Mandak: Kündigungsschutz beim Kindergeld ausdehnen   

erstellt am
30. 01. 07

Wien (grüne) - „Immer wieder bei der Bedarfserhebung an Kinderbetreuung zu beginnen ist Unsinn, denn alle wissen, dass hier dringender Bedarf besteht. Ministerin Kdolsky sollte sich statt dessen bemühen, dass die nötigen Finanzmittel für den Ausbau der Kinderbetreuungs- einrichtungen zur Verfügung stehen“, fordert die Familiensprecherin der Grünen, Sabine Mandak. Ohne konkrete Anreize durch den Bund würden die Länder und Gemeinden jedoch wenig ändern.

„Damit auch Väter eher in Karenz gehen, muss der Kündigungsschutz unbedingt an die Dauer des Kindergeldbezuges angepasst werden. Es muss verhindert werden, dass der Kindergeldbezug zum Verlust des Arbeitsplatzes führt“, so Mandak. Derzeit endet der Kündigungsschutz zwei Jahre nach der Geburt des Kindes. Die Bezugsdauer für das Kinderbetreuungsgeld beträgt jedoch 2,5 Jahre für einen Elternteil und weitere sechs Monate für den anderen Elternteil. Im letzten Jahr des Kinderbetreuungsgeldbezugs haben also oft weder die Mutter noch der Vater einen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz.

„Es ist auch nicht einzusehen, warum das neue Kindergeldmodell AlleinerzieherInnen und jene, die sich für die kürzere Variante entscheiden, benachteiligt. Auch der Wegfall der Zuverdienstgrenze ist längst schon überfällig “, meint Mandak. Während all jene, die das Karenzgeld 36 Monate lang beziehen, in Summe rund 15.900 Euro bekommen, werden all jene, die sich für die verkürzte 18-monatige Bezugszeit entscheiden in Summe nur 14.400 Euro erhalten. Den 16.000 AlleinerzieherInnen stehen statt 18 Monaten nur 15 bzw. wie bisher 30 statt 36 Monate zu.
 
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