Verbraucherkredite: EU-Richtlinie bringt Zusatzbelastungen bis zu 235 Mill. Euro jährlich  

erstellt am
27. 11. 06

Booz-Allen-Studie: Statt Verbraucherschutz Bürokratie- und Kostenerhöhung - Bundeskreditsparte übermittelt Österreich-Studie an EU-Kommission und EU-Parlament
Wien (pwk) - Nach vierjährigen, teils sehr kontroversiell geführten Diskussionen befinden sich die Verhandlungen um eine neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie nun in der Abschlussphase. „Trotz verschiedener Änderungen und Vorbehalte auch im Europäischen Parlament ist die zum Schutz privater Kreditnehmer gedachte Richtlinie jedoch nach wie vor mit hohen Zusatzkosten und erhöhter Bürokratie verbunden.“ Zu diesem Schluss kommt eine von der Bundeskreditsparte der WKÖ beauftragte Studie des Beratungsunternehmen Booz Allen Hamilton über die „Auswirkungen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie auf Konsumenten und Banken in Österreich“.

„Sie ist eine Richtlinie, die unter dem Titel Verbraucherschutz zu Belastungen und Bürokratie für Kreditkunden führen wird und keinesfalls dem Prinzip ‚better regulation’ entspricht“, fasst der Geschäftsführer der Bundeskreditsparte Herbert Pichler, die Studienergebnisse zusammen. Die Zusatzkosten für die heimische Kreditwirtschaft beziffert Pichler mit einer Größenordnung zwischen 103 und 235 Millionen Euro jährlich. Die große Bandbreite der zu erwartenden Kosten entsteht durch die für Österreich im Vordergrund stehende Regelung für Überziehungen, die bis dato nicht wirklich geklärt ist. Außerdem sei zu befürchten, dass die nur in Österreich bestehende und für die Kreditnehmer mit einer beachtlichen Belastung verbundene Kreditvertragsgebühr auch hierbei fällig wird. Dazu kommen Einmalaufwendungen für EDV-Umstellungen, Schulungen etc., die ein Mehrfaches der laufenden jährlichen Belastungen ausmacht. „Mit dieser Richtlinie sind für den Kunden neben einem Mehr an Informationen vor allem aber eine beachtliche Verbürokratisierung des Verbraucherkredites verbunden“, kritisiert Pichler.

Die grundsätzlichen Zielsetzungen der Richtlinie zur Harmonisierung des Binnenmarktes und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes werden von der Bundeskreditsparte unterstützt. Allerdings würden diese durch eine Richtlinie in der vorliegenden Form sicher nicht erreicht, ist die Bundeskreditsparte überzeugt. Für die österreichische Kreditwirtschaft haben Verbrauchervertrauen und Kundenorientierung einen hohen Stellenwert, wobei das Preis-/Leistungsverhältnis für die Konsumenten in Österreich günstiger ist als in den meisten anderen EU-Ländern. Das könnte durch eine praxisferne EU-Verbraucherkreditrichtlinie gefährdet werden.

Die Hauptbelastungen ergeben sich vor allem durch:

  • Regelungen für Überziehungen und Überschreitungen
  • eine umfassende Informations- und Kennzeichnungspflicht mit einem Gesamtbetrag von effektivem Jahreszins und Nebenkosten, die aber zu keiner besseren Vergleichbarkeit führt
  • die verpflichtende Beurkundung bisher formfreier Überziehungskredite
  • die Pflicht zur Verwendung von Papier oder dauerhaften Datenträgern über schriftliche Dokumentationspflichten
  • die Widerrufsmöglichkeit eines Kreditvertrages

Pichler gemeinsam mit dem ebenfalls an der Präsentation teilnehmenden Generalsekretär des Österr. Sparkassenverbandes Michael Ikrath und dem Geschäftsführer des Fachverbandes der Raiffeisenbanken Andras Pangl: „Eine eindeutige Verbürokratisierung, die mit der Umsetzung der Richtlinie verbunden sind, kann letztlich nicht im Interesse der Kunden liegen. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand bringt dem Kunden keinen Schutz, sondern verursacht nur einen höheren Kostenaufwand.“ Allfällige Zusatzinformationen, die durch die Richtlinie erreicht werden, stünden in keinerlei Verhältnis zu den mit dem Richtlinienvorschlag verbundenen Anforderungen und Kosten.

Die Studie zu den Auswirkungen der Verbraucherkreditrichtlinie kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Anfang Dezember 2006 ist die Behandlung des Richtlinien-Entwurfes im EU-Wettbewerbsrat zu erwarten. Die Bundeskreditsparte wird die Österreich-Studie daher unverzüglich den Verantwortlichen in der EU-Kommission und im EU-Parlament übermitteln, um die negativen Auswirkungen dieser geplanten Richtlinie deutlich zu machen.

 
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