Wichtiger Etappensieg für unsere Bemühungen gegen Temelin  

erstellt am
25. 08. 06

LH Pühringer: "Werden weiter jedes Rechtsmittel nützen" – OGH erklärt die Unzuständigkeitseinrede der CEZ für unbegründet
Linz (lk) - Der Oberste Gerichtshof hat die Unzuständigkeitseinrede der Temelin-Betreiber- gesellschaft CEZ gegen die Immissionsschutzklage des Landes Oberösterreich für unbegründet erklärt. Der Oberste Gerichtshof hat damit entschieden, dass die Immissionsschutzklage des Landes Oberösterreich der österreichischen Jurisdiktion unterliegt. Damit ist das Landesgericht Linz zur inhaltlichen Behandlung der Klage zuständig.

Das Land Oberösterreich hat als Eigentümer einer im Norden unseres Bundeslandes gelegenen Liegenschaft, die sich 60 Kilometer vom Atomkraftwerk entfernt befindet, diese Klage erhoben.
Begründung: Die vom Kraftwerk bereits im Rahmen des Probebetriebes - und auf jeden Fall im Rahmen des Normalbetriebs - ausgehende Strahlung überschreitet das ortsübliche Ausmaß und beeinträchtigt den Betrieb der dortigen Landwirtschaftsschule. Aufgrund der bisherigen Störfalldichte des Atomkraftwerkes habe sich die Immissionsgefahr massiv gesteigert, sodass eine vorbeugende Unterlassungsklage zulässig sei, so die Argumentation des Landes Oberösterreich. Die CEZ erhob dagegen Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit und der fehlenden örtlichen Zuständigkeit. Das wurde jetzt vom OGH abgelehnt und entschieden, dass auf die Klage die österreichischen Zuständigkeitsnormen anzuwenden sind.

"Ich habe immer gesagt, dass wir jede rechtliche Möglichkeit ausnützen werden, um gegen Temelin vorzugehen", betont Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. "Die heutige Entscheidung ist eine gute Nachricht für alle Gegner dieses Atomkraftwerks und ein wichtiger Etappensieg. Wir werden weiter jede rechtliche Möglichkeit nützen."
     
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