Prets: Fernsehrichtlinie auf dem Weg zu mehr Konsumenten- und Jugendschutz  

erstellt am
14. 11. 06

Produktplatzierungen in sensiblen Programmen völlig verboten
Wien (sk) - "Die gestrige Abstimmung zur Überarbeitung der Richtlinie 'Fernsehen ohne Grenze'" im zuständigen Kulturausschuss des Europäischen Parlaments brachte in vielerlei Hinsicht eine Annäherung an die Position des EU-Rates, beinhaltet aber gleichzeitig einige Verschärfungen gegenüber dem Ratsstandpunkt", so die SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets am 14.11., die als Mitglied des Ausschusses für Kultur und Bildung an den Beratungen teilnahm.

Die Mehrheit des Kulturausschusses hat sich dafür ausgesprochen, dass zwischen zwei Werbeblöcken in bestimmen Programmen wie TV-Filmen 45 Minuten liegen müssen. Bedauerlicherweise ist die Beschränkung von drei Werbeeinschaltungen pro Stunde, ein Antrag der PSE-Fraktion, nicht durchgegangen. Die Kulturminister haben sich gestern auch für eine generelle Freigabe der Häufigkeit der Werbeunterbrechungen pro Stunde geeinigt. "Die Konsumenten dürfen nicht von einer Werbelawine überrollt werden. Fernsehen ist und bleibt ein Kulturgut und daher ist eine Zeitspanne unbedingt von Nöten", so Prets.

Besonders umstritten, sowohl im Europäischen Parlament als auch im Ministerrat, war die Frage der Produktplatzierungen. Wie auch die Minister, sprechen sich die Europaabgeordneten für ein grundsätzliches Verbot von product placement aus. Dennoch sollen einige Ausnahmen bestehen bleiben. So sollen Produktplatzierungen erlaubt sein, wenn es sich um Sendungen handelt, deren Meinungsbildungsfunktion keinen übergeordneten Stellenwert aufweisen. "Besonders sensible Sendungen, wie etwa Kindersendungen, sind aber vollkommen auszuschließen. Damit dient die Richtlinie auch dem erhöhten Jugendschutz", erläutert die Europaabgeordnete.

Dort, wo in Form von Produktplatzierungen geworben wird, müssen in Zukunft alle 20 Minuten Signale auf diese Bewerbung hinweisen. "Natürlich ist es wichtig, dass Fernsehstationen Einnahmen aus der Werbung lukrieren können. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass für den Konsumenten größtmöglicher Schutz und Transparenz herrscht. Das scheint mit dieser Richtlinie möglich", meint Prets abschließend.
 
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