AK Test: Viele Gesetzesverletzungen in Verträgen von TV-Shops  

erstellt am
29. 11. 06

Jeder dritte Vertragsklausel beim Shoppen im Fernsehen unrechtmäßig
Wien (ak) - Fast jede dritte Klausel bei TV-Shops verstößt gegen das Konsumentenschutz-, Datenschutzgesetz oder Bürgerliche Gesetzbuch. Das zeigt ein AK Test bei acht TV-Shops. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Konsumenten grob benachteiligend und damit sittenwidrig.

Der Einkauf im TV wird für viele Verbraucher immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Welche Rechte und Pflichten für den Kauf per Telefon, Fax oder E-Mail gelten, bestimmt in erster Linie das Fernabsatzgesetz. Zusätzlich kommen noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen sollte in der Regel schon durch einen Hinweis in der Sendung bei der Präsentation der Waren, spätestens aber am Bestell-Telefon erfolgen.

Insgesamt hat die AK 269 Klauseln unter die Lupe genommen. Von den geprüften Klauseln verstoßen 83 gegen das Konsumentenschutz-, Datenschutzgesetz oder Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. "Die besten Geschäftsbedingungen beinhalten lediglich einen Verstoß, der schlechteste Vertrag 35 unerlaubte Klauseln", sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.

Besonders oft finden sich rechtswidrige Bestimmungen zum Rücktritt. Demnach wird bei einer Rücksendung eine Gebühr, z.B. von zehn Euro, verrechnet. "Der Rücktritt im Fernabsatz ist gratis", sagt Mödlhammer, "außer wenn Rücksendungskosten vereinbart wurden, können sie auch verlangt werden." Zu beachten ist jedoch, dass die über das bloße Aus- und Anprobieren hinausgehende Benutzung eines Produktes eine Zahlungspflicht auslösen kann.

Die Unternehmen versuchen auch, die Gewährleistung auszuschließen. "Das widerspricht dem Konsumentenschutzgesetz", bestätigt Mödlhammer. Gewährleistungsrechte des Verbrauchers dürfen weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.

Die Erhebung finden Sie im Internet unter http://www.arbeiterkammer.at
 
zurück