EU-Verkehrsministerrat beschließt Nahverkehrsrichtlinie  

erstellt am
12. 06. 06

Paket zu Fahrzeug- und Straßeninfrastruktursicherheit
Luxemburg (bmvit) - Als "großen Erfolg für unsere Ratspräsidentschaft" bezeichnete Verkehrsminister Hubert Gorbach den Durchbruch bei der am 09.06. im Verkehrsministerrat in Luxemburg beschlossenen EU-Nahverkehrsrichtlinie. Nach langen Verhandlungen gelang ein einhelliger Beschluss zur Stärkung der Rechtssicherheit im Nahverkehr.

"Die 35 Jahre alte Verordnung ist mit diesem Beschluss endlich Geschichte. Wir haben nun eine neue, die den realen Wettbewerbsbedingungen angepasst ist", freute sich Gorbach. Für Österreich sei es - unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips- grundsätzlich wichtig, dass ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Rechtssicherheit bei Ausschreibungen öffentlicher Dienstleistungsaufträge und einer Stärkung und Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs gefunden werde: eine Balance zwischen Direktvergabe und Ausschreibung. Gorbach: "Natürlich musste diese Ausgewogenheit auch zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Straße erreicht werden, sodass ich glaube, dass wir einen guten Kompromiss erzielt haben."

Inhalt und Ziele des Verordnungsvorschlags
Der Vorschlag der Kommission erfasst den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personenverkehr mit der Eisenbahn und anderen Arten des Schienenverkehrs (U-Bahn, Straßenbahn) sowie auf der Straße. Die Gewährung ausschließlicher Rechte oder Kompensationszahlungen erfolgt ausschließlich auf Vertragsbasis. (öffentlicher Dienstleistungsauftrag). Die Vergabe dieser Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich mittels Ausschreibungsverfahren, wobei die eigene Betreibung der Dienste durch die zuständige örtliche Behörde oder die Direktvergabe an einen internen Betreiber (In House -Vergabe) ohne Ausschreibung zulässig wäre. Der interne Betreiber muss allerdings sämtliche Personenverkehrsdienste innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der Behörde ausführen und darf an keinem Ausschreibungsverfahren außerhalb dieses Bereichs teilnehmen. Direktvergaben sind auch unter gewissen Schwellenwerten, im Fall einer Unterbrechung des Verkehrsdienstes (Notmaßnahme) sowie im Eisenbahnregional und -fernverkehr zulässig.
   

Um das ambitionierte Ziel der Europäische Union, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 zu halbieren, auch tatsächlich erreichen zu können, einigten sich die Europäischen Verkehrsminister mit gemeinsamen Schlussfolgerungen auf ein konkretes Maßnahmenpaket, das unter anderem auf eine weitere Verbesserung der Fahrzeugsicherheit und der Sicherheit der Straßeninfrastruktur abzielt.

"Europa ist auf dem richtigen Weg, um die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten zu verringern. Die Anstrengungen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit sollten aber in allen Mitgliedstaaten noch weiter verstärkt werden, um das europäische Verkehrssicherheitsziel zu erreichen. Im Jahr 2005 starben in Europa 41.600 Menschen im Straßenverkehr, das bedeutet eine Senkung der Zahl Verkehrstoten um 17,5% zwischen 2001 und 2005. In Österreich haben wir seit 1999 sogar eine Reduktion um beinahe 30 Prozent erreicht", so Verkehrsminister Gorbach.

Weitere wichtige Bereiche wurden angesprochen, etwa die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen und neuer Initiativen in der Bewusstseinsbildung aller Verkehrsteilnehmer gegenüber den Risiken im Straßenverkehr. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen des Informellen Verkehrsministertreffens Anfang März in Bregenz eine gemeinsame Europäische Verkehrssicherheitskampagne und ein europaweiter Tag der Verkehrssicherheit ins Leben gerufen.

"Die Ergebnisse des Ministerrats sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die europäischen Verkehrsminister gewillt sind, Europas Straßen sicherer zu machen und ein Optimum an Verkehrssicherheit, Aufwand und Lebensqualität führen. Denn nur gemeinsam kann Europa seine ehrgeizigen Verkehrssicherheitsziele erreichen", schloss Gorbach.
     
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