Erfolge der Abfallwirtschaft im Kampf gegen wachsende Müllberge  

erstellt am
26. 09. 06

Immer mehr Abfall wird verwertet, immer weniger deponiert
Wien (pk) - Die vierte Fortschreibung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans, den Umweltminister Josef Pröll kürzlich dem Nationalrat vorgelegt hat ( III-237 d.B.), informiert über die Umsetzung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und die seit 2004 geltende Deponieverordnung. Grundsätzlich beschreibt der Ressortleiter die österreichische Abfallwirtschafts-Strategie mit den Prinzipien Vorsorge, Nachhaltigkeit, Umweltschonung und mit dem Ziel, die Emission von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen zu vermeiden.

Der Müllberg soll durch Abfallvermeidung klein und sein Schadstoffgehalt gering bleiben, liest man im Bericht, nicht vermeidbare Abfälle sollen nach technischen Möglichkeiten, ökologisch zweckmäßig und so wirtschaftlich wie möglich verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertbar sind, sollen biologisch, thermisch, chemisch oder mechanisch behandelt werden, sodass nur noch reaktionsarme, "erdkrustenähnliche" Rückstände auf den Deponien landen.

Abfallwirtschaft und Stoffströme in Österreich
Die übersichtlich dargestellten Daten zeigen, dass diese Strategie greift. Zwar stieg die Abfallmenge seit 1999 um 5 Mill. t weiter und erreichte im Jahr 2004 54 Mill. t, wobei insbesondere die Zunahme des Bodenaushubs infolge vermehrter Bahn-Bauten um 2 Mill. t. auf 22 Mill. t und eine 10-prozentige Zunahme des Haushaltsmülls als Ursachen genannt werden. Ausgeweitet wurde aber auch die thermische Verwertung des Restmülls, sodass die Masse der Schlacken und Aschen aus der Müllverbrennung um 628.000 t auf 2 Mill. t wuchs.

Bei den Haushaltsabfällen wurden die Sammelergebnisse bei der getrennten Erfassung einiger Altstoffarten (biogene Abfälle, Holz und Papier) sowie bei Problemstoffen verbessert. Der Anteil gefährlicher Abfälle, die speziell behandelt werden müssen, blieb mit 1 Mill. t gleich. Fäkalschlämme aus Senkgruben gingen mit dem weiteren Ausbau des öffentlichen Kanalnetzes um 400.000 t zurück.

Die erfolgreiche Umsetzung der Deponieverordnung 2004 kann daran abgelesen werden, dass bereits im ersten Jahr ihrer Geltung die Menge des deponierten Abfalls um 8 % auf 9,7 Mill. t abnahm. Beim Restmüll ging die deponierte Masse gegenüber 2003 von 1,8 Mill. t auf 283.000 t zurück. Ein Großteil der Abfälle wird in den Betrieben verwertet oder beseitigt, für den Rest stehen 2.500 Behandlungsanlagen zur Verfügung.

Die Zukunft der Abfallwirtschaft am Beispiel der Haushaltsabfälle
Bis zur vollständigen Umsetzung der Deponieverordnung im Jahr 2009 rechnen die Autoren des Berichts mit einer weiteren Zunahme des Haushaltsabfalls um 57.000 t auf 3,7 Mill. t. Als Ursachen nennen sie den Anstieg der Wohnbevölkerung, die Zunahme der Haushalte, vermehrte Einwegprodukte, den Anfall von Elektronikschrott und die zunehmende Entsorgung von Grünschnitt in Sammelbehältern für biogene Abfälle. Der Haushalts-Müllberg 2009 wird aus 1.520.000 t Restmüll, 260.000 t Sperrmüll, 1.260.000 t getrennt gesammelten Altstoffen, 600.000 biogenen Abfällen und 60.000 t Problemstoffen bestehen, erwarten die Experten.

