Zukunftsfrage "Pflege"  

erstellt am
05. 09. 06

 Bartenstein: Ausländische Pflegekräfte werden legalisiert
Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Begutachtung
Wien (bmwa) - Arbeitsminister Martin Bartenstein schickte am 04.09. die Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Begutachtung. Mit dieser Verordnung wird es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten auszuüben. Dies wird durch eine sektorale Aufhebung der Übergangsfristen für neue Mitgliedsstaaten im Bereich Pflege und Betreuung erreicht. Die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten ist damit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr strafbar.

Bartenstein: "Mit dieser Regelung nehmen wir tausenden Familien in Österreich die Angst, dass Sie wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern bestraft werden könnten. Mir geht es darum, für die betroffenen Familien, ihre zu pflegenden Angehörigen aber auch für die ausländischen Pflegekräfte rasch eine rechtliche Basis zu schaffen und so einen Teil der Sorgen zu nehmen. Die ausländerrechtliche Legalisierung sei im Bereich der Pflege das derzeit dringendste Problem, das so gelöst werde."

Dieser Schritt sei ausreichend, dass die bereits eingeleiteten Verfahren von den zuständigen Behörden nicht weiter verfolgt werden. Die Begutachtungsfrist betrage 4 Wochen. Die Verordnung könne daher im Lauf des Oktober unterschrieben werden und mit Anfang November in Kraft treten.

Man habe diesen Vorschlag im Vorfeld bereits zweimal ausführlich mit den Sozialpartnern diskutiert. Unabhängig von der ausländerrechtlichen Legalisierung gehe es auf Sozialpartnerebene um die Erarbeitung einer großen Lösung, wie dies zuletzt auch von ÖGB-Präsident Hundstorfer vorgeschlagen wurde. Der Hundstorfer-Vorschlag einer auch bis ins nächste Jahr wirksame "Vorausamnestie" sei zwar unkonventionell, aber durchaus eine Diskussionsbasis. Klar sei, dass eine derartige "Amnestie" eine Fülle von Rechtsbereichen betreffen müsste, nämlich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Arbeitszeitrecht und anderes mehr. Die Beschäftigung der "klassischen" slowakischen Pflegerin verstoße nämlich üblicherweise gegen diese Vorschriften ebenso.

Die Regelung im Detail:
Die Ausnahme gilt nur bei Tätigkeiten in Privathaushalten, in denen eine pflegebedürftige Person mit einem Bundespflegegeldbezug von mindestens Stufe 1 lebt und diese Person persönlich betreut wird. Mit dieser Einschränkung wird sichergestellt, dass legalisierten Pflegekräfte nicht mit den am Arbeitsmarkt verfügbaren bzw. über das Arbeitsmarktservice ausgebildeten Pflegekräften, die vorwiegend in Einrichtungen der Pflegeorganisationen Beschäftigung finden, in Konkurrenz treten.

Die Ausnahmebestimmung gilt nur für Haushalte, in denen Personen mit Pflegegeldbezug ab der Stufe 1 persönlich betreut werden, um eine bewilligungsfreie Zulassung unqualifizierter Haushaltshilfen (Reinigungspersonal, Gartenbetreuer, etc.) zu vermeiden.

Es sind nur Tätigkeiten erfasst , die der ASVG-Vollversicherungspflicht unterliegen (ab 333,16 Euro monatlich). Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt werden und für die Dauer ihrer Beschäftigung in Österreich einen vollen Sozialversicherungsschutz genießen.

Bürger/innen aus neuen EU-Mitgliedstaaten können daher legal (aber unter Einhaltung der arbeits- u. sozialrechtlichen Bestimmungen) nach Österreich kommen und in Privathaushalten Pflegebedürftige mit Pflegegeldbezug betreuen, ohne dass sich die Angehörigen, der Pflegebedürftige selbst oder der/die Pfleger/in nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz strafbar machen.

 

 Bures: Solidarische Finanzierung vs. Abkassieren bei den Kranken
SPÖ sieht große gesellschaftspolitische Herausforderung und öffentliche Aufgabe - Schüssel will "nicht überdramatisieren"
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures machte am 04.09. auf die zwei "fundamental unterschiedlichen Zugänge von SPÖ und ÖVP" in der Pflegedebatte aufmerksam: Die SPÖ will, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrem Einkommen die für sie individuell beste Pflege erhalten. Daher tritt die SPÖ für eine solidarische Finanzierung ein. Die ÖVP hingegen wolle "nicht überdramatisieren", wie Kanzler Schüssel im ORF-Sommergespräch selbst gesagt habe, denn: "die ÖVP sieht in der Pflegedebatte gar keine öffentliche Aufgabe, sondern will nach der Wahl bei den alten und kranken Menschen abkassieren", so Bures. Sie verwies auf den Plan der ÖVP, bekannt geworden durch den ÖVP-Gemeindebund-Vizepräsidenten, wonach Pflegebedürftige in Heimen künftig auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld abliefern müssen.

Bures warnte gegenüber dem SPÖ-Pressedienst vor einer weiteren Belastung der Betroffenen. "Die Regierung weiß aus ihrem eigenen Sozialbericht, dass die pflegebedürftigen älteren Menschen nur allzu oft am absoluten Limit leben", so Bures. 23.000 Pflegegeldbezieher in Privathaushalten sind armutsgefährdet, 35.000 aller Pflegebedürftigen leben unter schlechten Wohnverhältnissen und 230.000 haben eine Pension von gerade einmal 690 Euro. Die SPÖ stehe für eine solidarische Finanzierung, eine kollektivvertragliche Regelung für den Beschäftigungstyp "Betreuung daheim", also die rasche Umsetzung einer legalen und leistbaren Pflege, und ein langfristiges Konzept mit dem Ausbau der mobilen Dienste und der Tageszentren, der stärkeren Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Valorisierung des Pflegegeldes.

