Der Sicherheitsgurt als Lebensretter  

erstellt am
14. 07. 06

30 Jahre Gurtanlegepflicht in Österreich: eine Erfolgsbilanz
Wien (statistik austria) - Die Einführung der Gurtanlegepflicht für PKW-Insassen vor 30 Jahren, am 15. Juli 1976, war eine der wichtigsten Verkehrssicherheitsmaßnahmen in Österreich.

Ohne Sicherheitsgurt hätte es – nach Berechnungen der Statistik Austria – in diesen 30 Jahren fast doppelt so viele getötete PKW-Insassen gegeben. Das bedeutet, dass der Gurt (auch in Kombination mit anderen Verkehrssicherheitsmaßnahmen) mehr als 21.000 PKW-Insassen das Leben gerettet hat! Das entspricht ungefähr der Einwohnerzahl von Mödling.
30 Jahre Gurtanlegepflicht in Österreich

Dass der Sicherheitsgurt die Unfallfolgen deutlich reduziert und auch lebensrettend wirkt, gilt heute als selbstverständlich, war aber vor 30 Jahren noch nicht so klar.

Die Gurtpflicht wurde im Jahr 1976 zunächst für PKW-Insassen auf Vordersitzen eingeführt. Rechtliche Konsequenzen für das Nichtbeachten der Anschnallpflicht gab es damals jedoch nicht. Der Gurt wurde im Ortsgebiet auch nur von rund einem Drittel und im Freiland bzw. auf Autobahnen von rund der Hälfte der PKW-Insassen (auf Vordersitzen) verwendet.

Erst die ab 1. Juli 1984 eingeführte Strafandrohung für das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes führte zu einem deutlichen Anstieg der Verwendungsquoten auf über 80%. In den Folgejahren musste jedoch ein kontinuierlicher Rückgang festgestellt werden. In den letzten Jahren verwendeten im Ortsgebiet rund 70% der PKW-Insassen auf Vordersitzen den Gurt, im Freiland bzw. auf Autobahnen betrug der Wert rund 80% (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit).

Zu beachten ist dabei, dass PKW-Insassen eher im Ortsgebiet auf die Verwendung des Gurtes verzichten, obwohl dieser bei geringeren Geschwindigkeiten am wirksamsten ist.

Mit 28. Juli 1990 wurde die Gurtverwendungspflicht auf alle Sitze im PKW ausgedehnt. Allerdings verwenden auf Rücksitzen derzeit nur rund 50% der Passagiere den Gurt.

Die bislang letzte Maßnahme in diesem Zusammenhang war die Erhöhung der Strafen für das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes per 1. Jänner 2005.
Die Unfallzahlen

Lt. Statistik Austria verunglückten in den 30 Jahren seit Einführung der Gurtpflicht rund 1 Million PKW-Insassen auf Österreichs Straßen; davon wurden 23.700 getötet.

In den Jahren vor Einführung der Gurtpflicht im Jahr 1976 wurden jährlich rund 1.000 PKW-Insassen im Straßenverkehr getötet. Ab 1984 (Androhung einer Strafe bei Nichtverwenden des Gurtes) ging dieser Wert auf rund 800 Getötete zurück und sank – nach einem Anstieg in den nachfolgenden Jahren – auf nunmehr unter 500 (432 getötete PKW-Insassen im Jahr 2005).

Legt man den Anteil der getöteten an den verunglückten PKW-Insassen ohne Sicherheitsgurt auf alle verunglückten PKW-Insassen um, so ergibt sich eine theoretische Zahl von rund 45.000 Getöteten in 30 Jahren. Das heißt, dass seit 1976 mehr als 21.000 PKW-Insassen den Verkehrsunfall überlebten, weil sie den Sicherheitsgurt angelegt hatten.

Ähnlich deutlich ist das Ergebnis im Hinblick auf die Zahl der schwer verletzten PKW-Insassen: Nach Berechnungen der Statistik Austria gab es in den letzten 30 Jahren durch die Verwendung des Gurtes rund 66.000 schwer verletzte PKW-Insassen weniger.

In den letzten Jahren wurde von den nicht angegurteten PKW-Insassen jeder 4. bei einem Unfall mit Personenschaden getötet oder schwer verletzt, von den angegurteten hingegen „nur“ jeder 11.

Unverständlich ist angesichts dieser Zahlen, dass in den letzten Jahren rund 44% der getöteten PKW-Lenker und knapp die Hälfte der getöteten Mitfahrer auf die Verwendung des unter Umständen lebensrettenden Gurtes verzichtet haben.
Vom Sicherheitsgurt zum Airbag

In den vergangenen 30 Jahren hat sich der Gurt von einem relativ einfachen Band zu einem komplexen System entwickelt: Aufrollautomatik, Gurtstraffer, Gurtkraftbegrenzer und höhenverstellbarer Verankerungspunkt gehören heute zum Standard.

Obwohl Gurten schon in den 20er-Jahren im Einsatz waren, gilt der Volvo-Ingenieur Nils Bohlin als Erfinder des Dreipunkt-Sicherheitsgurts; diesen ließ die Firma Volvo bereits 1958 patentieren. Bohlin erkannte die Notwendigkeit der kontrollierten Rückhaltung der Passagiere durch den Gurt bei der Verzögerung durch einen Unfall. Seine Erfindung wurde 1985 vom Deutschen Patentamt als eine der acht Erfindungen ausgewählt, die der Menschheit in den letzten 100 Jahren den meisten Nutzen brachten.

Die Unfallforschung hat aber auch gezeigt, dass die Schutzfunktion des Dreipunkt-Gurts allein begrenzt ist. So wird beim Aufprall mit Tempo 50 der Kopf des Lenkers trotz Gurtes gegen das Lenkrad geschleudert. Seit etwa zwanzig Jahren verhindert das der Airbag.
     
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