Mehr Spielraum für Tourismusförderungsfonds  

erstellt am
26. 09. 06

Haslauer: Neues Tourismusgesetz bringt mehr Möglichkeiten zur Unterstützung regionaler Projekte
Salzburg (lk) - "Das neue Tourismusgesetz, das am 25.09. auf meinen Vorschlag hin von der Landesregierung beschlossen wurde, sichert die Handlungsfähigkeit des Tourismus förderungsfonds und erhöht unsere Spielräume zur Unterstützung regionaler Tourismusprojekte beträchtlich. Insgesamt wird dem Tourismusförderungsfonds eine Million Euro mehr zur Verfügung stehen. Es bringt zudem schlankere Strukturen und erhält den Grundsatz der Freiwilligkeit bei der Gründung von Tourismusverbänden." So charakterisiert der Salzburger Tourismusreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer die Eckpunkte des neuen Gesetzes. "Besonders wichtig war mir dabei die Einbindung der Betroffenen aus Wirtschaft und Tourismus", sagte Haslauer, der besonders dem Vorsitzenden der Tourismusplattform, LAbg. Mag. Hans Scharfetter, für seine intensiven Vorarbeiten dankte.

"Für uns war eine maßvolle Novelle, die auf den bestehenden Regelungen aufbaut und die Erfahrungen, die wir in den vergangenen 20 Jahren mit dem besehenden Gesetz gesammelt haben, berücksichtigt, sehr wichtig. So haben wir die Vertreter des Tourismus, der Wirtschaft und die Mitglieder der Tourismusplattform von den neuen Regelungen überzeugen können", sagte Plattform-Vorsitzender Hans Scharfetter.

Finanzielle Handlungsfähigkeit des Tourismusförderungsfonds gesichert
Ein wesentlicher Punkt ist die Neuordnung der Beiträge zum Tourismusförderungsfonds. Seit den 60er Jahren wurden in einigen Bereichen die Beiträge zum Fonds nicht mehr angepasst, was dazu geführt hat, dass die gesetzlich verankerte Abgangsdeckung der Salzburger Festspiele mittlerweile 80 Prozent des Fondsbudgets von rund 3,7 Millionen Euro in Anspruch nimmt. "Rechnet man Sonderdotationen für die Festspiele wie etwa den Beitrag zum Mozartjahr noch dazu, ist ganz leicht erkennbar, dass kaum noch Spielraum für andere Schwerpunkte bleibt. Mir war es daher ein großes Anliegen, mehr Spielräume zur verstärkten Förderung
regionaler Projekte – besonders in den südlichen Landesteilen – zu schaffen", sagte Landeshauptmann-Stellvertreter Haslauer.

Dies wird zum einen durch eine moderate Anpassung der Mindestbeiträge erreicht, zum anderen werden die Beiträge für jene Gemeinden, die keine Tourismusverbände haben, angehoben. Derzeit zahlen Gemeinden, die keinen Tourismusverband haben, ein Drittel jener Gelder direkt in den Tourismusförderungsfonds ein, die sie sonst für einen Tourismusverband aufwenden müssten. Dieser Betrag wird nun auf 40 Prozent angehoben. "Insgesamt steht uns damit eine Million Euro mehr zur Verfügung. Zusätzlich bringt diese Lösung mehr Beitragsgerechtigkeit, weil es vor allem in der Stadt Salzburg und in den Umlandgemeinden weniger Tourismusverbände gibt. Gerade diese Region profitiert aber am stärksten von der Unterstützung des Fonds für die Salzburger Festspiele", erklärte Haslauer.

Schlankere Strukturen geschaffen
Auch die Entscheidungsstrukturen des Tourismusförderungsfonds werden gestrafft: "Künftig werden der Fondskommission, die über die Vergabe der Gelder entscheidet, nur noch 18 statt bisher 26 Mitglieder angehören", sagte Haslauer.

Erfahrung der Touristiker ins Gesetz mit eingeflossen
"Zur Vorbereitung dieses Gesetzes wurde eine Befragung aller Tourismusverbände durchgeführt. Wir haben uns sehr bemüht, die Anregungen und Erfahrungen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Ich gratuliere Landeshauptmann-Stellvertreter Haslauer zu diesem Gesetz, das trotz notwendiger Anpassungen bei den Beiträgen breite Akzeptanz bei den Betroffenen findet", sagt Plattform-Vorsitzender Scharfetter abschließend.
 
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