Die von Kanzler Schüssel geplante Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Pflegekräfte hätte "schwerwiegende Folgen für alle österreichischen Arbeitnehmer". Denn der Wegfall der Übergangsfristen bedeute, dass nach spätestens einem Jahr die bis dahin in der Pflege tätigen Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und deren Angehörige jede Beschäftigung in jeder Branche in Österreich annehmen dürfen, nicht nur in der Pflege. Noch stärkerer Lohndruck für tausende Beschäftigte am Arbeitsmarkt wäre die Folge, so Bures, die auch darauf hinwies, dass die Aufhebung der Übergangsfristen allein die österreichischen Haushalte nicht aus der Illegalität hole. Die Linie der ÖVP im Pflegebereich beschränke sich hingegen auf "Kranke belasten und Grenzen öffnen", so Bures abschließend.

 

 Scheuch: Keine Legalisierung von illegalen Ausländern!
Schüssel und Bartenstein wollen Arbeitsmarkt mit osteuropäischen Billigarbeitsarbeitskräften überschwemmen
Wien (bzö) - "Für das BZÖ ist klar: Eine Legalisierung von illegalen Ausländern kommt nicht in Frage. Auch aktuelle Umfragen zeigen, dass zwei Drittel der Österreicher unseren Kurs unterstützen und dass wir sachlich und inhaltlich richtig liegen. Wir werden alles daran setzen, dass dem Versuch von Schüssel und Bartenstein, den Arbeitsmarkt mit osteuropäischen Billigarbeitskräften zu überschwemmen, ein Riegel vorgeschoben wird", so BZÖ- Bündnissprecher Uwe Scheuch in einer Reaktion. Die Legalisierung löse das Problem nicht, sondern schaffe nur neue Illegale.

Scheuch verwies auf die Forderung von BZÖ-Obmann und Spitzenkandidat Peter Westenthaler, die 50.000 in Schulung befindlichen Arbeitlosen, die mit den Schulungsmaßnahmen den Willen zur Reintegration am Arbeitsmarkt beweisen, zu einem großen Teil als Hilfskräfte für den Pflegebereich heranzuziehen. "Wir haben genug Ressourcen in Österreich. Die Panikaktion von Bartenstein, illegale Ausländer legalisieren, ist unnötig und falsch", so der BZÖ-Bündnissprecher.

Das BZÖ sei die einzige Partei, die eine Legalisierung von illegalen Ausländern ablehne. "Während Schüssel, Gusenbauer, Strache und Van der Bellen für die Überschwemmung des Arbeitsmarktes mit ausländischen Arbeitskräften eintreten, halten wir Linie und vertreten weiter einen restriktiven Kurs in der Ausländerpolitik", so Scheuch abschließend.

 

 Strache: FPÖ-Modell bevorzugt klar Inländer
Ausländische Pflegekräfte sind nur Übergangslösung
Wien (fpd) - "Eine Legalisierung von ausländischen Schwarzarbeitern in Österreich ist generell abzulehnen", erklärte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache. Die FPÖ habe aber immer klar darauf hingewiesen, daß man den akuten Pflegenotstand in Österreich nicht über Nacht beseitigen könne. Für die FPÖ sei die Ausstellung befristeter Arbeitsbewilligungen in der Pflege daher nur eine Übergangslösung. Dies habe er schon mehrfach klar betont, so Strache. Wichtig sei es jedenfalls, zeitgleich eine Ausbildungsoffensive für junge Österreicherinnen und Österreicher im Pflege- und Gesundheitsbereich zu starten. Auch das Modell eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen in der Pflege verteidigte Strache: "Warum soll man nicht die Rahmenbedingungen dafür schaffen, wenn idealistische junge Frauen hier mithelfen wollen?"

Den Ideen von Bundeskanzler Schüssel bei der Pflegefrage erteilte Strache eine klare Absage. Es sei eine Verantwortungslosigkeit sondergleichen, daß Schüssel die Aufhebung der Übergangsfristen im Pflegebereich fordere. Die Folge könne nur sein, daß auch bald die Übergangsfristen in anderen Bereichen wie etwa der Bau- oder Landwirtschaft aufgeweicht würden - mit katastrophalen Folgen für den inländischen Arbeitsmarkt. Ein immenses Lohndumping auf dem österreichischen Arbeitsmarkt wäre die klare Folge solcher "Schnapsideen", so Strache weiter. Der Herr Bundeskanzler solle sich lieber um seine privaten Probleme im Pflegebereich kümmern, als den österreichischen Arbeitnehmern noch mehr Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

"Es ist auf jeden Fall sonnenklar, daß das FPÖ-Modell zur Pflegediskussion eindeutig inländische Arbeitskräfte bevorzugt", meinte Strache abschließend: "Wir fahren dabei genau unseren Kurs, indem die Österreicher selbst bestimmen, in welchem Bereich ein Bedarf an ausländischen Schlüsselarbeitskräften herrscht - ein klarer Gegensatz zum derzeitigen Zuzug an Gastarbeitslosen."
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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