Schulverwaltungen rasch zusammenlegen  

erstellt am
10. 10. 06

Burgstaller: Neue Instrumentarien bei Führungsproblemen erforderlich
Salzburg (lk) - "Ich bin überzeugt, dass man mit neuen Instrumentarien allfällige Führungsprobleme in den Griff bekommen wird, wie z.B. durch eine künftige Leistungsfeststellung für Schulleiterinnen bzw. Schulleiter. Weiters unterstreiche ich meine Forderung an die neue Bundesregierung, möglichst rasch die rechtlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung von Schulverwaltung und Landesschulrat zu schaffen. Dadurch sind mehr Transparenz und bessere Kooperation und Kommunikation zwischen Pädagogik und Verwaltung zu erwarten." Dies erklärte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am 09.10. nach einem Gespräch mit Vertretern der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft und Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber aus Anlass der jüngsten Medienberichterstattung über Anzeigen gegen zwei Schulleiter bei der Staatsanwaltschaft.

Schulleiter sind Führungskräfte des Landes Salzburg. Strafanzeigen im Führungsmanagement sind ein wenig taugliches Mittel. Allerdings bestehe laut geltender Rechtslage die Verpflichtung für Amtsorgane, beim Verdacht gerichtlich strafbarer Tatbestände, Anzeige zu erstatten. Eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wäre Amtsmissbrauch. Dass die Führung zusätzlicher Klassen aufgrund unrichtiger Schülerzahlen strafrechtlich relevant ist, ergibt sich nicht zuletzt aus zwei rechtskräftigen Verurteilungen von Salzburger Schulleitern in den 1990er Jahren. Damals, 1993, hat der Rechnungshof die Klassenbildung in den Pflichtschulen überprüft und zur Erstattung von Anzeigen aufgefordert.

Durch die Hauptverhandlung im Fall des Direktors der Volksschule Edt-Mödlham (Gemeinde Seekirchen am Wallersee) am 5. Oktober ist offenbar geworden, dass Kommunikationsprobleme im September 2004 zwischen Organen der Schulverwaltung zumindest mitbeteiligt daran waren, dass eine zusätzliche Klasse an der Volksschule Edt-Mödlham im Schuljahr 2004/05 geführt wurde. Hofrat Dr. Alfred Berghammer, der Leiter der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft dazu: "Wäre mir dieser Umstand zum Zeitpunkt der Einbringung der Strafanzeige im Dezember 2005 schon bekannt gewesen, wäre es zu dieser Anzeige nicht gekommen." Es wird daher ein Schreiben der Schulabteilung an das Landesgericht Salzburg ergehen, in dem dies mitgeteilt und zugleich gebeten wird, diesen entlastenden Umstand bei der weiteren Vorgangsweise zu berücksichtigen. Ob das anhängige Verfahren von der Staatsanwaltschaft daraufhin eingestellt wird, liegt allein in der Entscheidung der Justizbehörde.

Bei den seinerzeitigen Erhebungen vor Erstattung der Strafanzeige wurde von einem Beamten der Schulbehörde ein Mitschnitt von einem Telefongespräch ohne Wissen des Gesprächspartners angefertigt. Aufgrund der vorliegenden Judikatur ist davon auszugehen, dass ein strafrechtlicher Tatbestand dadurch nicht erfüllt wurde. Die von der Landeshauptfrau angeordnete rechtliche Prüfung dient zur Klarstellung in dieser Frage.

Sonderpädagogisches Zentrum Oberndorf
Hinsichtlich der Leiterin des Sonderpädagogischen Zentrums Oberndorf gibt es den Verdacht, sie habe unzulässigerweise Kinder in ihre Schule aufgenommen und dadurch mehr Klassen benötigt, als nach den Organisationsvorschriften vorgesehen. Zu diesem Verdacht wurde ebenfalls Straf- und Disziplinaranzeige erstattet. Beide Verfahren sind jedoch noch im Stadium der Überprüfung durch Staatsanwaltschaft und Disziplinarkommission. Burgstaller: "Ich habe angeordnet, dass in diesem Stadium nochmals eine Überprüfung der Verdachtsmomente vorgenommen wird, um zu sehen, ob die Anzeigen in diesem Umfang aufrechterhalten werden müssen. Gleichzeitig wird der Bundesrechnungshof in Hinblick auf seine Prüfung im Jahr 1993 in diesen Fall mit eingebunden." Auch über diese weiteren internen Prüfungen wird die Staatsanwaltschaft umgehend in Kenntnis gesetzt werden.

Derzeit ist kein weiterer vergleichbarer Fall gerichtsanhängig.
 
zurück