Debatte um kirchliches Begräbnis für Ausgetretene  

erstellt am
14. 03. 07

Ein Vorarlberger Pfarrer steht im Kreuzfeuer der Kritik, weil er der Entscheidung des Verstorbenen mehr Gewicht beimaß als dem Wunsch der Angehörigen
Bludesch (kath.net) - Es ist eine Gratwanderung zwischen Respekt und Sensibilität: Was tun, wenn einer stirbt, der aus der Kirche ausgetreten ist, und die Angehörigen ein kirchliches Begräbnis wünschen?

Ein Vorarlberger Pfarrer steht jetzt im Kreuzfeuer der Kritik, weil er der Entscheidung des Verstorbenen mehr Gewicht beimaß als dem Wunsch der Angehörigen. Das trug ihm jede Menge Kritik ein, die für Schlagzeilen in den „Vorarlberger Nachrichten“ sorgte.

KATH.NET befragte jetzt Pfarrer August Bechter, dessen Sicht der Dinge bislang noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Er sei am 2. März ins Elternhaus des verstorbenen jungen Mannes gerufen worden, der tags zuvor an Herzversagen verschieden war, erklärt er.

„Meine Frage, ob der junge Mann aus der Kirche ausgetreten sei, wurde verneint“, berichtet der Pfarrer. „Die Eltern wussten dies auch wirklich nicht. So besprach ich mit ihnen die Beerdigungsmodalitäten, anschließend wurde die Totenglocke geläutet.“

Erst später stellte sich heraus, dass der Mann bereits 1999 aus der Kirche ausgetreten war. „Darüber habe ich die Angehörigen informiert“, teilte Pfarrer Bechter mit. „Wir haben vereinbart, dass am Sonntag, 4. März, der Rosenkranz und die Abendmesse für ihn gehalten wird.“

Für die Beisetzung habe er einen Wortgottesdienst vorgesehen. Darauf kamen erste Proteste. Diakon Hans Tinkhauser solle die Beerdigungsfeier leiten, forderte eine Frau. Er sei dem Wunsch entgegengekommen und habe dem Diakon die Ansprache halten lassen, sagte der Pfarrer.

Der Wortgottesdienst verlief entsprechend den Regelungen der katholischen Kirche. Der Sarg des Verstorbenen wurde außerhalb des Kirchenraumes aufgebahrt. Auf Sonderwünsche von Seiten des Kirchenchores sei er teilweise eingegangen, berichtet der Pfarrer.

Die Leiterin des Kirchenchores wollte beim Gottesdienst eine CD abspielen und eine Diashow zeigen. „Das Abspielen der CD habe ich zugelassen, die Diashow abgelehnt“, erläutert Bechter.

Für einen Fehler hat sich Pfarrer Bechter bereits entschuldigt: „Ich habe es leider verabsäumt klar zu sagen, dass die Trauergemeinde sich in der Leichenkapelle vom Verstorbenen verabschieden könne. Dafür habe ich mich am nächsten Tag bei den Eltern des Verstorbenen entschuldigt.“

Generalvikar Benno Elbs nahm gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“ Stellung zu dem Vorfall. Er habe inzwischen mit der Mutter des Verstorbenen und mit der Lebensgefährtin telefoniert und bedauert, „dass das so gelaufen ist“.

Dennoch räumte er ein: „Wenn jemand mit der Kirche nichts mehr zu tun haben will, dann ist auch ein kirchliches Begräbnis nicht sinnvoll.“ Elbs verwies hier auf das Angebot des Vereins „Abschied in Würde“.

Jeder Pfarrer müsse im Gespräch mit den Angehörigen auch die Gründe für den Austritt herauszufinden suchen. Die Dekane-Konferenz beschloss Ende der Neunzigerjahre Richtlinien für die Beerdigung Ausgetretener.

Darin ist unter anderem zu lesen, es sei sinnvoll, den Verstorbenen außerhalb des Kirchenraumes aufzubahren, um seinen Entschluss zu respektieren. Wenn die Angehörigen es wünschen, werde anlässlich eines Gemeindegottesdienstes für den Verstorbenen gebetet.

Wenn gewünscht, begleite der Priester den Verstorbenen auf dem Weg zum Grab. Er trägt keine liturgische Kleidung, könne jedoch auf Wunsch Gebete dabei sprechen. Dies sei „eine Frage höchster Sensibilität“, betonte Elbs. Die Glocken „können selbstverständlich geläutet werden, wie es halt in der Gemeinde üblich ist“, meinte er.
 
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