Unterschiedliche Konzepte von parlamentarischer Kontrolle  

erstellt am
30. 11. 06

Aktuelle Stunde im Nationalrat
Wien (pk) - Die Nationalratssitzung am 29.11. begann mit einer Aktuellen Stunde zum Thema "Kontrollverweigerung durch die Bundesregierung – Maßnahmen für ein neues Verhältnis zwischen Parlament und Bundesregierung". Das Thema ist von den Abgeordneten der SPÖ vorgeschlagen worden.

Eingeleitet wurde die Debatte darüber mit einer Wortmeldung von Abgeordnetem Dr. CAP (S). Er plädierte für eine, wie er sagte, neue Balance zwischen Parlament und Bundesregierung und trat dafür ein, eine Arbeitsgruppe zur Reform der Geschäftsordnung des Nationalrats einzusetzen. Als Zielvorstellungen nannte er die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht, die Ausschussarbeit grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Erleichterungen bei der Einbringung von Bürgerinitiativen. Darüber hinaus sollten Berichte des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft über das Ende einer Gesetzgebungsperiode hinaus ihre Gültigkeit behalten. Damit könnte man einen Weg gegen die Politikverdrossenheit und für eine höhere Wahlbeteiligung beschreiten, meinte Cap. Zur Stärkung des Parlaments und der Oppositionsparteien müssten seiner Meinung nach die Arbeitsbedingungen verbessert werden. So sollten in Zukunft, falls die SPÖ mit der ÖVP eine Regierung bildet, die Oppositionsparteien durch rechtzeitige Information stärker in den Meinungsbildungsprozess einbezogen werden. Wenn die Opposition gute Ideen einbringt, wolle man das künftig auch berücksichtigen, kündigte Cap an.

Cap kritisierte vor allem die Vorgangsweise während der letzten Gesetzgebungsperiode, die seiner Auffassung nach geprägt war von der Kontrollverweigerung durch die Bundesregierung. Sowohl im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, als auch im Rechnungshofausschuss selbst habe es immer wieder Versuche gegeben zu verhindern, dass das Parlament einer seiner wichtigsten Aufgaben, nämlich der demokratischen Kontrolle und der Gewährleistung von Transparenz, nachkommen kann. Man sei wiederholt mit Schwierigkeiten konfrontiert gewesen, Auskunftspersonen zu laden. Vor allem sei Bundesminister Grasser "geschützt" worden. Es habe elf Anträge gegeben, einen Untersuchungsausschuss zur Beschaffung der Eurofighter einzusetzen, auch dies sei nicht gelungen.

Die nun arbeitenden Untersuchungsausschüsse sollen Licht ins Dunkel zum Eurofighter-Kauf bringen und dazu führen, dass die Finanzmarktaufsicht besser funktioniert, betonte Cap. Die Ausschüsse würden ihren Auftrag unbeeinflusst erfüllen und seien der Wahrheit verpflichtet.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL wehrte sich dezidiert gegen den Vorwurf der Kontrollverweigerung. Auch das Parlament müsse im Rahmen der Gesetze arbeiten, sagte er, und gerade bei der Formulierung zur Einsetzung des Banken-Untersuchungsausschusses habe man weit über das Ziel geschossen. Er appellierte, diesen Untersuchungsausschuss so rasch wie möglich zu beenden, denn international reagiere man auf so etwas stark. Außerdem sei dieser nicht günstig in Hinblick auf den Verkauf der BAWAG, wie dies auch Präsident Hundstorfer mehrmals ausgeführt habe. Der Bundeskanzler erinnerte unter anderem auch daran, dass seit 2000 über 10.000 parlamentarische Anfragen gestellt worden seien, über 50 Rechnungshofberichte seien in Dutzenden Ausschüssen intensiv diskutiert worden, und die Untersuchungsausschüsse tagten seit Montag nonstop.

Schüssel verteidigte auch Finanzminister Grasser, der sich als erster im Banken-Untersuchungsausschuss den Fragen der Abgeordneten gestellt hat, und unterstrich, dass die Finanzmarktaufsicht selbstverständlich im Rahmen der Verfassung und der Gesetze voll kooperiere. Der Bundeskanzler machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Nationalrat befugt ist, die Verwaltung des Bundes zu kontrollieren, jedoch nichts Privates. Würde dem so sein, dann sei man sehr schnell bei der Verletzung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses, warnte Schüssel und zitierte den entsprechenden Paragraphen des Bankwesengesetzes, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit verfassungsrechtlich abgesichert ist. Als Bundeskanzler habe er für den Finanzplatz Österreich und für die Wahrung des Bankgeheimnisses gekämpft und deshalb richte er das dringende Ersuchen an die Abgeordneten, die Grenzen der Kontrolle zu wahren. Eine Einmischung in die mittel- und osteuropäischen Geschäfte der Banken würde die Konkurrenz auf den Plan rufen, die nicht schlafe. "Hüten wir uns davor, dass wir ein Einfallstor eröffnen!", so Schüssel.

