Salzburger Grundversorgungsgesetz mehrheitlich angenommen  

erstellt am
28. 02. 07

Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) befasste sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages am 28.02. mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz zur Sicherstellung der vorübergehenden Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in Salzburg (Salzburger Grundversorgungsgesetz) und zur Änderung des Salzburger Sozialhilfegesetzes, die von SPÖ und ÖVP gegen die FPÖ und Grünen angenommen wurde.

Die Vorlage für das Salzburger Grundversorgungsgesetz berücksichtigt einerseits die Vorgaben der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere Menschen, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abgeschoben werden können) in Österreich und andererseits mehrere Richtlinien der Europäischen Union im Bereich des Flüchtlings- und Asylwesens.

Das Gesetz stellt sicher, dass hilfs- und schutzbedürftige Fremde jene Hilfe erhalten, zu der das Land nach der Grundversorgungsvereinbarung bzw. der EU-Richtlinien verpflichtet ist. Der Vorschlag zur Änderung des Salzburger Sozialhilfegesetzes stellt klar, dass Fremde, die der Zielgruppe des Salzburger Grundversorgungsgesetzes angehören, künftig vom Anwendungsbereich des Sozialhilfegesetzes ausgeschlossen sind. Fremden, die bereits während des Zeitraums vom 1. Mai 2004 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Sozialhilfeleistung erhalten haben, kann diese längstens in den kommenden drei Jahren gewährt werden.

Die Leistungen der Grundversorgung umfassen die Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde und der Familieneinheit, die Versorgung mit angemessener Verpflegung und notwendiger Bekleidung, die notwendige Krankenversorgung, Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, Information, Beratung und soziale Betreuung der Fremden, die
Übernahme der Transportkosten bei Überstellungen und behördlichen Ladungen, die Bereitstellung des Schulbedarfs für Schüler, die Gewährung eines monatlichen Taschengeldes für Personen in organisierten Unterkünften und für unbegleitete minderjährige Fremde, ausgenommen bei individueller Unterbringung, Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufes im Bedarfsfall sowie die Übernahme der Kosten eines einfachen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe.

Für unbegleitete minderjährige Fremde umfasst die Grundversorgung darüber hinaus die Unterbringung in einer Wohngruppe, einem Wohnheim, einer geeigneten organisierten Unterkunft, einer Einrichtung für betreutes Wohnen oder einer individuellen Unterkunft je nach Höhe des Betreuungsbedarfes, im Bedarfsfall eine sozialpädagogische und psychologische Unterstützung, eine an die Bedürfnisse von unbegleiteten Minderjährigen angepasste Tagesstrukturierung (Bildung, Arbeit im Haushalt, Freizeit, Sport, Gruppen- und Einzelaktivitäten), die Bearbeitung von Fragen zu Alter, Identität, Herkunft und Aufenthalt der Familienangehörigen, die Abklärung der Zukunftsperspektiven und gegebenenfalls die Erarbeitung eines Integrationsplanes sowie Maßnahmen zur Durchführung von Schul-, Ausbildungs- und Berufsvorbereitungsaktivitäten unter Nutzung der bestehenden Angebote mit dem Ziel der Selbsterhaltungsfähigkeit.

LAbg. Ingrid Riezler (SPÖ) führte aus, dass mit dem Gesetz enorme Geldbeträge eingesetzt würden und Salzburg damit seine Verpflichtungen gut erfülle, auch wenn es keine Rückflüsse der eingesetzten Gelder nach Salzburg gebe. Der grüne Fraktionssprecher LAbg. Cyriak Schwaighofer merkte kritisch an, dass mit dem Gesetz nur das Grundnotwendige erfüllt werde, menschliche Unterstützung komme zu kurz. Er brachte für die Grünen einen umfangreichen Abänderungsantrag (zu den Paragrafen 4, 5, 6, 7, 9, 13, und 15) ein.

Zweiter Landtagspräsident MMag. Michael Neureiter (ÖVP) betonte, das Grundversorgungsgesetz sei ein wichtiger Schritt in der Asylpolitik. Für die FPÖ führte LAbg. Lukas Essl aus, dass sich jeder zehnte Asylwerber in der Europäischen Union in Österreich befinde, was die Spitzenposition Österreichs in der Asylfrage unterstreiche. Behörden seien mit der Menge an Verfahren überfordert.

Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber brachte zur Vorlage eine seiner Meinung nach juristisch notwendige Ergänzung ein, die unter anderem eine Berufungsmöglichkeit gegen Bescheide der Landesregierung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes regelt. Dieser Vorschlag wurde von der SPÖ als Abänderungsantrag eingebracht und von SPÖ, ÖVP und Grünen gegen die FPÖ im § 15 verankert.

In der Spezialdebatte lag unter anderem zu § 4 (Begriffsbestimmungen) ein Abänderungsantrag der Grünen vor, in dem verlangt wurde, den Familienbegriff dezidiert auch auf Lebensgefährt/innen auszudehnen. Der Vorschlag fand bei SPÖ und ÖVP eine Zustimmung nachdem auch Legist Hofrat Dr. Ferdinand Faber dazu ausgeführt hatte, dass der Familienbegriff in der Vorlage der geltenden Rechtslage in anderen Gesetzen entspreche. Auch zu § 5 (Zielgruppe) und 6 (Leistungen der Grundversorgung) lagen Ergänzungsvorschläge der Grünen vor, die von den anderen Fraktionen aufgrund des Hinweises auf eine einheitliche Rechtslage in den Bundesländern abgelehnt wurden. SPÖ-LAbg. Ingrid Riezler führte zu der von den Grünen gewünschten Leistungsausweitung aus, dass es bereits eine Reihe von Angeboten und Integrationskonzepten gebe, die die Intention des Abänderungsantrages erfüllen. Ins Gesetz könnten nur jene Maßnahmen aufgenommen werden, die der Bund auch mittrage, ergänzte der Leiter der Sozialabteilung, Hofrat Dr. Herbert Prucher.

Im § 7 (Einsatz der eigenen Mittel) verlangten die Grünen eine Änderung bei der Einkommensregelung. Auch Zweiter Präsident MMag. Michael Neureiter (ÖVP) und LAbg. Ingrid Riezler (SPÖ) betonten, dass eine gemeinnützige Beschäftigung möglich sein müsse, und regten eine Erhöhung des derzeit bei rund 100 Euro liegenden Freibetrages an. Dies könnte in einer Verordnung erfolgen. Der Vorschlag der Grünen wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Im § 9 Z 3 ist die Gefährdung der Ordnung in der Unterkunft durch das eigene Verhalten als Grund für die Ablehnung und Einschränkung der Grundversorgung angegeben. Dazu regten die Grünen die Ergänzung an: "nachdem sie auf die Folgen ihres Verhaltens aufmerksam gemacht worden sind." Dieser Zusatz wurde mehrheitlich (von SPÖ, ÖVP und Grünen gegen die FPÖ) angenommen.

Die Grünen schlugen weiters vor, in den § 13 (Antragstellung) aufzunehmen, dass die Grundversorgung auch von Amts wegen gewährt werden kann. Dies wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen gegen die FPÖ beschlossen
 
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