Prümer Vertrag im Mittelpunkt eines hochrangigen Expertenseminars  

erstellt am
17. 11. 06

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Wien (bmi) - Der Prümer Vertrag steht im Mittelpunkt eines hochrangigen Expertenseminars (16. und 17. November 2006) im Innenministerium, an dem neben Bundesministerin Liese Prokop unter anderem der niederländische Justizminister Ernst Hirsch Ballin und der deutsche Staatssekretär Peter Altmaier teilnehmen.

Beim dem Seminar stehen drei Punkte im Vordergrund:

  • die Bewertung bisheriger Fortschritte im Rahmen des Prümer Vertrags
  • die detaillierte rechtliche/technische Vorstellung des Vertrags für weitere Interessenten
  • eine erste Diskussion über die deutsche Initiative, den "Prümer Vertrag" in den EU-Rechtsbestand zu überführen.


"Der Vertrag begründet die engste multinationale Kooperation, die es im Bereich der inneren Sicherheit derzeit weltweit gibt. Er ist ein Meilenstein für unsere Sicherheit und eröffnet unserer Polizei ganz neue Möglichkeiten im Kampf gegen den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und die illegale Migration", sagte Prokop.

Der Prümer Vertrag wurde 27. Mai 2005 von Österreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden in Prüm (Deutschland) unterzeichnet. Seit 1. November 2006 ist er in Österreich und Spanien in Kraft. Am 23. November wird er in Deutschland in Kraft treten. In den anderen Unterzeichnerstaaten wird das Anfang 2007 der Fall sein.

Altmaier betonte, dass die Polizeiarbeit durch den Vertrag auf eine qualitativ völlig neue Stufe gestellt werde und der Vertrag ein wesentliches Element der europäischen Integration sei. Ballin verdeutlichte, dass der Vertrag eindrucksvoll zeige, dass die europäische Zusammenarbeit weitergeht.

Aufgrund des Prümer Vertrags wird zwischen den Unterzeichnerstaaten in Hinkunft ein automatisierter, anonymisierter Austausch von DNA-Daten und Fingerabdrücken möglich sein und ein direkter Online-Lesezugriff auf die KfZ-Register der Partnerstaaten. Das ersetzt die bisherigen langwierigen Verfahren (FAX) und führt zu einer wesentlichen Beschleunigung der Ermittlungen.

Allein durch die im Vertrag enthaltene DNA-Regelung könnten bis zu hundert offene Fälle geklärt werden. So ist künftig ein automatisierter Massenabgleich von offenen DNA-Spuren möglich. Derzeit existieren in Österreich ca. 12.000 solcher DNA-Spuren, die keiner Person zugeordnet werden können. Ein Testlauf mit Deutschland hat bereits hunderte Treffer ergeben.

"Sehr wichtig ist uns, dass der Datenschutz voll gewährleistet wird", sagte Prokop. Alle Formen der Zusammenarbeit im Bereich DNA und Fingerabdrücke erfolgen daher im so genannten Hit/No Hit-Verfahren – also anonymisiert: Das Ergebnis sagt vorerst nur aus, ob ein Treffer vorliegt. Die weiteren Daten zur Person können nur per Amts- oder Rechtshilfeverfahren angefordert werden. Zudem beinhaltet der Vertrag umfangreiche Datenschutzbestimmungen, mit denen das österreichische Datenschutzniveau auf die EU-Ebene gehoben werden konnte.

Der Vertrag stößt auf EU-Ebene auf ein großes Interesse. Neben Finnland, Italien, Portugal und Slowenien, die ihren Beitritt zum Prümer Vertrag bereits erklärt haben, sind auch alle anderen Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien in Wien vertreten. Ziel ist es, den Vertrag in den Rechtsrahmen der EU zu überführen. Das könnte innerhalb von drei Jahren nach dessen Inkrafttreten geschehen und würde die Zusammenarbeit EU-weit auf eine völlig neue Basis stellen.

Eine erste große Bewährungsprobe wird die Fußball-Europameisterschaft 2008 sein. Der Prümer Vertrag sieht u. a. die Übermittlung von nicht-personenbezogenen und personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Großveranstaltungen vor (z.B. Reisebewegungen von Hooligans). Dies ermöglicht einen frühzeitigen Informationsaustausch über Personen und Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit von Großveranstaltungen darstellen können. Die Polizei wird damit frühzeitig Informationen erhalten, ob sich (aus den Vertragsstaaten) Hooligans oder andere Störer auf den Weg nach Österreich machen.

 
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