Änderungen bei Doppelbesteuerungsabkommen  

erstellt am
09. 02. 07

Wien (pk) - Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Schweden soll geändert werden, um künftig zu verhindern, dass der Vertrag zur Umgehung der schwedischen Pflicht zur Besteuerung des Wertzuwachses von Gesellschaftsbeteiligungen genutzt wird. Eine "Doppelnichtbesteuerung" war bisher möglich, wenn Beteiligungen nach einem Wohnsitzwechsel von Schweden nach Österreich veräußert wurden ( 27 d.B.).

Änderungen im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Slowenien sehen für Lizenzgebühren künftig eine einheitliche Quellensteuer von 5 % vor. Außerdem soll im Quellenstaat Steuerfreiheit für Zinsen gelten, die von einem Vertragsstaat oder der Zentralbank gewährt werden, sowie auch für Zinsen, die für Darlehen der Österreichischen Kontrollbank gezahlt werden. Durch EU-Vorschriften sehen sich die Vertragspartner schließlich veranlasst, Vorbehalte beim Informationsaustausch zu streichen ( 28 d.B.).
 
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