Diesel: Kommission schlägt Angleichung vor  

erstellt am
14. 03. 07

Verbrauchssteuern auf Dieselkraftstoff führen zu Wettbewerbsverzerrungen im Transportsektor:
Brüssel (eu-int) - Das Steuergefälle bei LKW-Diesel ("Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke") führt im liberalisierten Binnenmarkt für den Transportsektor zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Folge sind "Tanktourismus" und negative Auswirkungen auf die Umwelt, weil LKW-FahrerInnen ihre Fahrtrouten ändern, um von den niedrigen Steuersätzen in einigen Mitgliedstaaten zu profitieren. Der Kommissionsvorschlag zielt auf eine Verringerung dieses Steuergefälles ab, bei gleichzeitiger Reduzierung der Umweltschäden.

"Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die jetzt vollständig liberalisierten europäischen Transportmärkte die extremen Unterschiede in den Verbrauchssteuern der Mitgliedstaaten auf LKW-Diesel nicht länger leisten können. Diese Unterschiede führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die auf denselben Märkten miteinander konkurrieren, und sie bedrohen Arbeitsplätze", erklärte László Kovács, Kommissar für Steuern und Zollunion. "Gleichzeitig muss jeder Vorschlag zum Gütertransport auf der Straße zur Reduktion der Treibhausgasemissionen dieses Sektors beitragen, da allein dieser Sektor für 19,3 % der CO2-Emissionen in der EU-25 verantwortlich ist. Ich bin deshalb sehr zufrieden, dass der Vorschlag auch die Umwelt schützen hilft, weil LKW-FahrerInnen deutlich weniger überflüssige Kilometer fahren werden, nur um billigeren Diesel zu tanken."

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates sollen die durch die extrem unterschiedliche Besteuerung von Diesel für gewerbliche Zwecke verursachten Wettbewerbsverzerrungen im Transportsektor abgebaut werden.

Ein weiteres Ziel ist der Abbau des Tanktourismus im Transportsektor, die Senkung des Kraftstoffverbrauchs in der EU und somit mehr Schutz für die Umwelt.


Gründe für den Vorschlag
Verbrauchssteuern auf Kraftstoff machen bis zu 18 % der laufenden Kosten im Transportgeschäft aus. Im liberalisierten Markt mit scharfem Wettbewerb bedeutet das derzeit, dass sich Unterschiede bei den Betriebskosten aufgrund unterschiedlich hoher nationaler Steuern stärker auswirken.

Mit einer einzigen Tankfüllung legt ein großer LKW heute zwischen 1500 und 3000 km zurück. Das bedeutet, dass international tätige oder in Grenznähe zu einem Niedrigsteuerland ansässige Transportunternehmen im Vorteil sind, weil sie in den Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Steuern tanken und die beträchtlichen Unterschiede zwischen den nationalen Verbrauchssteuern auf Diesel nutzen. Das verzerrt den Wettbewerb im Transportsektor erheblich.

Diese Form der Steuerplanung hat auch Auswirkungen auf die Umwelt. Studien zufolge legen Transportunternehmen Millionen zusätzlicher Kilometer zurück, nur um die niedrigere Besteuerung auszunutzen. In weiterer Folge hat das auch negative Auswirkungen auf die Budgets der Mitgliedstaaten, die eine relativ hohe Verbrauchssteuer auf Diesel einheben.

Daher schlägt die Kommission zum Abbau des Steuergefälles bei gewerblich genutztem Diesel für den Transportsektor vor, den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zu geben, um zwischen Steuersätzen für gewerblich genutzten und nicht gewerblich genutzten Diesel zu unterscheiden. Deshalb können nun alle Mitgliedstaaten die Besteuerung gewerblich genutzten Dieselkraftstoffs unter das bei ihnen am 1. Jänner 2003 geltende Steuerniveau senken, sofern die Mindeststeuersätze eingehalten werden und die steuerliche Belastung - durch die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren - gleich bleibt.

Weiters sieht der Vorschlag vor, den Mindestverbrauchssteuersatz in zwei Schritten von 302 auf zunächst 359 EUR und im Jahr 2014 auf 380 EUR je 1000 l zu erhöhen und so Wettbewerbsverzerrungen und Umweltschäden zu reduzieren.

Der Vorschlag sieht außerdem vor, dass in keinem Mitgliedstaat für nicht gewerblich genutzten Diesel und für unverbleites Benzin niedrigere Steuersätze gelten dürfen als für gewerblichen Dieselkraftstoff. Eine niedrigere Besteuerung dieser anderen beiden Kraftstoffe würde eine Benachteiligung des gewerblich genutzten Dieselkraftstoffs bedeuten, ohne dass es dafür einen stichhaltigen (umweltpolitischen oder wirtschaftlichen) Grund gibt.
Hintergrund

Im Weißbuch "Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 - Weichenstellung für die Zukunft" wird festgestellt, dass - nach der Liberalisierung des Straßentransportsektors - die nichtharmonisierte Kraftstoffbesteuerung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes immer stärker zu behindern scheint.

2002 wurde ein erster Vorschlag zur Besteuerung von Dieseltreibstoff für gewerbliche Zwecke vorgelegt. 2005 wurde dieser Vorschlag zurückgezogen, nachdem die Kommission angekündigt hatte, legistische Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse einer umfassenden Folgenabschätzung vorzulegen.

In ihrer jüngsten Mitteilung "Europa bewegen - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent" kündigte die Kommission eine Überprüfung an, "wie übermäßige Unterschiede bei der Kraftstoffbesteuerung verringert werden können". Außerdem betonte sie, dass "internationale Umweltverpflichtungen, einschließlich derer im Rahmen des Kyoto-Protokolls, … in die Verkehrspolitik integriert werden (müssen)".

In ihrer Mitteilung "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial erschließen" hat die Kommission ihre Absicht bekräftigt, 2007 eine Sonderregelung für die Besteuerung gewerblich genutzten Diesels vorzulegen.

Die geltenden EU-Bestimmungen über die Besteuerung von Energieerzeugnissen sind in der 2003 verabschiedeten Energiesteuerrichtlinie geregelt.
 
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