In Bleiberg können pflegende Angehörige urlauben  

erstellt am
29. 11. 06

LHStv. Schaunig: Auszeit für pflegende Angehörige besonders wichtig
Klagenfurt (lpd) - "Urlaub vom Alltag ist für Angehörige, die durch die Pflege nicht nur emotional belastet werden, sondern auch oft selbst gesundheitliche Schäden erleiden, sehr wichtig“, weiß Sozialreferentin LHStv. Gaby Schaunig. Aus diesem Grund wurde von ihr in Kärnten die Aktion „Urlaub für pflegende Angehörige“ ins Leben gerufen. Wer einen lieben Angehörigen pflegt, der verdiene eine Auszeit, um sich zu erholen und frische Kraft zu tanken, so Schaunig.

Die ersten 34 Urlauber lassen derzeit im Kurzentrum Bad Bleiberg die Seele baumeln. Am Urlaubsplan stehen unter anderem kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und Vorträge zu pflegerelevanten Themen.

Voraussetzung zur Teilnahme
Einen Antrag auf „Urlaub für pflegende Angehörige“ stellen kann, wer seit mindestens zwei Jahren die Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten ausübt. Dieser Angehörige muss mindestens in die Pflegestufe 4 eingeordnet sein und mindestens die Hälfte des Pflegeaufwandes muss vom Antragsteller selbst im Rahmen der familiären Pflege erbracht werden. Die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Unionsbürgerschaft ist Voraussetzung für die Antragstellung.

Pflegeersatz
Um für die Zeit des Erholungsurlaubes die Pflege der Angehörigen sicherzustellen, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: mobile soziale Dienste, diverse Förderungen (Land Kärnten, Bundessozialamt) sowie Kurzzeitpflege.
 
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