1.665.000 t dieser Abfälle sollen in Müllverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden. Davon entfallen 1.270.000 t auf Rest- und Sperrmüll sowie 395.000 t auf heizwertreiche Materialien, die unter anderem bei der Altstoffsammlung aussortiert werden.

270.000 t heizwertarme Abfälle sollen 2009 in biotechnischen Anlagen behandelt und aus 570.000 t biogenen Abfällen 200.000 t Kompost erzeugt werden. Für 60.000 t Problemstoffe und Elektroaltgeräte sind spezielle Behandlungsverfahren vorgesehen.

Durch Verwertung der Altstoffe, Verbrennung heizwertreicher Abfälle sowie biologisch/mechanische Behandlung der heizwertarmen Restmaterialien soll der ursprünglich 3,7 Mill. t. umfassende Haushaltsmüllberg des Jahres 2009 um 82 % reduziert werden. Die verbleibenden 650.000 t an Abfallrückständen müssen deponiert werden.

Die Kapazitäten der derzeit arbeitenden sowie der genehmigten oder in Bau befindlichen Abfallbehandlungsanlagen reichen mit Ausnahme der Müllverbrennungsanlagen aus, dieses Ziel zu erreichen und die Vorgaben der Deponieverordnung zu erfüllen, liest man im Bericht.

Altlastensanierung - teure Folgen vergangener Abfallsünden
Vorbild für viele andere Länder ist Österreich auch bei der Bewältigung abfallwirtschaftlicher Sünden der Vergangenheit. Aufgrund des 1989 in Kraft getretenen Altlastensanierungsgesetzes wurden bisher insgesamt 232 sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas ausgewiesen. 70 dieser Altlasten sind bereits gesichert oder saniert. An der Sicherung und Sanierung von 43 der verbliebenen 162 Altlasten wird derzeit gearbeitet. Finanziert werden die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen mit dem zweckgebundenen Altlastenbeitrag, der beim langfristigen Ablagern von Abfällen zu entrichten ist. In Summe betrugen die Einnahmen aus dem Titel Altlastenbeitrag 1990 bis 2005 699 Mill. Euro. 85 % der Mittel werden für Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen, 15 % für die Untersuchung von Verdachtsflächen und Altlasten verwendet.

Die Umsetzung der Deponieverordnung führt seit 2004 zu einer deutlichen Verringerung der Einnahmen, einerseits wegen der sinkenden Menge an deponierten Abfällen, andererseits wegen Beitragssenkungen für Deponiebetreiber, die ihre Anlagen an den Stand der Technik anpassen. Mehr Einnahmen wird das neue, seit 1.1.2006 wirksame Beitragssystem bringen, das höhere Beiträge bei der langfristigen Ablagerung von Abfällen und Beiträge für die Müllverbrennung vorsieht.

Der Gesamtsanierungsbedarf für die insgesamt 2.500 sicherungs- bzw. sanierungsbedürftigen Altlasten wird vom Umweltbundesamt mit 3,7 Mrd. Euro angegeben, 1,27 Mrd. Euro für 250 Altablagerungen und 2,4 Mrd. Euro für 2.250 Altstandorte.

Das Altlastensanierungsgesetz bildet die Grundlage für die Erfassung von Verdachtsflächen und Altlasten sowie für die Finanzierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen. Es ist aber kein Verfahrensgesetz, sondern verweist auf verfahrensrechtliche Bestimmungen im Wasserrechtsgesetz und in der Gewerbeordnung. Experten sehen darin keine optimale Rechtsgrundlage für altlastenspezifische Entscheidungen. Es sei notwendig, die Verantwortung von Verpflichteten und Liegenschaftseigentümern rasch zu klären und Zugriff auf finanzielle Mittel zu erhalten. Daher hat das Umweltressort Grundlagen für eine rechtliche Neuordnung erarbeitet und will zudem ein Modell für nachnutzungsbezogene Sanierungszielwerte entwickeln.
 
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