Abschaffung der Gesellschaftsteuer  

erstellt am
05. 12. 06

EU-Kommission greift langjährige Forderung der WKÖ auf Mitterlehner: Eine Wettbewerbsverzerrung, die es rasch zu beseitigen gilt
Wien (pwk) - Geht es nach den Wünschen der Europäischen Kommission, soll die Gesellschaftsteuer bis 2010 stufenweise abgeschafft werden. Dies würde sich laut Kommission positiv auf die Entwicklung der europäischen Unternehmen auswirken. „Die Abschaffung der Gesellschaftsteuer ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich. Sie stellt, wie auch andere Bagatellsteuern, eine Wettbewerbsverzerrung für heimische Unternehmen dar, die es rasch zu beseitigen gilt“, stellt sich der stv. WKÖ-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner klar hinter die aktuelle Forderung der EU-Kommission. Damit würde auch das dringend benötigte Eigenkapital der österreichischen Betriebe gestärkt werden.

Die Gesellschaftsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf die Zuführung von Kapital oder in bestimmten Fällen auf Umstrukturierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie beträgt ein Prozent der Bemessungsgrundlage. „Die Gesellschaftsteuer stellt ein Konjunktur- und Wachstumshemmnis dar, wie dies nach OECD und WIFO-Weißbuch nun auch durch die Kommission bestätigt wird“, so Mitterlehner. Gegenwärtig sei die Steuer nur noch in sieben Mitgliedstaaten zu bezahlen (Griechenland, Spanien, Zypern, Luxemburg, Österreich, Polen und Portugal). Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Abschaffung in zwei Stufen erfolgen: Bis 2008 soll ein Höchstsatz von 0,5 Prozent erhoben werden können, der dann bis 2010 schrittweise auf Null gesenkt würde. Ob des relativ geringen Aufkommens wäre für Mitterlehner die Abschaffung auch in einem Schritt vorstellbar, damit die Betriebe auch die administrative Entlastung sofort spüren würden.

In diesem Zusammenhang sollten laut WKÖ zur Stärkung des Wirtschafsstandortes Österreich auch der Wegfall diverser anderer Bagatellsteuern wie Werbeabgabe, Darlehens- und Kreditvertragsgebühr, der Entfall der Mindest-KöSt sowie eine Reduktion der Kfz-Steuer auf europäisches Niveau in Angriff genommen werden.
 
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