Nur die Spitze des Eisberges  

erstellt am
18. 01. 07

Tätigkeitsbericht der Patienten- und Pflegeombudsschaft 2005
Graz (lk) - Über Arbeitsmangel kann sich die steirische Patienten- und Pflegeombudsschaft nicht beklagen. Im nun veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2005 geht hervor, dass sich die Zahl der von der Patienten- und Pflegeombudsschaft bearbeiteten Fälle von 250 im Jahr 1993 auf 1.667 im Jahr 2005 erhöht hat. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2004 stieg die Zahl der Geschäftsfälle um 10,7 Prozent, so die steirische Patienten- und Pflegeombudsfrau Mag. Renate Skledar. „Allerdings ist die derzeitige Zahl an Neuanliegen angesichts von mehr als 300.000 stationären Patienten wohl nur die Spitze des Eisberges der möglichen Nachfrage.“

Patienten bzw. Angehörige der Patienten wenden sich häufig an die Ombudsstelle, wenn sie der Meinung sind, dass ärztliche Kunstfehler vorliegen bzw. eine falsche Behandlungsmethode angewendet wurde. Aber auch Patienten, die sich nicht mit Wartezeiten von über einem Jahr für bestimmte Operationen zufrieden geben wollen, bzw. sich über ungerechtfertigte Kosten beklagen, wenden sich an Skledar und ihr achtköpfiges Team. Rund 68 Prozent der 2005 erledigten Anliegen im Bereich der Krankenanstalten betrafen die medizinische Versorgung, bei rund 27 Prozent der Anliegen ging es um mangelnde Information bzw. Kommunikation und in acht Prozent der Fälle um organisatorische Probleme. 240 Fälle landeten 2005 vor den Schlichtungsstellen. Davon konnten 35 positiv für die Patienten erledigt werden: Insgesamt wurden an Entschädigungen 351.100 Euro im Bereich der Landeskrankenanstalten und 88.580 Euro im Bereich der Privatkrankenanstalten ausgezahlt.

Beim verschuldensunabhängigen Patientenentschädigungsfonds konnten im Berichtsjahr 78 Anträge erledigt und 886.960 Euro an Entschädigungen ausbezahlt werden. Einem Antragsteller, der aufgrund einer Wundheilungsstörung ein halbes Jahr im Krankenstand war und noch während des Krankenstandes gekündigt wurde, wurden aufgrund der gravierenden Einkommenseinbußen 28.000 Euro zugesprochen. Die Entschädigung überstieg damit die Höchstgrenze von 21.800 Euro.

Die Hauptzahl der Anliegen bei den Pflegeheimen, Pflegeplätzen und mobilen Diensten dreht sich um rechtliche Probleme. Pflegemängel werden von Angehörigen bzw. Bewohnern nur zu einem geringen Prozentsatz vorgebracht. Die meisten der 207 Fälle betreffen Pflegegeldleistungen, deren Einstufung und Rechtsdurchsetzung, Sachwalterangelegenheiten, Probleme des Vertragsrechtes zu Heimverträgen, Rechnungslegung durch Heimbetreiber und Regressforderungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz. Häufig sind auch Klagen über Personalmangel in den Betreuungseinrichtungen. Allerdings wird im Bericht festgehalten, dass auch bei den Überprüfungsbehörden Personalmangel herrscht. So müsste jedes steirische Kontrollorgan zweimal jährlich 38 Pflegeheime mit insgesamt 1.938 Betten und 38 Pflegeplätze in der Steiermark überprüfen.

Informationen: http://www.patientenvertretung.steiermark.at
 
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