Khol: Der Europarat ist Hüter der Menschenrechte und Demokratie  

erstellt am
17. 05. 06

Europatagung 2006 für Multiplikatoren der politischen Bildung
Wien (pk) - Vor einem aus LehrerInnen und SchülerInnen gemischten Publikum wurde am 16. 05. im Parlament die "Europatagung 2006 für MultiplikatorInnen der politischen Bildung" eröffnet. Nationalratspräsident Andreas Khol stellte als Gastgeber in seiner Einbegleitung der Veranstaltung fest, der Europarat sei die erste gemeinsame europäische Institution, jene Wiege, aus der sich dann die anderen europäischen Institutionen entwickelt haben. Als Hüter der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verkörpere der Europarat das spezifische Merkmal der europäischen Politik, die sich dadurch von den Modellen anderer Regionen in der Welt unterscheide. Der Menschenrechtsschutz sei prägend für die EU und Europa geworden.

Anton Salesny, Programmkoordinator und seit drei Jahrzehnten Spiritus Rector der Europatagung, wies auf die Bedeutung des Dialogs mit den Spitzen der Politik im Sinne einer Stärkung des Unterrichtsprinzips politische Bildung hin. Er verlas ein Grußwort des Generalsekretärs des Europarats, Terry Davis, an die Teilnehmer der Veranstaltung. Davis erinnerte dabei an die prägende Rolle Österreichs beim Europarat durch drei Generalsekretäre und zwei Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung, aber auch an die Rolle Österreichs nach dem Ungarnaufstand 1956 und rund um den Fall des Eisernen Vorhangs 1989. Davis würdigte in seinem Grußwort "Österreich als ein modernes, interessantes und zukunftssicheres Land", das auch in Zukunft in Europa seine Spuren hinterlassen werde.

Im Anschluss an die Eröffnung der Tagung standen der ehemalige Generalsekretär des Europarats, Walter Schwimmer, der ehemalige Präsident des Europarats, Peter Schieder, Staatssekretär a. D. und ehemaliges Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Ludwig Steiner, sowie Abgeordneter Klaus Wittauer, derzeitiges Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, für die Diskussion mit den Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung.

Walter Schwimmer unterstrich die Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, denen sich der Europarat verpflichtet fühle. Zu den herausragendsten Leistungen der Organisation zähle die Europäische Menschenrechtskonvention sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der sowohl in der Welt als auch in der Geschichte einmalig sei. Schwimmer nannte in diesem Zusammenhang auch die europäische Konvention zur Verhütung und Verhinderung von Folter und unmenschlicher Behandlung sowie die Anti-Folter-Kommission als Instrumentarium zur Durchsetzung dieses Übereinkommens. Diese wenigen Beispiele, so Schwimmer, stellten unter Beweis, wie wichtig der Europarat heute noch immer sei. Es bedürfe einer gemeinsamen Plattform aller europäischer Staaten, sagte Schwimmer.

Mit gleichem Nachdruck unterstrich Abgeordneter Peter Schieder die Notwendigkeit des Europarats, indem er die Frage stellte, was wäre, wenn es diese Institution nicht gäbe. Es würde ein wesentlicher Bereich der Menschenrechtskonvention fehlen, meinte er, denn in der EU würde man zwar nach einem Ersatz suchen, aber man würde nicht mehr so weit gehen wie bei der Menschenrechtskonvention. So wäre nur mehr eine Minderheit der Staaten für das individuelle Recht der Bürgerinnen und Bürger, gegen den eigenen Staat eine Klage einzubringen, so die Überzeugung Schieders. Wir würden heute weniger Rechtsinstrumente haben. Ein ähnliches Beispiel stelle die Sozial-Charta des Europarats dar. Alle Bemühungen für ähnliche Regelungen auf EU-Ebene gingen nicht so weit wie diese. Die EU könne auch auf die Nachbarschaftspolitik des Europarats aufbauen, setzte Schieder die Liste der Leistungen der Organisation fort, und auch die nationalen Parlamente hätten im Rahmen der parlamentarischen Versammlung des Europarats weit mehr Möglichkeiten enger Zusammenarbeit als innerhalb der EU.

"Der Europarat ist mehr als die 25 Staaten der EU". Das war auch der Tenor des Statements von Abgeordnetem Klaus Wittauer. Schon im Hinblick auf die Wahrung der Grundfreiheiten und Menschenrechte brauche man den Europarat, denn nur dieser garantiere die Wahrung der Grundrechte und zeige auf, wo diese verletzt werden. In Österreich stehe die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang, betonte Wittauer. Die Demokratie sei keine Selbstverständlichkeit, dessen müsse man sich immer bewusst sein. Das Besondere am Europarat sei auch, dass die ParlamentarierInnen miteinander kommunizieren, was für die Vernetzung und das gegenseitige Verständnis unerlässlich sei.

Einen historischen Rückblick machte Ludwig Steiner. Er ging auf die Bedeutung des österreichischen Beitritts zum Europarat im Jahr 1956 ein. Die Neutralität Österreichs sei damals von den meisten europäischen Staaten negativ beurteilt worden. Die ausgezeichnete Arbeit der österreichischen ParlamentarierInnen im Europarat und vor allem die Wahrung der österreichischen Neutralität während der Ungarn-Krise hätten aber den Beweis erbracht, dass Österreich auch in schwierigen Zeiten im Stande war, die Ideale des Europarats aufrecht zu erhalten. Der Europarat habe auch im Hinblick auf den Fall des Eisernen Vorhangs eine Eisbrecherfunktion erfüllt, erinnerte sich Steiner, indem man versucht habe, erste Kontakte mit osteuropäischen Staaten zu knüpfen und aufrecht zu erhalten. So habe auch der ehemalige sowjetische Staatspräsident Gorbatschow noch vor dem EU-Parlament dem Europarat einen Besuch abgestattet.
     
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