haben". Cap verwies etwa auf den bekannt gewordenen Garantiezeitraum für "den technisch völlig unausgereiften Eurofighter", der auch bei vergleichbaren Produkten wie Passagierflugzeugen international völlig unüblich sei. Großer Gewinner des Vertrages sei der Eurofighter-Verkäufer; die Regierung habe sich entweder über den Tisch ziehen lassen oder in der Überlegung gehandelt, "dass es einer nachfolgenden Regierung möglichst schwer gemacht wird, auszusteigen". Schüssel habe ja schon einmal die Bevölkerung angelogen, als er die Eurofighter-Finanzierung durch eine Wirtschaftsplattform versprochen hat; "jetzt versucht er, sich wieder bis zur Wahl durchzuschwindeln", so Cap.

 

 Himmer: SPÖ beweist einmal mehr wirtschaftlichen Unverstand!
Wien (övp-pk) - "Bundesminister Platter hat in der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses des Bundesrates eindeutig und für alle Anwesenden hörbar klargestellt: am Eurofighter- Kaufvertrag wird nicht gerüttelt, ein Ausstieg kommt nicht in Frage, würde dies doch einen unverantwortlichen und verfassungswidrigen Stopp der Luftraumüberwachung bedeuten", sagte ÖVP-Bundesrat Mag. Harald Himmer am 16. 05. nach Schluss der Sitzung.

In der Folge verwies Himmer vor allem auf die wirtschaftlichen Komponenten der Materie: so wurden im Kaufvertrag Gegengeschäfte im Ausmaß von 240 Prozent (!) des Netto-Kaufpreises vereinbart. Alleine die Firma MAN habe laut Pressemitteilung einen Auftrag im Volumen von 750 Millionen Euro an Land gezogen. "Eine Vertragsauflösung hätte ungeahnte wirtschaftliche Auswirkungen für viele Betriebe in Österreich. Darüber hinaus müssten selbstverständlich alle bereits getätigten Leistungen bezahlt werden. Eine genaue Wertung dieser Summe - wie manche das versuchen - wäre unseriös und unzulässig. Aber auch der Minister hat heute einmal mehr darauf hingewiesen, dass sich die für Österreich bestellten Eurofighter in der Endfertigung befinden!"

"81 Eurofighter sind europaweit bereits ausgeliefert, viele weitere Bestellungen sind international bereits getätigt. 12.000 Flugstunden sind europaweit bereits absolviert. In Italien waren die Eurofighter bei den olympischen Winterspielen 2006 bereits im Einsatz, um den Luftraum zu überwachen, so wie es bei internationalen Großereignissen notwendig ist - und auch in Österreich verstärkt notwendig wird", ist Himmer überzeugt.

"Großes wirtschaftliches Unverständnis" ortet Himmer in der Interpretation der medialen Veröffentlichungen von einzelnen Teilen des Vertrages durch die SPÖ. "Das Niveau der Argumentation zeugt von ausgeprägter wirtschaftlicher Inkompetenz, falschen Schlussfolgerungen und unzulässigen Vergleichen." Beispielsweise werde der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie völlig außer Acht gelassen, sagte Himmer und präzisierte:

Gewährleistungs- und Garantieansprüche können nebeneinander bestehen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist besteht für Mängel, die bereits bei der Übergabe bestanden haben. Darüber hinaus kann man, so wie im Eurofighter-Vertrag geschehen, eine Garantievereinbarung treffen, die auch den Anspruch auf Behebung von Mängeln beinhaltet, die erst während der Garantiefrist auftreten. Dies ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung. Nicht einmal das haben einzelne Genossen verstanden", so Himmer.
 

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