Soft Loan – Rahmenabkommen mit Bosnien Herzegowina in Kraft getreten  

erstellt am
03. 11. 06

Wien (bmf) - Mit 1. November 2006 ist ein Abkommen über finanzielle Kooperation zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina in Kraft getreten. Damit wird ein bilateraler Rahmen für die Gewährung österreichischer Soft Loans für Exportgeschäfte in diesem wichtigen Zielmarkt geschaffen und die Bedeutung der finanziellen Kooperation hervorgehoben. Im Interesse aller Beteiligten soll eine standardisierte und effiziente Vorgangsweise bei der Identifizierung, Prüfung und Implementierung einzelner Soft-Loan Projekte sicher gestellt werden.

Das BMF hat mit diesem Abkommen im Rahmen seiner Aussenwirtschaftsstrategie einen weiteren Schritt gesetzt, der Wachstum und Beschäftigung durch eine Steigerung von Exporten österreichischer Unternehmen nachhaltig unterstützt.

Das Abkommen ist vorläufig auf zwei Jahre befristet und sieht einen indikativen Finanzierungsrahmen in Höhe von 25 Millionen Euro vor. Weitere Abkommen mit ausgewählten Ländern innerhalb der österreichischen Soft-Loan-Schwerpunktregionen befinden sich in Verhandlung.
 
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