Kukacka: Summerauerbahn und City-S-Bahn sind nicht gefährdet  

erstellt am
07. 12. 06

Bauprojekte sind im Rahmenplan enthalten. Vorziehung nur möglich wenn es zu Einigung bei den Kosten der Vorfinanzierung kommt.
Wien (bmvit/sts) - Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka weist die Äußerungen des oberösterreichischen Landesverkehrsreferenten Erich Haider, dass Schienenausbauprojekte in Oberösterreich "gefährdet" seien, entschieden zurück. "Die Summerauerbahn und die City-S-Bahn wurden weder aus dem ÖBB-Rahmenplan gestrichen noch nach hinten verschoben", so Kukacka der auch betont das eine etwaige Vorziehung dieser Projekte immer an die Voraussetzung geknüpft war, dass sich das Land bzw. auch die Stadt Linz finanziell beteiligen, wie das auch bei ähnlichen Bauprojekten in anderen Bundesländern der Fall sei.

Der Bau der Summerauerbahn ist keineswegs in Gefahr, weil dieser ja im gültigen ÖBB-Rahmenplan enthalten ist und dieser sieht einen Baubeginn der Hauptarbeiten im Jahr 2011-2015 vor. Eine Vorziehung des Projektes, wie bisher angestrebt sei auch nach wie vor möglich, sollte es zu einer Einigung zwischen Bund und den Ländern Oberösterreich und Steiermark über die Kosten der Vorfinanzierung und des Nahverkehrsanteiles in der Höhe von rund 70 Mio. (für Oberösterreich) Euro kommen. "Die Chance für eine Vorziehung ist also intakt", sagt Kukacka.

Auch die City-S-Bahn für Linz ist im Rahmenplan enthalten, demnach wird auch an diesem Projekt weiter geplant. Der Verkehrsstaatssekretär dazu: "Bei der City-S-Bahn muss sich die Stadt Linz und das Land Oberösterreich, gerade jetzt im Zuge der bevorstehenden Rahmenplanverhandlungen grundlegend entscheiden, ob sie diesem Projekt näher treten wollen oder davon Abstand nehmen". Der Bund hat einen Entwurf eines Memorandums zur Errichtung dieses Projekts mit klaren, aber verhandelbaren, Vorschlägen vorgelegt. Demnach würde der Bund 80% der Baukosten übernehmen. Die restlichen 20% wären aus dem Landesnahverkehrsbudget zu finanzieren. Weitere Details zu den Begeleitmaßnahmen (wie z.B. die Art der Donauquerung und die Übernahme der daraus resultierenden Kosten) müssen von Land und Stadt noch festgelegt und in den weiteren Verhandlungen spezifiziert werden".

Kukacka betont in diesem Zusammenhang erneut, dass es sich bei der jüngsten Bewertung des ÖBB-Rahmenplans um ein internes Papier der ÖBB handelt, mit dem - wie auch im Bundesbahngesetz vorgesehen - die ÖBB-Prioritäten für den weiteren Schienenausbau dargelegt werden. Dafür stehen allerdings die nötigen Beschlüsse des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates noch aus. Im Übrigen sieht das Gesetz auch vor, dass der von den zuständigen Organen der ÖBB beschlossene Rahmenplan abschließend dem Finanz- und dem Verkehrsministerium zur Genehmigung vorzulegen ist. "Die Politik hat also das letzte Wort, sie muss schließlich auch die Verantwortung für die endgültige Finanzierung übernehmen", schloss Kukacka.
 
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