Der Kampf um den Termin  

erstellt am
10. 07. 06

Wien (öj) - Mit 26. November dieses Jahres endet nach vierjähriger Amtszeit die Legislaturperiode der amtierenden Bundesregierung. Aus der seit geraumer Zeit laufenden Diskussion über diesen Wahltermin ist zu schließen, daß mit Sicherheit früher gewählt werden wird. Dazu ist aber die Auflösung des Nationalrates nötig, was einen bestimmten gesetzlich geregelten Ablauf erfordert: Auflösungsbeschluß, Beschluß in Ministerrat und parlamentarischen Hauptausschuß und schließlich die Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Üblicherweise dauert dieses Procedere rund 10 Wochen, das heißt zum Beispiel, daß für einen Wahltermin Anfang November der Nationalrat seine Auflösung spätestens Mitte August beschließen müßte. Das geht natürlich auch während der Sommerpause (ab 14. Juli), denn Regierung oder ein Drittel der Abgeordneten können eine Sondersitzung ansetzen; der Bundespräsident beruft dann den Nationalrat zu einer außerordentlichen Tagung ein.

Der Wahltermin steht also noch nicht fest, zwischen den Parteien werden Termine in einem Zeitrahmen von Anfang Oktober bis Ende November gehandelt, vor allem Bundeskanzler Schüssel stellte wiederholt fest, er würde bis zum Ende der Legislaturperiode arbeiten und erst dann wählen wollen. Wobei sich prinzipiell die Frage stellt, aus welchem Grund eine vom Wähler für eine vierjährige Amtszeit gewählte Regierung frühzeitig abtreten soll. Noch dazu, wo es nur um ein paar Wochen geht. Das Argument, daß dadurch der Wahlkampf verkürzt werden würde, ist nicht stichhaltig. Einfacher wäre es, den "Ausbruch" desselben bis möglichst knapp vor dem vorgesehenen Wahltermin zurückzuhalten. Es würde weniger Geld kosten, wie ja von allen Seiten auch dringend gefordert wird. Es würde aber auch das Werbe-Bombardement der Wählerinnen und Wähler reduzieren, was dieser - möglicherweise - mit regerer Wahlbeteiligung danken würde. Einen Versuch wäre es jedenfalls wert. mm
     
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