Zur Debatte um das Gutachten des Verfassungsdienstes führte er aus, er habe mit dem Parteiobmann der SPÖ, Gusenbauer, vereinbart, ein Gutachten des Verfassungsdienstes anzufordern. Der Verfassungsdienst agiere vollkommen unabhängig und aufgrund eigener Überlegungen. Es sei daher bedenklich, eine Rechtsmeinung, die nicht in das eigene Konzept passt, als ein Gefälligkeitsgutachten abzuwerten. Man müsse auch bereit sein, über den legitimen Prüfungsauftrag von Untersuchungsausschüssen zu diskutieren. Wenn es so wäre, dass man auch weisungsfreie Behörden prüfen könne, so sei die Frage zu stellen, wo das ende. Denn dann könnte man argumentieren, dass sich die Prüfungskompetenz auf die Gerichtsbarkeit, auf die Unabhängigen Finanzstrafsenate und den Unabhängigen Asylsenat auszudehnen ist. Bisher habe die Meinung vorgeherrscht, dass ausgegliederte Behörden nicht der Prüfung des Parlaments unterliegen, sagte Schüssel und zitierte dazu aus einem Lehrbuch des Verfassungsrechtlers Theo Öhlinger, der sich jedoch zum aktuellen Thema öffentlich anders geäußert habe. Zusammenfassend betonte der Bundeskanzler, es könne keine Rede davon sein, dass man die Kontrolle verweigere, man müsse aber diese Frage sachlich ausdiskutieren, um die Interessen der Länder und SparerInnen zu schützen.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) konterte, die Finanzmarktaufsicht könne man nicht mit unabhängigen Gerichten vergleichen. Das Parlament habe die Aufgabe, die unzureichende Kontrolle der Finanzmarktaufsicht zu untersuchen. Nun zu sagen, diese stehe außerhalb des Gesetzes, sei ein "starkes Stück". Es sei unannehmbar, wenn die Finanzmarktaufsicht sich sogar weigere, Unterlagen vorzulegen, wie die Staatskommissäre bestellt wurden. Die VertreterInnen der Finanzmarktaufsicht hätten sich dabei auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes vom 14. November dieses Jahres berufen, und dieses sei demnach vorgelegen, bevor sich Bundeskanzler Schüssel und Parteivorsitzender Gusenbauer darauf geeinigt haben, ein solches Gutachten zu bestellen. Matznetter zitierte daraufhin das Gutachten des Parlamentarischen Legislativdienstes, der zu einem völlig anderen Ergebnis als der Verfassungsdienst gelangt ist. Dem Gutachten liege auch eine Stellungnahme vom ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Adamovich vom 10. Juni 1980 bei, erläuterte Matznetter, wonach es unzulässig sei, dem Untersuchungsausschuss aus Gründen der Amtsverschwiegenheit Unterlagen zu verweigern. Die SPÖ werde daher keinerlei Einschränkungen des Kontrollrechts dulden.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) erteilte "Verschwörungstheorien" eine Absage und versicherte, dass nichts vertuscht werden soll. Es müsse aber alles im Rahmen der Gesetze bleiben, und die Privatsphäre, das Bankgeheimnis, das Amtsgeheimnis und der Datenschutz seien auf jeden Fall zu wahren, so Stummvoll. Die ParlamentarierInnen hätten einen Eid auf die Verfassung abgelegt, merkte er an, außerdem verfüge der Rechnungshof über mehr Kontrollrechte als ein Untersuchungsausschuss. Stummvoll begründete die Ablehnung des Bankenuntersuchungsausschusses durch die ÖVP mit dem Argument, dass man den Schaden für den Wirtschaftsstandort und dem Bankenplatz Österreich abwenden wollte. Banken und Datenschutz dürften nicht zum Spielball der Politik werden. Außerdem gebe es bereits vier Gutachten und alle seien sich einig, dass das Bankgeheimnis zu wahren sei. Dennoch habe der Ausschussvorsitzende Graf verhindert, dass ein Antrag zur Wahrung des Bankgeheimnisses zur Abstimmung gebracht wurde, kritisierte Stummvoll. Er zeigte auch kein Verständnis für die Aussagen Grafs vom Wochenende, zumal sowohl der Finanzminister als auch die Finanzmarktaufsicht zu jeder Kooperation bereit seien.

Präsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) hielt grundsätzlich fest, dass die den österreichischen Abgeordneten zustehenden Kontrollrechte und Kontrollressourcen international im unteren Drittel angesiedelt seien. In Richtung von Abgeordnetem Cap merkte sie an, dass die Kontrolle im österreichischen Parlament schon immer unbeliebt gewesen sei. Die Abgeordneten hätten beispielsweise wenig Möglichkeiten, eigene Gesetze einzubringen und es gebe auch immer wieder den Automatismus, dass alle Vorschläge der Opposition als schlecht und jene der Regierung als gut qualifiziert würden. Davon müsse man wegkommen, und das wäre auch dadurch möglich, indem man einen entsprechend ausgestatteten Legislativdienst des Parlaments schaffe. Glawischnig-Piesczek vertrat die Auffassung, dass die parlamentarische Praxis von sehr weit reichenden Untersuchungsbefugnissen ausgehe und erinnerte an den AKH-Untersuchungsausschuss. Wenn eine Behörde weisungsfrei ist, heiße das selbstverständlich nicht, so die Dritte Präsidentin des Nationalrats, dass sie außerhalb der Kontrolle stehe. Die Finanzmarktaufsicht sei nicht mit einem Gericht zu vergleichen, aber sie sei eine Behörde, die Bescheide erlässt. Wenn der Antrag zum Bankenuntersuchungsausschuss verfassungswidrig sei, so hätte ihn Präsident Khol damals nicht zulassen dürfen, sagte Glawischnig-Piesczek.

Abgeordneter STRACHE (F) trat für eine Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte ein und befürwortete es, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht zu gestalten. Seiner Meinung nach sollte man auch darüber diskutieren, Live-Übertragungen von Plenarsitzungen durch den ORF sicherzustellen. Ein besonderes Anliegen ist dem Abgeordneten die Stärkung der direkten Demokratie, etwa durch das Rederecht von Betreibern von Volksbegehren und eine verbindliche Volksabstimmung, sollten Volksbegehren von mehr als 500.000 BürgerInnen unterstützt werden. Geht es nach ihm, sollten Volksbegehren über das Ende einer Gesetzgebungsperiode hinaus ihre Gültigkeit behalten. Strache sprach sich auch für eine Aufwertung des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft aus. Abschließend kritisierte er die SPÖ, die gemeinsam mit ÖVP und BZÖ eine aus der Sicht der FPÖ unzureichende Pensionserhöhung beschließen werde.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) verteidigte die Einigung über die Erhöhung der Pensionen, die eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Regierungsvorlage bedeute. Er wandte sich auch an Abgeordneten Cap und warf ihm vor, während der Zeit der großen Koalition, jahrelang Kontrollverweigerung gelebt zu haben. Westenthaler zitierte aus einer Rede Caps aus dem Jahr 1997, in der dieser gemeint hatte, die Praxis der Untersuchungsausschüsse habe den Charakter eines inquisitorischen Verfahrens. Cap habe damals auch den nunmehrigen Vorsitzenden des Eurofighter-Untersuchungsausschusses Peter Pilz angegriffen und diesem vorgeworfen, die Auskunftspersonen wie auf einer Anklagebank zu behandeln. Westenthaler mutmaßte weiter, dass der Banken-Untersuchungsausschuss lediglich Scheinverhandlungen führe. Die SPÖ habe kein Interesse daran das BAWAG- und ÖGB-Desaster aufzudecken, sondern gehe nach dem Motto vor, "jagt die Jäger und prüft die Prüfer". Seiner, Westenthalers, Meinung nach offenbare der mehrmalige Standpunktwechsel Caps dessen Standpunktlosigkeit.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) hielt es für notwendig, einen Blick zurück zu werfen. Der Hinweis des Bundeskanzlers auf die zahlreichen Anfragen sage nichts darüber aus, wie man zur parlamentarischen Kontrolle stehe. Denn viele Anfragen seien nicht oder tatsachenwidrig beantwortet worden, so Kräuter. Das jüngste Beispiel sei der Rechnungshofbericht zu den Gegengeschäften, der etwas völlig anderes aussage als die damalige Anfragebeantwortung. Auch der Finanzminister habe bei Dringlichen Anfragen auf der Regierungsbank oft das Gegenteil von dem erklärt, was er dann der Öffentlichkeit mitgeteilt habe. Im Rechnungshofausschuss habe man oft die Ladung von Auskunftspersonen unmöglich gemacht. Nach der Nationalratswahl habe das Parlament nun wieder an Stärke gewonnen und Kontrolle sei wieder möglich. Die Zusammenarbeit im Eurofighter-Untersuchungsausschuss funktioniere gut und man müsse nun sehen, wie man aus dem Vertrag aussteigen kann, um mit dem Geld etwas Vernünftigeres zu tun. Kräuter hielt auch eine Rechnungshofprüfung der ASFINAG für notwendig.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) sagte, das Parlament sei primär Gesetzgeber und übe sekundär Kontrollrechte aus, wozu ihm eine Fülle von Instrumentarien zur Verfügung stünden. Die Kontrolle habe unter der Einhaltung der Gesetze zu erfolgen und nach rechtsstaatlichen Kriterien durchgeführt zu werden. Daher müsse das Bankgeheimnis gewahrt werden, genauso wie man das Arztgeheimnis, das Anwaltsgeheimnis, das Firmengeheimnis und den Datenschutz beachten müsse. "Wir sind ein Rechtsstaat", so Fekter, "und kein Schnüffelstaat". Zu den Eurofightern merkte sie an, der Rechnungshof habe vier Berichte vorgelegt und darin die Korrektheit des Beschaffungsvorgangs bestätigt. Die Grünen wollten dem gegenüber nur skandalisieren und ihre Verdächtigungen aufrecht erhalten.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) hielt die Befürchtungen des Bundeskanzlers, im Untersuchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht könnte das Bankgeheimnis berührt werden, für unverständlich. Aufgabe dieses Untersuchungsausschusses sei es von Anfang an gewesen, das Funktionieren der Finanzmarktaufsicht zu überprüfen und um nichts anderes. Die Finanzmarktaufsicht ist eine Behörde mit hoheitlichen Aufgaben, die der parlamentarischen Kontrolle unterliegt - dieses Ergebnis eines Gutachtens des Parlamentarischen Rechts- und Legislativdienstes sollte auch die ÖVP akzeptieren. Bei der Kontrolle der Finanzmarktaufsicht gehe es nicht um das Bankgeheimnis kleiner Sparer, sondern um die Aufdeckung groß angelegten Betrugs. Die Großen wolle die ÖVP aber offenbar laufen lassen, sagte Kogler und kritisierte einmal mehr die "Freunderlwirtschaft" Karl Heinz Grassers und die inkompetenten Staatskommissäre, der er in die Aufsichtsräte der Banken entsende.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) machte darauf aufmerksam, dass die Rechtsgutachten, auf die sich Bundeskanzler Schüssel gegenüber dem Untersuchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht stützt, von jenem Verfassungsdienst stammen, der in der letzten Gesetzgebungsperiode "reihenweise" positive Gutachten über Gesetze ausgestellt habe, die der Verfassungsgerichtshof dann wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat.

