Keine Rasterfahndung, 4 Lausch- und Spähangriffe, 75 Videofallen  

erstellt am
13. 11. 06

Justizressort über besondere Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2005
Wien (pk) - Im Jahr 2005 wurden in Österreich zwei "große Lausch- und Spähangriffe" (im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Graz) und zwei "kleine Lausch- und Spähangriffe" (je einer in Wien und in Linz) durchgeführt sowie insgesamt 75 Videofallen installiert. Eine so genannte Rasterfahndung – fachsprachlich "automationsgestützter Datenabgleich" genannt – wurde von den Staatsanwaltschaften nicht beantragt. Dies geht aus dem Bericht des Justizministeriums über den "Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen" im Jahr 2005 ( III-4 d.B.) hervor, der jetzt dem Parlament vorgelegt wurde.

Wie in dem Bericht weiter festgestellt wird, bestand bei den beiden großen Späh- und Lauschangriffen der Verdacht auf schwerwiegende Drogendelikte; beide Maßnahmen blieben allerdings ohne greifbaren Erfolg. Im Falle der beiden kleinen Späh- und Lauschangriffe ging es zum einen um einen Fall schwerer Sachbeschädigung (Abfeuern einer Panzerabwehrrakete auf ein Bordell) sowie um vorsätzliche Gemeingefährdung durch Verseuchen mehrerer Hochwasserbehälter durch Quecksilber. Bei den 75 Videofallen war die Maßnahme in 35 Fällen erfolgreich und führte zu Gerichtsakten, in 37 Fällen erfolglos, in drei Fällen ist eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich.

In seiner rechtspolitischen Bewertung kommt das Justizressort – wie schon in den vergangenen Jahren – zu der Einschätzung, dass "mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung Maß haltend und verhältnismäßig" umgegangen worden sei. Bei den kleinen Lausch- und Spähangriffen habe sich gezeigt, dass die prognostizierte Zahl von 20 nicht einmal annähernd erreicht worden sei. Ausdrücklich wird aber im Zusammenhang mit besonderen Ermittlungsmaßnahmen auf die Präventivwirkung des Gesetzes verwiesen.
 
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