Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2007  

erstellt am
07. 03. 07

Gesamtzuwanderung auf 6.500 Personen beschränkt
Wien (pk) - Die Gesamtzuwanderung nach Österreich wird heuer auf 6.500 Personen beschränkt. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und BZÖ die entsprechende Niederlassungsverordnung 2007 der Bundesregierung. Damit ergibt sich gegenüber 2006 ein Minus von 500 Personen.

Trotz der Reduktion des Gesamtzuzugs konnten, wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird, die Quoten für Schlüsselarbeitskräfte und für Familienzusammenführung erhöht werden. Gekürzt wurden dem gegenüber insbesondere die Quote für langfristig Aufenthaltsberechtigte aus anderen EU-Staaten mit dem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EG" und die Quote für Personen, die eine Änderung des Aufenthaltszwecks "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligigung – beschränkt" anstreben. Beide Quoten weisen der Regierung zufolge im Jahr 2006 nur einen äußerst geringen Ausschöpfungsgrad aus.

Zusätzlich zu den 6.500 Niederlassungsbewilligungen dürfen im Jahr 2007 bis zu 7.500 Beschäftigungsbewilligungen für SaisonarbeiterInnen und bis zu 7.000 Beschäftigungsbewilligungen für ErntehelferInnen erteilt werden. Diese Zahlen bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich.

Basis für die Niederlassungsverordnung ist § 13 des neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.
Kritik an der Verordnung kam sowohl von der FPÖ als auch von den Grünen. So wiesen FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache und seine Fraktionskollegin Barbara Rosenkranz darauf hin, dass die Zuwanderung nach Österreich viel höher sei als durch die Quoten der Niederlassungsverordnung zum Ausdruck komme, da viele Zuwanderer, etwa EU-Bürger oder Familienangehörige österreichischer Staatsbürger, nicht unter die Quote fielen. "Das System der Niederlassung nach Quoten ist gescheitert", sagte Strache und forderte in Übereinstimmung mit Rosenkranz eine komplette Neuregelung der Materie. Strache kann sich etwa, wie er ausführte, befristete Gastarbeiterverträge ohne Recht auf Familiennachzug vorstellen.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) erinnerte daran, dass die Niederlassungsverordnung noch von der letzten Regierung ausgearbeitet worden sei, und zeigte sich über die Zustimmung der SPÖ verwundert. Sie selbst vertrat die Auffassung, dass "die bestehende Misere" durch die vorliegende Niederlassungsverordnung weiter fortgeführt werde. Die Quoten für Schlüsselarbeitskräfte und für Familiennachzug würden nur geringfügig steigen, obwohl es etwa beim Familiennachzug eine lange Warteliste gebe, skizzierte sie.

Stoisits ortet generell "verfehlte Weichenstellungen" im Bereich der Migrationspolitik und bekräftigte, die Grünen seien die einzige Partei, die ein klares Konzept präsentiert hätte, wie die Frage der Erwerbsmigration in Österreich angegangen und geregelt werden solle. Als kurzfristige Maßnahmen urgierte sie eine Quotenfreiheit für Schlüsselarbeitskräfte und die Wiedereinführung einer allgemeinen Quote für unselbständig Erwerbstätige, um die Betroffenen nicht in den Saisonnierstatus zu drängen.

Seitens der SPÖ hielt Abgeordnete Elisabeth Hlavac fest, ihre Fraktion stimme der Niederlassungsverordnung trotz einiger kritischer Anmerkungen zu. Insbesondere sprach sie sich dafür aus, in Zukunft die Quote für Saisonniers zu überdenken und stattdessen in Österreich lebenden Familienangehörigen von Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Bezüglich der für Wien vorgesehenen 600 Schlüsselarbeitskräfte inkl. Familienangehörigen könnte es ihrer Meinung nach zu einem Engpass kommen. Abgeordneter Caspar Einem wies darauf hin, dass die Niederlassungsverordnung im Wesentlichen den Wünschen der Bundesländer entspreche.

Auch ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schlüssel bekräftigte, die Niederlassungsverordnung beruhe auf einem Konsens mit den Bundesländern und mit den Sozialpartnern. Die Reduzierung der Quote begründete er unter anderem damit, dass es im vergangenen Jahr einen großen Zuwachs deutscher Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt gegeben habe. Generell habe man in Österreich ein sehr flexibles System, betonte er.

Innenminister Günther Platter hielt fest, Österreich gehe in der Frage der Niederlassung einen "sehr sensiblen und ausgewogenen" Weg. Österreich wolle eine geregelte und keine ungeregelte Zuwanderung, um den sozialen Frieden zu wahren, sagte er. Die Zahl der Saisonniers und Erntehelfer wurde Platter zufolge im Konsens mit den Sozialpartnern festgelegt. Generell machte Platter geltend, dass das Fremdenrechtspaket 2005 einen deutlichen Rückgang der Zuwanderung und der Asylanträge bewirkt habe.

Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen in den einzelnen Ländern
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:

Burgenland: 100 Niederlassungsbewilligungen, davon 30 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 40 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 5 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Kärnten: 205 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 5 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Niederösterreich: 705 Niederlassungsbewilligungen, davon 200 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 445 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Oberösterreich: 665 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 470 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Salzburg: 325 Niederlassungsbewilligungen, davon 60 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 220 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Steiermark: 585 Niederlassungsbewilligungen, davon 130 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 400 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Tirol: 475 Niederlassungsbewilligungen, davon 75 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 350 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Vorarlberg: 300 Niederlassungsbewilligungen, davon 75 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 195 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 5 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Wien: 3.140 Niederlassungsbewilligungen, davon 600 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 70 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.350 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 50 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 25 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
 
zurück