Justiz: Haftanstalten / Umgang mit Sexualstraftätern  

erstellt am
23. 03. 07

 Berger: Justiz erhält erstmals seit zehn Jahren wieder mehr Planstellen
Sicherheit und Gerechtigkeit sind erste Aufgaben der Justiz
Wien (sk) - "Die Justiz erhält erstmals seit zehn Jahren wieder mehr Planstellen", zeigte sich Justizministerin Maria Berger am 22.03. im Nationalrat erfreut. In der Vergangenheit, so Berger, seien nämlich fünf Prozent der Stellen gekürzt worden - bei einem gleichzeitigen Anstieg der Häftlingszahlen um 30 Prozent. Außerdem werde die Justiz hinkünftig auch beim Sachaufwand mehr Möglichkeiten haben. Sie kündigte zudem verstärkte Hilfe für Opfer von Kriminalität sowie eine Rückzahlung der Schulden, "die sich in den letzten Jahren im Justizministerium angehäuft haben", an. Berger bedankte sich in diesem Zusammenhang bei Bundeskanzler Gusenbauer und Beamtenministerin Bures, "die diese Aufstockung ermöglicht haben". Die Justizministerin warnte vor überfüllten Haftanstalten, "die per se eine Gefahr bedeuten", und wird sich für mehr Sicherheit im Strafvollzug einsetzen. Denn eines steht für Berger fest: "Die erste Aufgabe der Justiz ist es, für Sicherheit und Gerechtigkeit in Österreich zu sorgen".

In der Debatte um den Umgang mit Sexualstraftätern erinnerte Berger daran, dass es seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2004 keine Mindeststrafen mehr für sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person gibt. Sie kann sich in diesem Fall sowie im Falle von "geschlechtlicher Nötigung" die Einführung von Mindeststrafen vorstellen. Die Justizministerin betonte zudem die Bedeutung der Therapie von Sexualstraftätern: "Bei therapierten Tätern sind die Rückfälle beeindruckend niedrig". "Es gibt bei Erziehern, Lehrern oder Kindergärtnern ein sehr gutes Informationssystem, sodass Sexualstraftäter nicht mit Kindern und Jugendlichen in Berührung kommen", erklärte Berger. Sie warnte davor, "von Einzelurteilen auf Fehlentwicklungen in der Justiz zu schließen" Bezüglich der Polemik der Opposition appellierte Berger, "die Gewaltentrennung ernst zu nehmen". Die Gesetzgebung habe darin ebenso ihre Rolle wie die unabhängige Justiz. "Die Forderung an mich, in die unabhängige Rechtssprechung einzugreifen, ist eine Aufforderung, verfassungswidrig zu handeln", teilte Berger in Richtung BZÖ mit. Derartiges höre sie gar nicht gerne. Sie verwehrt sich auch dagegen, "Richtern zu unterstellen, dass sie gesetzeswidrig gehandelt haben".

"In Wien werden über 350 Haftplätze in einem Jugendkompetenzzentrum geschaffen", begrüßte Berger, die allerdings beklagt, dass der Jugendgerichtshof geschlossen worden sei.

 

 Fekter: Null Toleranz mit Sexualstraftätern!
ÖVP-Justizsprecherin bringt Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Verbesserung des Sanktionensystems, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte, ein
Wien (övp-pk) - Das Sexualstrafrecht wurde 2001 und 2004 verschärft. Nun wollen wir wissen, ob die Richterinnen und Richter diese Verschärfungen nachvollzogen haben und auch entsprechend höhere Strafen verhängen. Das erklärte ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Theresia Fekter, am 22.03. in der Sondersitzung des Nationalrates und zeigte sich erfreut, dass mittlerweile auch die SPÖ Verschärfungen im Sexualstrafrecht als richtigen Weg sieht und ein gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ möglich wurde, den Fekter im Zuge ihrer Rede eingebracht hat.

"Die Bevölkerung wissen wir auf unserer Seite. Die Österreicherinnen und Österreicher sprechen sich in überwiegender Mehrheit für hohe Strafen für Sexualstraftäter aus", verwies Fekter in der Folge auf eine neue Umfrage, die diese Meinung bestätigt:

  • Auf die Frage "Sollen die Strafen für Sexualstraftäter, insbesondere bei Kindesmissbrauch und Kinderpornographie, erhöht werden?" antworteten 87,7 Prozent der Befragten mit Ja. "Bezeichnend" ist für Fekter dabei, dass Frauen mit 91 Prozent und Männer mit 83 Prozent für eine solche Straferhöhung sind. Im Altersvergleich sprachen sich von den Jüngeren bis 29 Jahre 90 Prozent für eine Verschärfung aus, von der älteren Bevölkerung sind es 84 Prozent.
  • Auf die Frage "Soll bei verurteilten Straftätern wegen Kindesmissbrauch ein Berufsverbot verhängt werden, wenn Kontakte mit Kindern möglich sind?" antworteten 78 Prozent mit Ja. "Daraus ist ersichtlich, dass die aktuelle Debatte in der Bevölkerung hohe Zustimmung erfährt und breiter gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass Sexualdelikte keine Kavaliersdelikte sind", so Fekter.

Der von Fekter gemeinsam mit SPÖ-Justizsprecher Jarolim eingebrachte Entschließungsantrag befasst sich auch mit dem Thema der bedingten Entlassung. "Die ÖVP begrüßt die bedingte Entlassung, wenn sie mit Auflagen verbunden ist. Eine solche Auflage kann eine Therapie sein, aber auch eine richterliche Weisung, etwa manche Plätze oder bestimmten Umgang zu meiden. Das kommt einem Berufsverbot bereits recht nahe", so die ÖVP-Justizsprecherin.

Darüber hinaus poche die ÖVP auf eine rasche Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Rückfallstatistik. Nicht akzeptabel sei außerdem, dass derzeit zwei Drittel der angezeigten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt werden und nur ein Drittel zu Bericht gebracht wird. "Das ist ein unbefriedigender Zustand", sagte Fekter und forderte dementsprechend eine Einstellungsstatistik, die im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung auch vorgesehen sei. Im Entschließungsantrag seien auch Verschärfungsmaßnahmen enthalten, die für jene Delikte gelten sollen, die qualvoll über einen langen Zeitraum immer wieder begangen werden. "Dieses Martyrium der Betroffenen muss zu einer Verschärfung der Strafen führen."

"Wir wissen uns einig mit der Gesellschaft: Null Toleranz mit Sexualtätern", so Fekter.

In diesem Sinne lautet der Entschließungsantrag:
Die Frau Bundesminister für Justiz wird ersucht, die Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen und zwar:

  • insbesondere die tatsächlich ausgemessenen Strafen unter Berücksichtigung der durch den Gesetzgeber vorgenommenen Verschärfung der Strafdrohungen;
  • die Frage der Entwicklung der Häufigkeit der bedingten Entlassungen von wegen Sexualdelikten verurteilten Straftätern unter besonderer Berücksichtigung der Rückfallshäufigkeit.

Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, die im Regierungsprogramm vorgesehene Einstellungsstatistik sowie die ebenfalls in Aussicht genommenen Rückfallstatistiken rasch zu verwirklichen.

Die Frau Bundesminister für Justiz wird schließlich ersucht, die im Regierungsübereinkommen vorgesehene Strafschärfung für lang anhaltende und qualvolle Freiheitsbeschränkungen und Gewaltausübung rasch umzusetzen und dem Parlament ehest möglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf zukommen zu lassen.

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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