Konsequente Förderung von Biomasseanlagen  

erstellt am
30. 08. 06

Landesrat Schwärzler: "Diese Anlagen fördern den regionalen Kreislauf der Natur"
Dornbirn/Rankweil (vlk) - Holz als Heizmittel liegt in Vorarlberg auch weiterhin im Trend. Wegen der Vorteile von Biomasseanlagen und Nahwärme-Heizwerken gibt es für deren Errichtung auch finanzielle Hilfe des Landes. Auf Antrag von Umweltlandesrat Erich Schwärzler können aktuell wieder zwei Projekte in Dornbirn-Hatlerdorf und Rankweil mit insgesamt knapp 420.000 Euro unterstützt werden, "denn diese Anlagen fördern den regionalen Kreislauf der Natur", so Schwärzler.

Landesrat Schwärzler freut sich, dass immer mehr Gemeinden, Waldbesitzer und Holzverarbeitungsbetriebe auf die Energiegewinnung aus Holz setzen. "Biomasse bietet damit auch eine interessante Antwort für die Bewirtschaftung von Schutz- und Bannwäldern", ergänzt Schwärzler: "Die Nutzung von Holz, das in unseren Wäldern als natürlicher, nachwachsender Rohstoff reichlich vorhanden ist, bringt Wertschöpfung und sichert Arbeitsplätze in der Region".

EU, Bund und Land tragen in der Regel 40 Prozent der anfallenden Investitionskosten für Biomasseanlagen. Allein die vom Land zur Verfügung gestellten Investitionsförderungen betragen jährlich rund 2,2 Millionen Euro.

Die Projekte
Die Biomasse Wärmeversorgung Rankweil GmbH (BWR) errichtet im Schulkomplex der HTL/HLW Rankweil eine Biomasseanlage zur Versorgung der Schule mit Raumwärme und Brauchwasser. Zukünftig sollen über ein Nahwärmenetz auch umliegende Gebäude erschlossen werden.

In Dornbirn unterstützt das Land die Biowärme Hatlerdorf GesbR der Brüder Tobias und Bernhard Ilg. Die Errichtung der Biomasse-Nahwärmeanlage soll zur Versorgung von ca. 40 Häusern dienen. Für die Beheizung der beiden Anlagen wird Waldhackgut aus den umliegenden Wäldern sowie Sägerestholz aus der Region eingesetzt.

Geringe Staubemission
Bei beiden Anlagen wird zur Verringerung der Staubemissionen ein Elektrofilter installiert. "Mit der dadurch erreichten Staubemission von unter 20 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) werden der gesetzliche Grenzwert (150 mg/m³) und der Grenzwert für die Förderung (50 mg/m³) deutlich unterschritten", so Landesrat Schwärzler.
 
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