Koalitionsverhandlungen / "Banken"-Untersuchungsausschuss  

erstellt am
27. 11. 06

 Matznetter: Schüssel und Grasser haben akuten Handlungsbedarf
Rechtsposition des BKA muss umgehend zurückgenommen werden
Wien (sk) - "Aufgrund einer haarsträubenden Rechtsauffassung des Bundeskanzleramtes verweigert sich die Finanzmarktaufsicht der Kontrolle des Parlaments. Jetzt ist wirklich Feuer am Dach, und Bundeskanzler Schüssel sowie Finanzminister Grasser haben akuten Handlungsbedarf", sagte SPÖ-Budget- und Finanzsprecher Christoph Matznetter gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.


Die unhaltbare Rechtsposition des Bundeskanzleramtes, nämlich dass die öffentliche Behörde Finanzmarktaufsicht jeglicher Kontrolle des Parlaments entzogen sei, muss umgehend zurückgenommen werden, so Matznetter weiter.

Entgegen der fälschlichen Annahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes unterliege die Finanzmarktaufsicht selbstverständlich voll der rechtlichen Aufsicht von Finanzminister Grasser. Grasser müsse die Vorstände der Finanzmarktaufsicht unverzüglich anweisen, alle Akten im Sinne der Grundsatzpflicht nach Art. 53 Abs. 3 der Bundesverfassung dem Parlament vorzulegen, sagt Matznetter.

"Ich gehe davon aus, dass auch die Kollegen der ÖVP im Untersuchungsausschuss ein entschiedenes Auftreten des Parlaments im Sinne der Kontrolltätigkeit und im Interesse der Sparer und Anleger unterstützen werden", schloss Matznetter.

 

 Stummvoll: Alle drei Gutachter sollen vor Ausschuss geladen werden
Probleme hätten bei rechtzeitiger Prüfung der Rechtsfragen durch SPÖ, FPÖ und Grüne vermieden werden können
Wien (övp-pk) - "Das Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments ändert nichts an der grundsätzlichen Haltung der ÖVP", so der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Banken-Untersuchungsausschuss, Finanzsprecher Günter Stummvoll zu Aussagen von Grünen-Wirtschaftssprecher Werner Kogler und SPÖ-Finanzsprecher Christoph Matznetter. Die ÖVP habe diesen Ausschuss von Beginn an abgelehnt, weil er von Rot, Grün und Blau als Polittribunal inszeniert war und mit Pauschalverdächtigungen bezüglich Geldwäsche den Finanzplatz Österreich schwer schädigt". Von Beginn an trat daher die ÖVP im Sinne einer Schadensminimierung für eine rasche, effiziente und transparente Untersuchung ein. Diese müsse sich allerdings im Rahmen der Verfassung bewegen.

Nachdem nunmehr zu diesen heiklen Verfassungsfragen drei unterschiedliche Gutachten vorliegen, nämlich vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, von der Finanzprokuratur und vom Rechts- und Legislativdienst des Parlamentes, fordert Stummvoll, dass alle drei Gutachter vor den Untersuchungsausschuss eingeladen werden und dort ihre Argumente darlegen sollten, damit sich die Abgeordneten ein klares Bild machen könnten. Abschließend betonte Stummvoll neuerlich, dass "all diese Probleme vermieden hätten werden können, wenn SPÖ, FPÖ und Grüne diese Rechtsfragen vor Einbringung ihren Antrages geprüft hätten und nicht eine Husch-Pfusch-Aktion zum Schaden des Finanzplatzes Österreich inszeniert hätten".

 

Kogler: Schüssels Versuch, Prüfauftrag für FMA-Ausschuss einzuschränken, gescheitert
Wien (grüne) - "Bundeskanzler Schüssel ist mit dem Versuch gescheitert, dass diejenigen, die überprüft werden sollen, den Prüfauftrag selbst festlegen können. Es wäre aber ohnehin für das Parlament nicht ratsam gewesen, sich von einer Dienststelle des Bundeskanzleramtes über seine Rechte belehren zu lassen", kommentiert Werner Kogler, Fraktionsführer der Grünen im FMA-Ausschuss, die Stellungnahme des Rechts- und Legislativdienstes der Parlamentsdirektion. Diese hält 'unumstritten fest, dass im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben die FMA dem Prüfauftrag des Banken-Untersuchungsausschusses nachzukommen hat'. Das verlautbarte Parlamentspräsidenten Barbara Prammer am 25.11.. 

 

Stellungnahme der Parlamentsdirektion
Wien (pk) - Die Präsidentin des Nationalrates, Barbara Prammer, bestätigt auf mehrfache Anfrage, dass die Stellungnahme des Rechts- und Legislativdienstes der Parlamentsdirektion am Abend des 23.11. durch die Parlamentsdirektion den Mitgliedern der Präsidiale und dem Vorsitzenden des Banken-Untersuchungsausschusses übermittelt worden ist.

Diese Stellungnahme besagt im Kern, dass der Umfang des Untersuchungsrechts Verwaltungsakte des Bundesministers für Finanzen und der ihm unterstellten Verwaltungsorgane umfasst. Der Bundesminister für Finanzen ist hinsichtlich der Wahrnehmung des Aufsichtsrechts über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht (FMA) dem Nationalrat und im Besonderen einem Untersuchungsausschuss verantwortlich. Insofern decken sich die Ansichten des Verfassungsdienstes mit jenen des Rechts- und Legislativdienstes.

Mit der FMA wurde ein neuer Behördentypus geschaffen, es wurden Kernbereiche der Verwaltung auf einen eigenen Rechtsträger ausgegliedert. Die FMA als Behörde ist ermächtigt zur Erlassung von Bescheiden, weiters ist auch der Rechnungshof zur Prüfung der FMA befugt.

Die parlamentarische Praxis ist stets von einem weiten Prüfungsrecht ausgegangen. Soweit die FMA als Behörde tätig wird, hat sie laut Verfassung dem Ersuchen der Ausschüsse um Beweiserhebungen Folge zu leisten und auf Verlangen ihre Akten vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht ungeachtet des Umstandes, ob es sich um eine weisungsfreie Behörde handelt oder nicht.

Diese Stellungnahme legt unumstritten fest, dass im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben die FMA dem Prüfauftrag des Banken-Untersuchungsausschusses nachzukommen hat.

Selbstverständlich unterliegt dem Untersuchungsausschuss nicht die Untersuchung eines rein privaten Unternehmens.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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