Neues Wiener Aufzugsgesetz  

erstellt am
12. 10. 06

Wien (rk) - "In Wien gibt es rund 37.000 Aufzüge. Eine moderne Millionenstadt kann und möchte auf diese Möglichkeit der Personenbeförderung nicht verzichten: In Wohnhäusern, Bürogebäuden, Einkaufszentren oder auch U-Bahnstationen ist der Komfort eines Aufzuges auch nicht mehr weg zu denken. In Hochhäusern wäre die Personenbeförderung ohne Lifte gar nicht möglich. Daher steht natürlich die Sicherheit der Benutzer im Mittelpunkt. Das Anfang des nächsten Jahres in Kraft tretende Gesetz sieht strenge Sicherheitsrichtlinien und kurze Übergangsfristen für die Umrüstung alter Aufzüge vor.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes 2007 müssen alle Aufzüge, die vor der Aufzügesicherheits- verordnung ASV 1996 in Verkehr gebracht wurden, innerhalb einer 1-Jahresfrist überprüft werden. Anhand eines Katalogs der Gefahrensituationen beurteilt ein bei der Behörde eingetragener Aufzugsprüfer die Sicherheit des Aufzugs. Bei unmittelbarer Gefahr muss die Anlage gesperrt werden, Mängel müssen innerhalb von fünf Jahren behoben sein. Spätestens 2013 wird es keinen Aufzug ohne eigene Fahrkorbtür mehr geben", erklärt Wohnbaustadtrat Werner Faymann.

Im Gesetz definierte signifikante Gefährdungssituationen:
1. Antriebssystem mit schlechter Anhalte- und/oder Nachregulierungsgenauigkeit
2. Fehlende oder unzulängliche Schutzeinrichtung an kraftbetätigten Türen
3. Unsichere Verriegelungseinrichtungen an Schachttüren
4. Fahrkorb ohne Türen
5. Zu großer Abstand zwischen Fahrkorb- und Schachttür
6. Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung

Über die Prüfung durch den Aufzugsprüfer hinaus ist vom Aufzugsbetreiber eine umfassende Sicherheitsprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle oder eine vom Bundesministerium zugelassene Prüfstelle durchführen zu lassen. Diese detaillierte Sicherheitsprüfung müssen je nach Baualter des Aufzuges bis spätestens 2012 abgeschlossen sein.

Verfahrensvereinfachung
"Ein zweiter wesentlicher Schwerpunkt des neuen Aufzugsgesetzes ist die Verfahrensvereinfachung. Der Betreiber erstattet unter Vorlage des Gutachtens über die Abnahmeprüfung durch den Aufzugsprüfer die Anzeige. Der Aufzugsprüfer ist gegenüber der Behörde für die Betriebssicherheit verantwortlich. Kommt es zu einem Unfall, der durch technische Mängel verursacht wird, muss der verantwortliche Prüfer mit der Streichung von der Liste der zugelassenen Aufzugsprüfer rechnen.

Das Zulassungs- und Überprüfungsverfahren wird neu organisiert. Der Betreiber ist für die Planerstellung und - einreichung verantwortlich. Der Aufzugsprüfer überprüft jährlich die Sicherheit von Personenaufzügen. Besonders alte Anlagen müssen sogar alle 6 Monate geprüft werden. Der Aufzugswärter ist für die Sicherheit im täglichen Betrieb verantwortlich. Er ist im Zusammenspiel mit dem Aufzugsbetreiber auch dafür verantwortlich, dass eingeschlossene Personen innerhalb von längsten 30 Minuten befreit werden", so Faymann weiter.

Aufzugsprüfer und Aufzugswärter gewährleisten Sicherheit
Die zentrale Figur im neuen Aufzugsgesetz ist der so genannte "Aufzugsprüfer": Er
* ist für die Vor- und Abnahmeprüfung verantwortlich
* hat sich von der fachlichen Eignung des Aufzugswärters zu
überzeugen
* ist für die Sicherheitsprüfung anhand der im Gesetz definierten
Gefährdungssituationen verantwortlich
* ist für die regelmäßige Betriebssicherheitsprüfung zuständig
* muss ein Aufzugsbuch führen
* ist verantwortlich für die Außerbetriebnahme von Aufzügen, wenn
- Sie nicht betriebssicher sind
- Die Notrufeinrichtung nicht funktioniert
- Die Betriebskontrollen müssen regelmäßig an Tagen an denen der
         Aufzug benützt wird durchgeführt werden

Der Aufzugswärter
* ist für die laufende Betriebskontrolle verantwortlich (ob
offensichtliche betriebsgefährliche Mängel oder Gebrechen
bestehen)
* ist für die Notbefreiung von eingeschlossenen Personen
verantwortlich
* muss Mängel und Gebrechen sofort dem Betreiber und dem
Aufzugsprüfer melden
* Betriebskontrolle muss regelmäßig an Tagen, an denen der Aufzug
       benützt wird, durchgeführt werden

Umfassende sicherheitstechnische Überprüfung durch akkreditierte Prüfstelle
Unabhängig von der Sofortprüfung auf die dargestellten Gefahrensituationen müssen Aufzüge von einer akkreditierten oder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugelassenen Prüfstelle einer umfassenden sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen werden. Die Fristen für die Durchführung dieses "Rund- Um-Checks" sind je nach Baualter des Aufzugs gestaffelt. Aufzüge die bis 1966 errichtet wurden, müssen bis spätestens Ende 2007 geprüft sein, jüngere Aufzüge bis spätestens 2012.

"Das neue Gesetz", so der Wohnbaustadtrat "gewährleistet eine unmittelbare Überprüfung aller Aufzüge auf ihre Sicherheit, regelt die Überprüfung und Wartung und normiert die Abläufe, wenn Mängel festgestellt werden. Das Wichtigste aber ist, dass schwere Unfälle damit in Zukunft soweit wie möglich verhindert werden können."

Stadt fördert die Nachrüstung alter Aufzugsanlagen
Von den wienweit etwa 37.000 Aufzügen verfügen etwa 12.000 über keine eigene Fahrkorbtüre. Dieser Konstruktionsweise wurde bis 1992 bewilligt. Anlagen, die danach errichtet wurden, verfügen über dieses Sicherheitsmerkmal. Um eine rasche Erneuerung dieser nicht mehr zeitgemäßen Aufzugsanlagen zu ermöglichen, fördert die Stadt Wien seit 2005 den Umbau. In nicht einmal einem Jahr wurden bereits 1,3 Mio. Euro an Fördermitteln zugesichert.

* Information und Einreichung für Umbau-Förderungen:
Wohnfonds Wien
1082 Wien, Lenaugasse 10 (Tel.: 403 59 19-0)
jeweils Montag bis Donnerstag, 9.00 - 16.00 Uhr
und Freitag, 9.00 - 11.30 Uhr
      
http://www.wohnfonds.wien.at/

Wiener Wohnen
Im Bereich von Wiener Wohnen, dem mit 7.545 Anlagen größten Liftbetreiber der Stadt, hat die das Sicherheitsprogramm bereits 2001 begonnen. Alle Aufzüge, auch jene 2.275 ohne Fahrkorbtüre, verfügen über zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen (bewegliche Sicherheitsschwellen, Lichtschranken oder Lichtvorhänge), die Unfälle vermeiden. Alle Anlagen sind mit einem Notrufkommunikationssystem ausgestattet. In nur fünf Jahren sind über 2.000 Aufzüge mit einer Fahrkorbtüre ausgestattet worden.
 
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