Erhöhung des BIP der EU um 1,5 % durch Senkung des Verwaltungsaufwands um 25 %  

erstellt am
15. 11. 06

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag mit dem Ziel vorgelegt, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bis 2012 um 25 % zu senken. Dies könnte zu einer Erhöhung des BIP der EU um schätzungsweise 1,5 % – ca. 150 Milliarden Euro - und somit zu wesentlich höheren Investitionen für Wachstum und Beschäftigung führen. Dieses Ziel lässt sich allerdings nur erreichen, wenn die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden ihren eigenen Bemühungen um Bürokratieabbau neue politische Dynamik verleihen. Dies ist eine der zukunftsgerichteten Initiativen, die in der ersten strategischen Überprüfung der Initiative für bessere Rechtsetzung enthalten sind. Darin werden die bisher erzielten Fortschritte bewertet und eine Reihe von ehrgeizigen Vorschlägen präsentiert. Das Verfahren zur Folgenabschätzung aller wichtigen neuen Vorschläge für Rechtsvorschriften wird verbessert, indem durch die Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzung Qualität und Objektivität gewährleistet werden. Darüber hinaus wurde das fortlaufende Programm zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts für den Zeitraum 2006 - 2009 um 43 neue Initiativen aus vielfältigen Politikfeldern aufgestockt. Dazu gehören Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft, der Industriegüter, darunter Bauprodukte und Kosmetika, sowie der Industrieemissionen.

Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, sagte: „Unsere erste strategische Überprüfung der Initiative für bessere Rechtsetzung zeigt deutlich, dass sich bei der Kommission eine neue politische Kultur entwickelt. Wir werden weiterhin Rechtsakte verabschieden, die auf europäischer Ebene einen Zusatznutzen erzielen. Unser Ziel ist ein hochwertiges europäisches Regelungsumfeld, das die Erwartungen der Bürger erfüllt, den Unternehmen jedoch keinen überflüssigen Verwaltungsaufwand aufbürdet. Die heute angekündigten Initiativen zeigen die politische Entschlossenheit dieser Kommission, dieses Vorhaben erfolgreich umzusetzen.“

Der für Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Günter Verheugen sagte: „Wir haben einen neuartigen Weg zur Verringerung der Verwaltungslasten in Europa eingeschlagen. Diese Maßnahmen haben wir bereits seit einiger Zeit diskutiert, jetzt lassen wir Taten folgen. Für die europäischen Unternehmer ist dies ein echter Fortschritt. Inwieweit das gelingt, hängt allerdings nicht allein von der Kommission ab. Ich ersuche daher den Europäischen Rat, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, die in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten als gemeinsame Agenda für eine bessere Rechtsetzung zu genehmigen und mit uns an einem Strick zu ziehen.“

Die strategische Überprüfung zeigt die bisher im Rahmen der Initiative für bessere Rechtsetzung erzielten Fortschritte:

  • Mehr als 160 integrierte Folgenabschätzungen zur Prüfung der möglichen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Initiativen der Kommission vor ihrer Verabschiedung wurden seit 2003 abgeschlossen.
  • Es wurde ein neuer Ansatz zur Messung des mit geplanten Initiativen verbundenen Verwaltungsaufwands entwickelt.
  • 68 Rechtsetzungsvorschläge der Kommission, die dem Rat und dem Parlament zur Abstimmung vorlagen, wurden zurückgezogen.
  • Es wurde ein umfassendes Programm zur Vereinfachung der geltenden Vorschriften eingeleitet. Im Rahmen des Programms von Oktober 2005 sollen innerhalb der nächsten drei Jahre rund 100 Initiativen vereinfacht werden. Die Kommission ist auf dem besten Weg, bereits 50 Initiativen bis Ende 2006 abzuschließen, obwohl viele davon noch im Rat und im Europäischen Parlament anhängig sind.
  • Bei der Kodifizierung werden die Bestimmungen eines Rechtsakts mit allen späteren Änderungen desselben in einem einzigen Rechtsakt verschmolzen; dieser Prozess betrifft derzeit etwa 500 Rechtsakte aus sämtlichen Bereichen. Allein im kommenden Jahr wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat rund 100 kodifizierte Rechtsvorschriften vorschlagen.


Im Anschluss an die strategische Überprüfung der bisher erzielten Fortschritte schlägt die Kommission vor, die Initiative für bessere Rechtsetzung durch eine Reihe ambitionierter Maßnahmen zu ergänzen:

  • Vorschlag einer ehrgeizigen Strategie zur Verringerung der mit geltenden Rechtsvorschriften verbundenen Verwaltungslasten. Hierzu schlägt die Kommission vor, dass der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung eine Zielmarke von 25 % für den Bürokratieabbau festlegt, die von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam bis 2012 erreicht werden soll. Die Kommission wird zu Beginn des kommenden Jahres einen Aktionsplan zur Berechnung der Verwaltungskosten und zur Verringerung der Verwaltungslasten vorlegen.
  • Intensivere Prüfung von Folgenabschätzungen durch Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzung (IAB). Dieser Ausschuss ist direkt dem Kommissionspräsidenten unterstellt und ist zuständig für die Überprüfung der Entwürfe von Folgenabschätzungen. Die Mitglieder des IAB sollen eine unabhängige Stellungnahme zur Qualität der Folgenabschätzung abgeben und den betroffenen Dienststellen Beratung darüber anbieten, in welchen Bereichen eventuell Verbesserungen erforderlich sind.
  • Aufstockung des fortlaufenden Programms zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts für den Zeitraum 2006 - 2009 um 43 neue Initiativen.
  • Zurückziehen von weiteren 10 Rechtsetzungsvorschlägen, die vor dem Gesetzgeber anhängig sind, noch im Jahre 2007. Die regelmäßige Überprüfung von Vorschlägen, die sich im Gesetzgebungsverfahren befinden, wird fortgesetzt.
  • Die Kommission empfiehlt, dass auch künftige Kommissionen zu Beginn ihrer Amtszeit die anhängigen Vorschläge sichten sollten, um zu überprüfen, ob die Rechtsaktentwürfe mit den politischen Prioritäten in Einklang stehen.
  • Festsetzung des Zieltermins 2008 für die Finalisierung eines Programms zur Verschlankung des bestehenden Korpus von EU-Rechtsvorschriften durch Kodifizierung.
  • Zusätzliche präventive Maßnahmen zur Stärkung der Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften. Die Kommission wird im Interesse einer ordnungsgemäßen Umsetzung wichtiger Richtlinien frühzeitig an die Mitgliedstaaten herantreten und versuchen, die Mitgliedstaaten dafür zu gewinnen, Entsprechungstabellen zu erstellen, um die Bewertung der Umsetzung, die Nachvollziehbarkeit und die rechtliche Überprüfung zu erleichtern.
 
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