Auslandsösterreicher(innen): Eintragung in die Wählerevidenz; Wahlkarte  

erstellt am
28. 07. 06

Wien (bmi) - Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an der kommenden Nationalratswahl beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein bzw. diesen Eintrag nach 10 Jahren erneuern.

Eine Eintragung in die Wählerevidenz kann jederzeit – auch bereits jetzt – beantragt werden. Hiezu ist ein spezielles Formular notwendig, das bei allen österreichischen Vertretungsbehörden vorrätig ist. Das Formular kann auch hier als PDF-Datei heruntergeladen werden (Plug-In Adobe Acrobat Reader erforderlich!); eine Ausfüllanleitung liegt bei. Den Antrag können Sie über jene österreichische Vertretungsbehörde abgeben, die aufgrund ihres derzeitigen Wohnsitzes im Ausland zuständig ist. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde in ihre Wählerevidenz eintragen. Anschriften und Telefonnummern der österreichischen Vertretungsbehörden finden Sie über das Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten .

Wiedereintragung nach 10 Jahren notwendig. Auslandsösterreicher(innen), die bereits in die Wählerevidenz aufgenommen wurden, bleiben lediglich zehn Jahre lang in dieser eingetragen. In diesem Zeitraum ist die Teilnahme an allen bundesweiten Wahlen und Volksabstimmungen – ohne ständige Neueintragung – möglich. Beachten Sie aber, dass nach zehn Jahren die Eintragung in die Wählerevidenz automatisch gelöscht wird. Eine Verständigung über diese Löschung findet nicht notwendigerweise statt. Sie müssen daher spätestens nach zehn Jahren erneut das Weiterbestehen der Eintragungsvoraussetzungen erklären, um in der Evidenz zu verbleiben. Die Vorgangsweise ist grundsätzlich gleich wie bei einer Ersteintragung. In Zweifelsfällen ist es ratsam, jedenfalls einen neuen Antrag zu stellen.

Zur Teilnahme an Wahlen zum Europaparlament ist übrigens eine Eintragung in die separate Europa-Wählerevidenz notwendig. Auch wenn die nächsten Europawahlen erst 2009 stattfinden werden, kann bereits jetzt, zusammen mit der allgemeinen Wählerevidenz, auch eine Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Wahlkarte
Zusätzlich zur Aufnahme in die Wählerevidenz benötigen Sie für die Stimmabgabe im Ausland für jede konkrete Wahl eine Wahlkarte. Für die kommende Nationalratswahl kann diese jedenfalls ab dem Stichtag (Dienstag, 1. August 2006) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen
sind, mündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, per E-Mail oder Internetmaske) beantragt werden. Die letzte Möglichkeit der Beantragung ist spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag, also am 28. September 2006. Bedenken Sie bei einer Beantragung die Dauer des Postlaufes und die Gefahr von Verzögerungen, wenn der Antrag erst knapp vor der Wahl gestellt wird. Nähere Angaben über die Handhabung der Wahlkarte finden Sie auf dieser aufgedruckt.
     
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