Regionalfördergebiete: Gutes Ergebnis für Österreichs Wirtschaft   

erstellt am
21. 12. 06

EU-Kommission genehmigt Fördergebietskarte für die Förderperiode 2007-2013
Wien (bmwa) - "Mit den heute genehmigten Regionalfördergebieten haben wir ein gutes Ergebnis für die österreichische Wirtschaft erzielt, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen", sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein zur am 20.12. von der Europäischen Kommission genehmigten Fördergebietskarte für die Förderperiode 2007 bis 2013. Die neue Fördergebietskarte löst die bisher gültige Karte für die Förderperiode 2000-2006 ab und stellt sicher, dass auch in den kommenden Jahren Regionalbeihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftssektoren gewährt werden. Damit können unternehmensbezogene Beihilfen mit regionaler Zielsetzung ohne Unterbrechung von Beginn der kommenden Periode an gewährt werden.

Österreich habe dabei erreicht, dass es auch künftig einen ausreichenden Spielraum für Regionalförderungen gebe. Es sei trotz strenger EU-rechtlicher Rahmenbedingungen letztendlich gelungen, so Bartenstein, einen Großteil des bisherigen Fördergebietsumfanges zu erhalten. Die ursprünglichen Überlegungen der EU-Kommission hätten einen nahezu gänzlichen Verlust an Regionalfördergebieten bedeutet.

Österreich habe zudem erreicht, dass eine neue Bestimmung eingeführt wird, die die Intensitätsunterschiede zu den höher förderbaren Nachbarregionen der Erweiterungsstaaten mit 20 Prozentpunkten beschränkt. Das sei vor allem für die Grenzregionen von besonderer Bedeutung und werde möglichen Standortverlagerungen in die neuen Mitgliedsstaaten entgegenwirken.

Insgesamt umfasst die neue Fördergebietskarte Österreichs Regionen mit rund 1,85 Mio. Einwohnern. Das entspricht 22,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die künftigen Regionalfördergebiete entsprechen größtenteils den derzeitigen Gebieten. Positive Entwicklungsprozesse in diesen Regionen können damit auch in Hinkunft unterstützt werden. In der Karte werden das Burgenland sowie Gebiete in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Tirol ausgewiesen.

Die künftigen Förderungsobergrenzen belaufen sich im Burgenland auf einheitlich 30 % für große Unternehmen, 40 % für mittlere und 50 % für kleine Unternehmen. In den übrigen Fördergebieten gelten ab dem 1. Jänner 2007 generell 15 % für große, 25 % für mittlere und 35 % für kleine Unternehmen. Wegen deren spezifischen Grenzregionssituation werden für das Wald- und Weinviertel höchstzulässige Beihilfenintensitäten von jeweils 20 % für große, 30 % für mittlere und 40 % für kleine Unternehmen zuerkannt.

Dem Burgenland wird dabei weiterhin „a"-Status mit höheren Förderungsmöglichkeiten zunächst bis 31.12.2010 zuerkannt. Im Rahmen einer Überprüfung regionaler Kennzahlen wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 festgestellt werden, ob der „a"-Status für das Burgenland auch noch bis zum Ende der Geltungsdauer eingeräumt werden kann.

Mit den festgelegten Förderintensitäten liegen die Förderungsobergrenzen generell nur geringfügig unter den nach den derzeitigen Regeln geltenden Prozentsätzen und stellen nach wie vor wichtige Anreize für Betriebsansiedelungen und Investoren dar.

Aus wirtschaftspolitischer Sicht können mit der neuen Fördergebietskarte sämtliche Anforderungen, die an die künftige Gebietsabgrenzung gestellt wurden, erfüllt werden:

  • - Kontinuität regionalpolitischer Maßnahmen zur Standort- und Beschäftigungssicherung
  • - Innerstaatlicher Ausgleich regionalwirtschaftlicher Unterschiede zwischen strukturell stärkeren und schwächeren Regionen
  • - Verringerung des Intensitätsgefälles zwischen Förderungs- und Nicht-Förderungsgebieten innerhalb Österreichs sowie im Verhältnis der österreichischen Grenzregionen zu den angrenzenden Regionen Tschechiens, der Slowakei, Ungarns und Sloweniens
  • - Stärkung von Regionen mit Wachstums- und Beschäftigungspotential

Ausgehend vom Kommissionsbeschluss können nun rechtzeitig die für die Anwendung entsprechender Regionalförderungsinstrumente in der kommenden Periode 2007 – 2013 notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Mit diesen Instrumenten werden auch die förderungsrechtlichen Grundlagen für Kofinanzierungen aus den EU-Strukturfonds geschaffen.

 
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