Haubner für steuerliche Absetzbarkeit von Spenden  

erstellt am
07. 12. 06

Wien (nso) - Sozialministerin Ursula Haubner erneuert ihre Forderung nach einer steuerlichen Absetzbarkeit von sozialen Spenden für Private. Haubner erhält hier Unterstützung durch den österreichischen Freiwilligenrat. Innerhalb der alten 15 EU-Staaten können neben Österreich nur in Schweden und in Finnland Privatspenden nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Rund 400 Millionen Euro werden die Österreicher heuer bis Jahresende gespendet haben. "Eine großartige Summe, aber es muss von Seiten des Bundes, alles getan werden, um die hohe Spendenbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher zu unterstützen," so Haubner. Das derzeitige Verhältnis Private/Unternehmen bei Zuwendungen im humanitären Bereich von zehn zu eins beweise, dass hier noch vieles möglich ist "Wenn private Spenden steuerlich begünstigt werden, so ist das ein Motivationsschub gerade für die vielen ehrenamtlich Tätigen in Österreich, denn Freiwillige engagieren sich in Österreich mit insgesamt 545 Millionen Stunden pro Jahr. Das entspricht stündlich Leistungen im Wert von rund 700.000 Euro", betonte Haubner abschließend.

Die Ergebisse der neuesten "market" -Umfrage beweisen die hohe Spendenbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher. "Wenn 81 Prozent der Bevölkerung im letzten Jahr sich finanziell für soziale Zwecke engagiert haben, dann muss es hier eine steuerliche Entlastung geben. Wir müssen seitens der Bundesregierung alles tun, um die hohe Spendenbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher zu unterstützen", so Haubner.

Es gebe ja bereits eine Einigung auf eine steuerliche Absetzbarkeit von sozialen Spenden. Eckpunkte der neuen Regelung sind: Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit bis zu 10% des Jahresgewinns bei Unternehmen, beziehungsweise des Jahreseinkommens bei Privaten. "Jetzt gilt es, die Absetzbarkeit möglichst rasch umzusetzen", betont Haubner und bekundet die Bereitschaft seitens des BZÖ, den von Finanz-, Sozial und Außenministerium erarbeiteten Vorschlag sofort zu verwirklichen.
 
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