Hauptverband bekennt sich zur Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger in die soziale Krankenversicherung  

erstellt am
14. 12. 06

Zustimmung der Länder und des Gesundheitsministeriums noch ausständig
Wien (hvb) - Ungeachtet der noch fehlenden Zustimmung der Länder sowie einer notwendigen Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen hat sich der Verbandsvorstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger in seiner Sitzung vom 13.12. einstimmig zur Einbeziehung der österreichweit rund 19.000 Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung bekannt. Basis war ein gemeinsamer Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe, in der sich die Vertreter des Hauptverbandes, des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen und die Vertreter von neun Bundesländern auf eine Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger in die soziale Krankenversicherung "als sozialpolitisch wichtige Maßnahme" geeinigt haben. "Durch die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung würde für diese Personengruppe", so der Vorsitzende des Verbandsvorstandes, Erich Laminger, "erstmals ein durchgehender Krankenversicherungsschutz - bestehend aus ärztlicher Hilfe, medikamentöser Versorgung und eventueller Spitalsaufenthalte - erreicht, der für alle 19.000 SozialhilfeempfängerInnen in Österreich beitrags- und leistungsrechtlich einheitlich gestaltet ist". Die Sozialhilfeempfänger würden damit, wie von der Armutskonferenz und den karitativen Organisationen schon länger gefordert, eine e-card erhalten, mit der sie, so wie alle anderen Versicherten der sozialen Krankenversicherung auch jederzeit einen Vertragsarzt der sozialen Krankenversicherung aufsuchen können.

Ob es dazu aber im kommenden Jahr tatsächlich kommen wird, hängt nun von der Zustimmung der Länder ab, in deren Kompetenz die Sozialhilfeempfänger fallen und die dafür auch einen entsprechenden Kostenersatz an die Krankenkassen zu leisten haben. Auf Basis der von den Ländern dem Hauptverband zur Verfügung gestellten Daten über die durchschnittlichen Kosten der Krankenhilfe für Sozialhilfeempfänger wurde vom Hauptverband ein einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von monatlich Euro 233,30 (Wert für 2007) errechnet. Zum Vergleich: Der monatliche Beitrag zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung nach § 16 ASVG beträgt im heurigen Jahr Euro 312,13 (2007 monatlich Euro 319,61) und ist damit deutlich höher als der vom Hauptverband errechnete Wert von Euro 233,30. Für Bernhard Achitz, stellvertretender Verbandsvorsitzender im Hauptverband, ist damit klar, dass der Hauptverband den Ländern in punkto Finanzierung zur Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung sehr weit entgegengekommen ist: "Ich fordere die Länder und das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen daher auf, dem vorgelegten Modell möglichst rasch seine Zustimmung zu erteilen und es damit gelingt, nach nunmehr fast einjährigen Verhandlungen die Gruppe der Sozialhilfeempfänger im kommenden Jahr in die soziale Krankenversicherung einzubeziehen." Schließlich handelt es sich dabei ja um eine Personengruppe, die zu den Ärmsten in Österreich gehört und die den sozialen Schutz der Versichertengemeinschaft daher besonders notwendig hat", so Achitz abschließend.
 
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