Graf kritisierte, dass der Verfassungsdienst beauftragt werde, Gutachten zu erstellen, aus denen hervorgehe, die Abgeordneten sollten sich an die Gesetze halten. Der Vorsitzende des Banken-Untersuchungsausschusses wies es als eine Zumutung zurück, wenn die ÖVP von Abgeordneten, die ihren Eid auf die Gesetze geleistet haben, verlangt, Entschließungen zu fassen, in denen sie beteuern sollen, die Gesetze einzuhalten. Welche Aufgaben ein Untersuchungsausschuss habe, sei im Geschäftsordnungsgesetz geregelt, hielt Graf fest. "Wir wollen untersuchen, Sie wollen zudecken", sagte Abgeordneter Graf in Richtung ÖVP.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) bezeichnete die Rede des Abgeordneten Cap als "meisterhaftes Kabarett", warf der SPÖ aber vor, mit der Aktuellen Stunde von der jüngsten Wachstumsprognose der OECD für Österreich ablenken zu wollen. Sie lautet auf 3,2 %, womit die positive Arbeit der Bundesregierung während der letzten sieben Jahre einmal mehr unter Beweis gestellt werde. Die Regierung sorge dafür, dass die Arbeitslosigkeit sinke und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch die Zahl der Asylanträge habe zuletzt um 50 % abgenommen. "Asyl bekommen heute jene, die es brauchen, nicht jene, die es missbrauchen", sagte Scheibner.

Beim Thema Kontrollrechte erinnerte Scheibner die SPÖ an ihre Praxis zur Zeit ihrer Regierungsverantwortung und warf der "linken Mehrheit", die die jüngsten Untersuchungsausschüsse eingesetzt hat, vor, dem ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Fiedler zu verweigern, im Eurofighter-Untersuchungsausschuss Stellung zu nehmen. "Sie wollen anklagen und diskriminieren statt aufzuklären". Im Banken-Untersuchungsausschuss gehe es darum, den größten Finanzskandal der Zweiten Republik, den BAWAG-Skandal, zu verschleiern, indem man alle Banken untersuche, meinte Scheibner und schloss: "Abgeordneter Cap hat seine Kabarettreife, nicht aber seine Regierungsreife unter Beweis gestellt".
 
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