Josef Pröll: Erfolg in Brüssel zum Schutz unserer Umwelt  

erstellt am
26. 05. 06

Ausnahmegenehmigung für Österreich bei Cadmium in Düngemitteln permanent erkämpft
Wien (bmlfuw) - Das Inverkehrbringen von phosphorhaltigen mineralischen Düngemitteln (ab einem Gehalt von 5% P2O5) mit einem Cadmiumgehalt über 75 mg/kg P2O5 ist in Österreich verboten. Die für Österreich geltende Ausnahmegenehmigung für die strengeren Grenzwerte betreffend Cadmium in Düngemitteln ist nun von der Europäischen Kommission bestätigt worden und gilt ab sofort dauerhaft. „Das ist ein Erfolg für Österreich, das bei den EU–Beitritts- verhandlungen diese Ausnahmegenehmigung nur befristet zugestanden bekommen hatte,“ erklärte Umweltminister Josef Pröll.

In Österreich durfte – ebenso wie in Finnland und Schweden – seit dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft das Inverkehrbringen von (EG-)Düngemitteln mit einem Cadmiumgehalt über den jeweiligen nationalen Grenzwerten eingeschränkt werden. Die Ausnahmeregelungen waren zunächst immer wieder befristet erlassen worden (zuerst im Jahr 1998, dann 2001 und zuletzt bis 2005). Die nun vorliegende Regelung gilt bis zur Erlassung einer EU-weiten Regelung.

Die Europäische Kommission hatte zu prüfen, ob der österreichische Antrag auf Ausnahmegenehmigung in Bezug auf den Schutz der Arbeitswelt oder den Umweltschutz gerechtfertigt ist. Österreich begründete seinen Antrag mit dem Erfordernis, die Umwelt und die Gesundheit von Menschen zu schützen. Es wird angenommen, dass Cadmium in Düngemitteln die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährdet. Zur Untermauerung des Antrages verwies Österreich auf die im Oktober 2000 erschienene Studie „A Risk assessment for cadmium in Austria based on the recommendations of ERM“ des Österreichischen Umweltbundesamtes, in der die Gefahren bewertet werden, die von cadmiumhaltigen Düngemitteln ausgehen.
     
zurück